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Bei Auszug Wohnung streichen?

Frage von anjali anjali

Hallo... ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit August 07. Ich habe die Wohnung zum Einzug farbig gestrichen. In meinem Mietvertrag steht ich muss die Wohnung bei Auszug weiss gestrichen übergeben... muss ich das ? Oder gilt hier das BGH-Urteil?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    mir ist das Urteil BGH, Az VIII Zr 224/07 wie folgt bekannt: Der Vermieter kann dem Mieter nicht die Farbgestaltung während der Mietzeit vorschreiben. Allerdings ist in der Kurzfassung der Begründung auch der Begriff "widerstrebende Interessen" und "Interesse des Vermieters an Weitervermietung" erwähnt. Somit dürfte es wieder auf den Einzelfall ankommen, wie "krass" die Farbe gewählt wurde, um bei Auszug akzeptiert zu werden. Um Deine Frage aber zu beantworten fehlen zwei Informationen: 1.) steht im Mietvertrag eine Verpflichtung zur Renovierung bei Einzug und 2.) hat der Mietvertrag die Pflicht zur Renovierung nach Fristenplan auf den Mieter Übertragen und gleichzeitig Renovierung bei Auszug gefordert?

    Kommentar von anjali anjali

    Also bei Einzug ist keine Renovierungspflicht, aber bei Auszug soll die Wohnung weiss übergeben werden( bei Auszug... steht so im Mietvertrag)

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    dann bleibt die Frage ob die Pflichten des Vermieters nach § 636 BGB abgedungen und insofern auf den Mieter übertragen wurden, daß er nach Fristenplan renovieren muß. Auch hierzu hat der BGH letztlich ein Urteil gesprochen, nach dem dies nich möglich sei mit gleichzeitiger Pflicht zur Renovierung bei Auszug. Leider liegt das Urteil mir nicht in Schriftform vor.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Natürlich gilt das BGH-Urteil. Weiß ist nicht nötig, aber ein heller Anstrich in üblichen Farben - also nicht gerade pink und auch keine Wischtechnik - ist in Ordnung.

    Wenn da steht, Du mußt weiß streichen, kann es sogar sein, daß der ganze Renovierungsparagraph dadurch unwirksam wird. Das hängt von den Formulierungen und den Zusammenhängen ab. Kannst Du prüfen lassen.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ach so: und wenn Du einen hellen Anstrich hast, kommt es natürlich auch noch darauf an, ob die Wohnung schon abgenutzt aussieht: seit August 2007 wird sie ja noch nicht sehr abgewohnt sein!

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Hier spricht die Fachfrau! DH ;-)

    Kommentar von anjali anjali

    und wo kann ich das prüfen lassen?

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Rechtsanwalt oder Mieterverein.

    Kommentar von anjali anjali

    Ok Danke.... probiers mal beim Mieterverein

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Hier findest Du die passende Antwort zu Deiner Frage:

    http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/

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    Antwort von Sugarbaerchen Sugarbaerchen

    es gilt eigentlich das was in deinem Mietvertrag steht. und wenn dort steht das du beim auszug streichen musst dann muss gestrichen sein.

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    Antwort von moon73 moon73

    Nein muß sie nicht, hier ein Link der dir weiterhilft:

    http://www.enius.de/presse/769.html

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    Antwort von meinName meinName

    Hast du die Wohnung weiß gestrichen übernommen? Bei mir wars immer so das ich die Wohnung so übergeben musste wie ich sie bekommen habe. Also wenns bunt war konnte ichs auch bunt zurückgeben ^^

    Kommentar von meinName meinNamemeinName

    Oder ich hab das direkt mit dem Nachmieter geklärt. Wenn der die Farben gut fand brauchte ich gar nichts machen.

    Kommentar von anjali anjali

    Ja zur Wohnungsübernahme war sie weiss gestrichen... jetzt ist sie bunt... zwar nicht extrem, aber schon eben farbig, also wz Orange, sz braun, küche hell...

    Kommentar von meinName meinNamemeinName

    Das klingt doch gut. ^^ Jetzt brauchst du nur noch den passenden Nachmieter =) Wenn du keinen hast streichst du sie halt weiß über oder du tust dir den Stress an die Vertragsklauseln anzufechten. lg

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    Antwort von eltenjohn eltenjohn

    Vertrag ist Vertrag, und Du hast ihn unterschrieben !

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Jaja - träum weiter.

    Kommentar von BigStgtGirly BigStgtGirlyBigStgtGirly

    Er hat dir deine Frage beantwortet und du sagst jaja. Natürlich musst du das!!!

    Kommentar von eltenjohn eltenjohneltenjohn

    anjanni ist nicht gleich anjali !

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    @BigStgtGirly: nicht meine Frage wurde beantwortet - lies mal erst genau!!!!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    @EltonJOhn: Bei Mietverträgen ist Vertrag nun mal leider nicht gleich Vertrag, was Vermieter und Mieter bezüglich der Renovierungen vereinbart haben ist oft nicht zulässig und muß nicht so hingenommen werden. Das sollte doch inzwischen schon jedem zu Ohren gekommen sein. Lies einmal bitte hier: http://www.enius.de/presse/769.html

    Kommentar von eltenjohn eltenjohneltenjohn

    Oh, dankeschön ! Wieder was dazugelernt !

    Kommentar von anjali anjali

    Ja danke ... aber ich habe Angst dass ich desswegen erst vor Gericht gehen muss... ich bin mir nicht sicher ob das mein Vermieter so einfach akzeptiert... und ne Klage kann ich mir nicht leisten

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    DAnn druck ihm doch den Artikel aus, was soll er machen? Du bist ja im Recht. Und falls er sich im Nachhinein mit dir rumstreiten will, dann kannst du ja immer noch nen Anwalt nehmen.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    DAnn druck ihm doch den Artikel aus, was soll er machen? Du bist ja im Recht. Und falls er sich im Nachhinein mit dir rumstreiten will, dann kannst du ja immer noch nen Anwalt nehmen.

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