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Bei Auszug Wohnung streichen?

gefragt von anjali am 30.06.2008 um 12:31 Uhr

Hallo... ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit August 07. Ich habe die Wohnung zum Einzug farbig gestrichen. In meinem Mietvertrag steht ich muss die Wohnung bei Auszug weiss gestrichen übergeben... muss ich das ? Oder gilt hier das BGH-Urteil?


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Reply


anjanni
beantwortet von anjanni am 30. Juni 2008 12:33
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Natürlich gilt das BGH-Urteil. Weiß ist nicht nötig, aber ein heller Anstrich in üblichen Farben - also nicht gerade pink und auch keine Wischtechnik - ist in Ordnung.

Wenn da steht, Du mußt weiß streichen, kann es sogar sein, daß der ganze Renovierungsparagraph dadurch unwirksam wird. Das hängt von den Formulierungen und den Zusammenhängen ab. Kannst Du prüfen lassen.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 30. Juni 2008 12:35

Ach so: und wenn Du einen hellen Anstrich hast, kommt es natürlich auch noch darauf an, ob die Wohnung schon abgenutzt aussieht: seit August 2007 wird sie ja noch nicht sehr abgewohnt sein!

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 30. Juni 2008 12:40

Hier spricht die Fachfrau! DH ;-)

Kommentar von anjali am 30. Juni 2008 13:09

und wo kann ich das prüfen lassen?

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 30. Juni 2008 13:33

Rechtsanwalt oder Mieterverein.

Kommentar von anjali am 30. Juni 2008 13:59

Ok Danke.... probiers mal beim Mieterverein


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 30. Juni 2008 12:33
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Vertrag ist Vertrag, und Du hast ihn unterschrieben !

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 30. Juni 2008 12:34

Jaja - träum weiter.

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 30. Juni 2008 12:36

Er hat dir deine Frage beantwortet und du sagst jaja. Natürlich musst du das!!!

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 30. Juni 2008 12:37

anjanni ist nicht gleich anjali !

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 30. Juni 2008 12:38

@BigStgtGirly: nicht meine Frage wurde beantwortet - lies mal erst genau!!!!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 30. Juni 2008 12:49

@EltonJOhn: Bei Mietverträgen ist Vertrag nun mal leider nicht gleich Vertrag, was Vermieter und Mieter bezüglich der Renovierungen vereinbart haben ist oft nicht zulässig und muß nicht so hingenommen werden. Das sollte doch inzwischen schon jedem zu Ohren gekommen sein. Lies einmal bitte hier: http://www.enius.de/presse/769.html

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 30. Juni 2008 13:03

Oh, dankeschön ! Wieder was dazugelernt !

Kommentar von anjali am 30. Juni 2008 13:06

Ja danke ... aber ich habe Angst dass ich desswegen erst vor Gericht gehen muss... ich bin mir nicht sicher ob das mein Vermieter so einfach akzeptiert... und ne Klage kann ich mir nicht leisten

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 30. Juni 2008 13:31

DAnn druck ihm doch den Artikel aus, was soll er machen? Du bist ja im Recht. Und falls er sich im Nachhinein mit dir rumstreiten will, dann kannst du ja immer noch nen Anwalt nehmen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 30. Juni 2008 13:31

DAnn druck ihm doch den Artikel aus, was soll er machen? Du bist ja im Recht. Und falls er sich im Nachhinein mit dir rumstreiten will, dann kannst du ja immer noch nen Anwalt nehmen.


meinName
beantwortet von meinName am 30. Juni 2008 12:36
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Hast du die Wohnung weiß gestrichen übernommen? Bei mir wars immer so das ich die Wohnung so übergeben musste wie ich sie bekommen habe. Also wenns bunt war konnte ichs auch bunt zurückgeben ^^

Kommentar von 6ea41f662929e80ec3595fa51c26940dsmallmeinName am 30. Juni 2008 12:38

Oder ich hab das direkt mit dem Nachmieter geklärt. Wenn der die Farben gut fand brauchte ich gar nichts machen.

Kommentar von anjali am 30. Juni 2008 13:04

Ja zur Wohnungsübernahme war sie weiss gestrichen... jetzt ist sie bunt... zwar nicht extrem, aber schon eben farbig, also wz Orange, sz braun, küche hell...

Kommentar von 6ea41f662929e80ec3595fa51c26940dsmallmeinName am 30. Juni 2008 13:06

Das klingt doch gut. ^^ Jetzt brauchst du nur noch den passenden Nachmieter =) Wenn du keinen hast streichst du sie halt weiß über oder du tust dir den Stress an die Vertragsklauseln anzufechten. lg


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 30. Juni 2008 12:50
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Nein muß sie nicht, hier ein Link der dir weiterhilft:

http://www.enius.de/presse/769.html


anonym
beantwortet von Obelhicks am 30. Juni 2008 23:34
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mir ist das Urteil BGH, Az VIII Zr 224/07 wie folgt bekannt: Der Vermieter kann dem Mieter nicht die Farbgestaltung während der Mietzeit vorschreiben. Allerdings ist in der Kurzfassung der Begründung auch der Begriff "widerstrebende Interessen" und "Interesse des Vermieters an Weitervermietung" erwähnt. Somit dürfte es wieder auf den Einzelfall ankommen, wie "krass" die Farbe gewählt wurde, um bei Auszug akzeptiert zu werden. Um Deine Frage aber zu beantworten fehlen zwei Informationen: 1.) steht im Mietvertrag eine Verpflichtung zur Renovierung bei Einzug und 2.) hat der Mietvertrag die Pflicht zur Renovierung nach Fristenplan auf den Mieter Übertragen und gleichzeitig Renovierung bei Auszug gefordert?




Kommentar von anjali am 1. Juli 2008 10:07

Also bei Einzug ist keine Renovierungspflicht, aber bei Auszug soll die Wohnung weiss übergeben werden( bei Auszug... steht so im Mietvertrag)

Kommentar von Obelhicks am 1. Juli 2008 10:33

dann bleibt die Frage ob die Pflichten des Vermieters nach § 636 BGB abgedungen und insofern auf den Mieter übertragen wurden, daß er nach Fristenplan renovieren muß. Auch hierzu hat der BGH letztlich ein Urteil gesprochen, nach dem dies nich möglich sei mit gleichzeitiger Pflicht zur Renovierung bei Auszug. Leider liegt das Urteil mir nicht in Schriftform vor.


Sugarbaerchen
beantwortet von Sugarbaerchen am 29. August 2008 15:33
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es gilt eigentlich das was in deinem Mietvertrag steht. und wenn dort steht das du beim auszug streichen musst dann muss gestrichen sein.




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