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Bei Auszug komplette Wohnung streichen?

Frage von killerqueen29 killerqueen29

Hallo! Ich ziehe demnächst aus und habe heute mit meiner Nachmieterin über die Renovierung gesprochen. Ich habe einige Akzente in einem dunklen Lila, einige in hellem Rosa gestrichen. Haben uns darauf geeinigt, dass ich die lila Felder überstreiche und ich ihr dann den Rest Farbe zum Überstreichen der rosa Felder überlasse. Sie ist mir da wirklich sehr entgegen gekommen! Haben alles auch schriftlich festgehalten. Jetzt meldet sich mein Vermieter und sagt, es reicht nicht, wenn ich die Felder überstreiche, da man dann ja einen Unterschied zwischen dem frisch gestrichenen Weiß und dem alten sieht. Er meint, ich muss die komplette Wohnung streichen! Das kann doch nicht richtig sein oder? Bitte helft mir! Habe sowieso genug Stress mit dem Umzug und jetzt auch noch sowas. Viele Grüße und schonmal ein dickes Dankeschön!

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hilti hilti

    Einerseits kommt es drauf an, was bei Einzug vereinbart war (Wohnung war komplett neu gestrichen - also bei Auszug ebenfalls neu streichen). Andererseits ist es heute nicht mehr üblich, die Wohnung neu zu streichen (außer bei extremen Farben - wie lila). Zudem kann der Vermieter sich doch glücklich schätzen, wenn der Nachmieter die Wohnung so übernimmt. Am besten, alle 3 Parteien setzen sich noch mal zusammen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn die Farbe nicht deckt und das Ergebnis Ihrer Streichbemühungen uneinheitlich wirken, dann müssen Sie halt alles deckend streichen. Orientieren Sie sich bei Ihren Anstrengungen stes beim Vermieter und nicht beim Nachmieter!

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    Antwort von Olli2010 Olli2010

    Hi, wichtig ist, wie Du die Wohnung übernommen hast. Hast Du weiße Wände gehabt, biste dran, waren die schon farbig nicht. Manche glauben noch immer es gäbe die Küche-3Jahre, Wohnzimmer-5-Jahre, Schlafzimmer-7Jahre-Regel... das ist Quatsch. Der Zustand ist entscheidend! Und... die ausgewählten Farben dürfen nicht aus dem "Rahmen" fallen.

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    Antwort von loelly loelly

    Also ich weiß noch, dass wir bei unserem Auszug alle Wände neu streichen mussten, egal, ob weiß, blau, grün oder gelb. Aber vielleicht kann man da eine ähnliche Vereinbarung treffen, wie mit dem rosa. Dann wären doch auch die Bedürfnisse der Nachmieterin geklärt, was den Vermieter wiederum auch beruhigen sollte. Ansonsten würde ich sagen, keine Chance. Wenn da renovierung steht, muss die auch gemacht werden. Das ist der vertrag...

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    Antwort von mydcg mydcg

    wenn im mietvertrag steht das du die wohnung bei auszug renovieren musst, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben. ist aber heute sehr selten.

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    Antwort von killerqueen29 killerqueen29

    Vielen Dank für eure Antworten! Die Wohnung war beim Einzug zwar weiß, aber nicht frisch renoviert. Der Vermieter hat hier vorher selbst drin gewohnt. Ich denke, wir werden uns irgendwie einigen und ich muss nicht alle Wände streichen (durch den Lichteinfall sehen die Wände eh immer etwas anders aus). Vielen Dank!

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    Antwort von nbwt93 nbwt93

    es kann richtig sein, muss aber eigentlich im Mietvertrag stehen

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    Antwort von Mizi59 Mizi59

    In dem Fall solltest Du Dich an Deinen Mietvertrag halten,was steht denn da drin...???

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    Antwort von Sahaki Sahaki

    Guck mal in deinen Mietvertrag - eigentlich müßtest du gar nicht streichen

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    Antwort von icke01 icke01

    Was steht denn in Deinem Mietvertrag?

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