Hallo... ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit August 07. Ich habe die Wohnung zum Einzug farbig gestrichen. In meinem Mietvertrag steht ich muss die Wohnung bei Auszug weiss gestrichen übergeben... muss ich das ? Oder gilt hier das BGH-Urteil?
Bei Auszug Wohnung streichen?
Antworten (7)
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ObelhicksObelhicks
mir ist das Urteil BGH, Az VIII Zr 224/07 wie folgt bekannt: Der Vermieter kann dem Mieter nicht die Farbgestaltung während der Mietzeit vorschreiben. Allerdings ist in der Kurzfassung der Begründung auch der Begriff "widerstrebende Interessen" und "Interesse des Vermieters an Weitervermietung" erwähnt. Somit dürfte es wieder auf den Einzelfall ankommen, wie "krass" die Farbe gewählt wurde, um bei Auszug akzeptiert zu werden. Um Deine Frage aber zu beantworten fehlen zwei Informationen: 1.) steht im Mietvertrag eine Verpflichtung zur Renovierung bei Einzug und 2.) hat der Mietvertrag die Pflicht zur Renovierung nach Fristenplan auf den Mieter Übertragen und gleichzeitig Renovierung bei Auszug gefordert?
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1Antwort von
anjannianjanni
Natürlich gilt das BGH-Urteil. Weiß ist nicht nötig, aber ein heller Anstrich in üblichen Farben - also nicht gerade pink und auch keine Wischtechnik - ist in Ordnung.
Wenn da steht, Du mußt weiß streichen, kann es sogar sein, daß der ganze Renovierungsparagraph dadurch unwirksam wird. Das hängt von den Formulierungen und den Zusammenhängen ab. Kannst Du prüfen lassen.
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anjannianjanni Ach so: und wenn Du einen hellen Anstrich hast, kommt es natürlich auch noch darauf an, ob die Wohnung schon abgenutzt aussieht: seit August 2007 wird sie ja noch nicht sehr abgewohnt sein!
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QuandtQuandt Hier spricht die Fachfrau! DH ;-)
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anjali und wo kann ich das prüfen lassen?
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anjannianjanni Rechtsanwalt oder Mieterverein.
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anjali Ok Danke.... probiers mal beim Mieterverein
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KlausNeumannKlausNeumann
Hier findest Du die passende Antwort zu Deiner Frage:
http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/
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Sugarbaerchen es gilt eigentlich das was in deinem Mietvertrag steht. und wenn dort steht das du beim auszug streichen musst dann muss gestrichen sein.
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moon73moon73
Nein muß sie nicht, hier ein Link der dir weiterhilft:
http://www.enius.de/presse/769.html
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meinNamemeinName
Hast du die Wohnung weiß gestrichen übernommen? Bei mir wars immer so das ich die Wohnung so übergeben musste wie ich sie bekommen habe. Also wenns bunt war konnte ichs auch bunt zurückgeben ^^
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meinNamemeinName Oder ich hab das direkt mit dem Nachmieter geklärt. Wenn der die Farben gut fand brauchte ich gar nichts machen.
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anjali Ja zur Wohnungsübernahme war sie weiss gestrichen... jetzt ist sie bunt... zwar nicht extrem, aber schon eben farbig, also wz Orange, sz braun, küche hell...
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meinNamemeinName Das klingt doch gut. ^^ Jetzt brauchst du nur noch den passenden Nachmieter =) Wenn du keinen hast streichst du sie halt weiß über oder du tust dir den Stress an die Vertragsklauseln anzufechten. lg
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eltenjohneltenjohn
Vertrag ist Vertrag, und Du hast ihn unterschrieben !
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anjannianjanni Jaja - träum weiter.
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BigStgtGirlyBigStgtGirly Er hat dir deine Frage beantwortet und du sagst jaja. Natürlich musst du das!!!
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eltenjohneltenjohn anjanni ist nicht gleich anjali !
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anjannianjanni @BigStgtGirly: nicht meine Frage wurde beantwortet - lies mal erst genau!!!!
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moon73moon73 @EltonJOhn: Bei Mietverträgen ist Vertrag nun mal leider nicht gleich Vertrag, was Vermieter und Mieter bezüglich der Renovierungen vereinbart haben ist oft nicht zulässig und muß nicht so hingenommen werden. Das sollte doch inzwischen schon jedem zu Ohren gekommen sein. Lies einmal bitte hier: http://www.enius.de/presse/769.html
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eltenjohneltenjohn Oh, dankeschön ! Wieder was dazugelernt !
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anjali Ja danke ... aber ich habe Angst dass ich desswegen erst vor Gericht gehen muss... ich bin mir nicht sicher ob das mein Vermieter so einfach akzeptiert... und ne Klage kann ich mir nicht leisten
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moon73moon73 DAnn druck ihm doch den Artikel aus, was soll er machen? Du bist ja im Recht. Und falls er sich im Nachhinein mit dir rumstreiten will, dann kannst du ja immer noch nen Anwalt nehmen.
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moon73moon73 DAnn druck ihm doch den Artikel aus, was soll er machen? Du bist ja im Recht. Und falls er sich im Nachhinein mit dir rumstreiten will, dann kannst du ja immer noch nen Anwalt nehmen.
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Also bei Einzug ist keine Renovierungspflicht, aber bei Auszug soll die Wohnung weiss übergeben werden( bei Auszug... steht so im Mietvertrag)
dann bleibt die Frage ob die Pflichten des Vermieters nach § 636 BGB abgedungen und insofern auf den Mieter übertragen wurden, daß er nach Fristenplan renovieren muß. Auch hierzu hat der BGH letztlich ein Urteil gesprochen, nach dem dies nich möglich sei mit gleichzeitiger Pflicht zur Renovierung bei Auszug. Leider liegt das Urteil mir nicht in Schriftform vor.