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Bei Auszug Wohnung Besenrein verlassen oder Tapeten entfernen?

Frage von Tochter1958 Tochter1958

Mein Vater muß ausziehen. Im Mietvertrag steht, dass die Tapeten entfernt werden müssen. Jetzt hat mir ein Bekannter erzählt, dass es ein neues Gesetz gibt, das besagt, dass man die Wohnung nur Besenrein übergeben muß, auch wenn es im Mietvertrag anders steht. Weiß da jemand Bescheid?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ziuwari ziuwari
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    Antwort von heimwerker heimwerker

    So ist das mit den Bekannten. Man kann seine Wohnung nicht grundsätzlich besenrein zurückgeben. Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Tapeten zu entfernen ist aber unwirksam. Existieren keine anderen Vereinbarungen kann die Wohnung besenrein verlassen werden. MfG

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    genau so ist es korrekt, deshalb von mir DH!

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    Antwort von jule1981 jule1981

    Hast du die Tapeten selbst angebracht? Soweit ich weiß, muss man das entfernen, was man selbst gemacht hat. Wenn du zb Laminat verlegt hast und der Nachmieter den nicht will, musst du ihn wieder rausmachen. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch für Tapeten gilt.

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    Antwort von Sadie Sadie

    Ja, besenrein ist korrekt. Man braucht nichts zu renovieren, also auch keine Tapeten zu entfernen.

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    Antwort von Robinek Robinek

    Entscheidend ist einzig und alleine der Mietvertrag. Was steht da drin?

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    Antwort von bazzline bazzline

    du denkst da an die schönheitsreparaturklausel, aber keine sorge, da völlig sinnlos, reicht besenrein auf jedenfall aus. mache selber abnahmen also kannst mir glauben ;)

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    Antwort von Padri Padri

    Man muss sich schon an Verträge halten. Was die Tapeten betrifft, so kommt es auf die Wirksamkeit und den genauen Wortlaut der Schönheitsreparaturklausel an, was man machen soll. Beim Thema "Besenrein" ist es so, dass das nur zulässig ist wenn nicht "gereinigt" dort steht. In den meisten Mietverträgen steht, dass man eine Wohnung in gereinigtem Zustand (was auch selbstverständlich ist), verlassen muss. Das bedeutet feucht reinigen. Es ist wohl selbstverständlich dass man Zimmer wie Bad und Küche geputzt hinterlässt und nicht nur "gekehrt".

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    Antwort von hell11 hell11

    Verlasse die Wohnung so, wie du sie bekommen hast, dann gibt es keine Probleme.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Diese Antwort kann nur ins Unglück führen, weil die Wohnung so verlassen wurde, wie es der Mieter nach dessen Mietvertrag mußte oder der Vermieter es akzeptierte.

    Der Papa muß sich hingegen an seinen Mietvertrag (und ersatzweise oder ergänzend an Gesetz/Rechtsprechend) halten. Für ihn ist egal, was der Vormieter alles durfte oder nicht.

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    Antwort von zuckerschnecke1 zuckerschnecke1

    am besten den vermieter fragen wie er es haben möchte dann bist du auf der sicheren seite

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