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Bei Auszug renovieren?

Frage von moon73 moon73

In meinem Mietvertrag ist eine ungültige Renovierungsklausel enthalten, demnach muss ich bei Auszug die gesamte Wohnung weiß streichen und renoviert übergeben. Solche Klauseln sind nach neuster Rechtssprechung unwirksam, was bedeutet: Ich muss gar nicht renovieren.

Würdet ihr trotzdem alles weiß streichen? Oder euch auf euer Recht pochen und euch auf die unwirksame Klausel berufen? Ich bin so unschlüssig, den wir haben im neuen Haus einen Berg Renovierungsarbeiten vor uns und eigentlich hab ich überhaupt keine Lust, das alte Haus komplett zu weißen. Andererseits fühle ich mich auch blöd dabei, wenn ich "einfach so" ausziehe. Was würdet ihr tun?

13 Abstimmungen
Abstimmungen
Ich würde trotzdem alles streichen! 5
Ich würde die Wohnung besenrein übergeben! 6
Würde nur die Wände streichen die abgenutzt aussehen! 2
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Antworten (13)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von garfild250 garfild250
    Abgestimmt für: Würde nur die Wände streichen die abgenutzt aussehen!

    Wen du keine lust hast aber sonst dich blöd fühlen würdest würde ich wenigstens die abgenutzten wende streichen. Außerdem denke ich du würdest ja auch dich ergern wen du neu wo ein ziehst und die wende ab genutzt aus sehen.

  • 3
    Antwort von plusbrain plusbrain
    Abgestimmt für: Ich würde die Wohnung besenrein übergeben!

    Denn der nächste Mieter wird garantiert noch mal renovieren!

  • 1
    Antwort von Mauli23 Mauli23
    Abgestimmt für: Ich würde die Wohnung besenrein übergeben!
  • 1
    Antwort von wunhtx wunhtx
    Abgestimmt für: Ich würde trotzdem alles streichen!

    Die Unwirksamkeit einer Klausel orientiert sich an der Mietzeit, an den Absichten, die zu diesem Vertrag geführt haben und den Vereinbarungen. Der BGH hat in vielen Urteilen entschieden, dass keine starren Fristen und auch keine verkürzten Fristen erlaubt sind. Der BGH hat auch für den jeweils zu prüfenden Einzelfall entschieden, dass es bei Auszug auf den Zustand der Wohnung ankommt.

    Ob also Deine Klausel Anwendung findet oder unwirksam ist, kann man im Internet nicht klären. Hole Rat ein, lasse ggfls, die Wohnung besichtigen und verhandle dann mit dem VM. Auf keinen Fall aber in einem Raum nur die Wand streichen, die nicht mehr so schön wie die andere ist. Denn durch solche Massnahmen kannst Du durch die durchgeführten Malerarbeiten sogar dann den Begriff des "Schadens durch Schönheitsreparaturen" auslösen.

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    Antwort von Panikattacke Panikattacke
    Abgestimmt für: Würde nur die Wände streichen die abgenutzt aussehen!
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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler
    Abgestimmt für: Ich würde die Wohnung besenrein übergeben!

    Wirst doch nicht unnötige Arbeiten machen

  • 1
    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund
    Abgestimmt für: Ich würde trotzdem alles streichen!

    Wieso sollte die Klausel unwirksam sein ??

    Renovierung bei Auszug ist gängige Praxis. Unwirksam sind nur Klauseln wie "alle 2 Jahre muss renoviert werden".

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    Antwort von RedPhantom RedPhantom
    Abgestimmt für: Ich würde trotzdem alles streichen!

    wenn du mit m vermieter gut klar gekommen bist sollteste schon streichen, allein schon aus anstand. und wenn dein vermieter ein a..loch ist wird er erst mal versuchen deine kaution mit den renovierungskosten zu verrechnen.

  • 1
    Antwort von almmichel almmichel
    Abgestimmt für: Ich würde die Wohnung besenrein übergeben!

    Löcher in den Wänden verschmieren und gut.

  • 1
    Antwort von wolle59 wolle59
    Abgestimmt für: Ich würde trotzdem alles streichen!
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    Antwort von s45n1 s45n1
    Abgestimmt für: Ich würde die Wohnung besenrein übergeben!
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    Antwort von StarkerZwerg StarkerZwerg
    Abgestimmt für: Ich würde trotzdem alles streichen!

    Ja klar! - desto mehr, desto besser -

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    Antwort von Pentagon7 Pentagon7
    Abgestimmt für: Ich würde die Wohnung besenrein übergeben!
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