Mein Vater muß ausziehen. Im Mietvertrag steht, dass die Tapeten entfernt werden müssen. Jetzt hat mir ein Bekannter erzählt, dass es ein neues Gesetz gibt, das besagt, dass man die Wohnung nur Besenrein übergeben muß, auch wenn es im Mietvertrag anders steht. Weiß da jemand Bescheid?
Bei Auszug Wohnung Besenrein verlassen oder Tapeten entfernen?
Antworten (9)
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heimwerkerheimwerker
So ist das mit den Bekannten. Man kann seine Wohnung nicht grundsätzlich besenrein zurückgeben. Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Tapeten zu entfernen ist aber unwirksam. Existieren keine anderen Vereinbarungen kann die Wohnung besenrein verlassen werden. MfG
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jule1981jule1981
Hast du die Tapeten selbst angebracht? Soweit ich weiß, muss man das entfernen, was man selbst gemacht hat. Wenn du zb Laminat verlegt hast und der Nachmieter den nicht will, musst du ihn wieder rausmachen. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch für Tapeten gilt.
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SadieSadie
Ja, besenrein ist korrekt. Man braucht nichts zu renovieren, also auch keine Tapeten zu entfernen.
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RobinekRobinek
Entscheidend ist einzig und alleine der Mietvertrag. Was steht da drin?
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bazzline du denkst da an die schönheitsreparaturklausel, aber keine sorge, da völlig sinnlos, reicht besenrein auf jedenfall aus. mache selber abnahmen also kannst mir glauben ;)
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PadriPadri
Man muss sich schon an Verträge halten. Was die Tapeten betrifft, so kommt es auf die Wirksamkeit und den genauen Wortlaut der Schönheitsreparaturklausel an, was man machen soll. Beim Thema "Besenrein" ist es so, dass das nur zulässig ist wenn nicht "gereinigt" dort steht. In den meisten Mietverträgen steht, dass man eine Wohnung in gereinigtem Zustand (was auch selbstverständlich ist), verlassen muss. Das bedeutet feucht reinigen. Es ist wohl selbstverständlich dass man Zimmer wie Bad und Küche geputzt hinterlässt und nicht nur "gekehrt".
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hell11hell11
Verlasse die Wohnung so, wie du sie bekommen hast, dann gibt es keine Probleme.
Kommentar von
LittleArrowLittleArrow Diese Antwort kann nur ins Unglück führen, weil die Wohnung so verlassen wurde, wie es der Mieter nach dessen Mietvertrag mußte oder der Vermieter es akzeptierte.
Der Papa muß sich hingegen an seinen Mietvertrag (und ersatzweise oder ergänzend an Gesetz/Rechtsprechend) halten. Für ihn ist egal, was der Vormieter alles durfte oder nicht.
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zuckerschnecke1zuckerschnecke1
am besten den vermieter fragen wie er es haben möchte dann bist du auf der sicheren seite
genau so ist es korrekt, deshalb von mir DH!