In meinem Mietvertrag ist eine ungültige Renovierungsklausel enthalten, demnach muss ich bei Auszug die gesamte Wohnung weiß streichen und renoviert übergeben. Solche Klauseln sind nach neuster Rechtssprechung unwirksam, was bedeutet: Ich muss gar nicht renovieren.
Würdet ihr trotzdem alles weiß streichen? Oder euch auf euer Recht pochen und euch auf die unwirksame Klausel berufen? Ich bin so unschlüssig, den wir haben im neuen Haus einen Berg Renovierungsarbeiten vor uns und eigentlich hab ich überhaupt keine Lust, das alte Haus komplett zu weißen. Andererseits fühle ich mich auch blöd dabei, wenn ich "einfach so" ausziehe. Was würdet ihr tun?
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