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bei auszug minderjähriger,( ausbildung) überwen läuft dann die angemietete wohnug?

Frage von schaje schaje

über die eltern??? geht das rechtlich? kann auch ein minderjähriger bei einem volljährigen(z.B. 20 jahre alt) mit einziehen? über den die wohnung läuft? =====WG

welche rechtlichen beschränkungen gelten?

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Antworten (3)

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    Antwort von meerkatze meerkatze

    WG geht, wenn der Volljährige der Hauptmieter ist. Wenn du eine eigene Wohnung willst, wird sie aber ziemlich sicher über deine Eltern laufen. Sebst wenn es anders möglich wäre, würde das der Vermieter wahrscheinlich verlangen.

    Selbst bei Volljährigen ist es hier in meiner Stadt oft so, dass die Wohnung über die Eltern laufen muss, wenn sie "Erstmieter" sind oder noch kein eigenes Einkommen haben (z.b. Studenten). Da kommt es dann natürlich auf den Vermieter drauf an.

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    Antwort von havelfee havelfee

    Ein Minderjähriger braucht für den Wohnungwechsel die Zustimmung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Die Eltern können die Wohnung mieten und das Kind dort wohnen lassen. Minderjährige können keinen Mietvertrag auf ihren Namen abschließen. Du kannst bei jemandem einziehen (mit Erlaubnis), der selbst Mieter ist. Der Mieter muss unter Umständen aber das Einverständnis des Vermieters einholen (außer wenn Du z.B. der Lebensgefährte oder verwandt bist mit dem Wohnungsinhaber/Mieter).

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    Antwort von user735 user735

    Meerkatze sagte schon das meiste.

    Wenn der Hauptmieter der Volljährige ist, dann gibt es eigentlich kein Problem, sofern der Vermieter mit der Untervermietung einverstanden ist.

    Um sicher zu stellen das die Tochter nicht beim ersten Streit auf der Straße steht solltet ihr als Eltern den Mietvertrag unterschreiben.

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