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Bei Auszug Heizkörper streichen?

Frage von Mone19792 Mone19792

ICh wohne seit 4,5 Jahren in meiner Whg, will jetzt ausziehen. Bei der Vorabnahme bemängelte der Vermieter die Heizkörper. Bin ich verpflichtet Sie zu streichen?

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Antworten (5)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Ja, sie gehören zu den Renovierungspflichten (wenn sie gegeben sind).

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    DH

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht, bei den Schönheitsreparaturen. Und auch wie die Heizkörper übernommen wurden, wie lange dort gewohnt wurde und wie der Zustand der Heizkörper jetzt ist. Welche Sorte Heizkörper sind es? Gestrichene Gussheizkörper oder neuartige Plattenheizkörper?

    Hier findest Du nützliche Tipps dazu:

    http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Zu den Pflichten des Mieters in Bezug auf Schönheitsreparaturen gehört nicht nur das Streichen und Tapezieren der Wände, sondern auch das Streichen von Heizkörpern, Fenstern (innen) und auch Türen und Türzargen. Die letzteren Dinge natürlich nur, wenn sie lackiert sind.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Hier ist eine spezielle Seite, die sich mit dem Thema befasst:

    http://www.schoenheitsreparaturen.de

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    Antwort von angie760 angie760

    Ich habe meine Wohnung besenrein verlassen.Weder neu tapeziert noch neu gestrichen.Den Tipp gab mir der Mieterschutzbund,daß es seit längerem nicht mehr notwendig wäre,zu renovieren.Der Vermieter hat also den kürzeren gezogen mit seinen Argumenten.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Das stimmt so nicht. Das Tapezieren oder Streichen der Wände entfällt nur, wenn im Mietvertrag starre Fristen für diese Arbeiten vorgesehen waren.

    Es kommt also immer auf den einzelnen Vertrag an.

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Auch in meinem Vertrag stand,daß ich die Wohnung so verlassen müsse,wie ich sie betreten habe.Das brauchte ich aber nicht.Ich hab es doch mitgemacht.

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Auch in meinem Vertrag stand,daß ich die Wohnung so verlassen müsse,wie ich sie betreten habe.Das brauchte ich aber nicht.Ich hab es doch mitgemacht.

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    Antwort von GFOLJ GFOLJ

    Das habe ich noch nie gehört, das ist doch normale Abnützung mit dem muß der Vermieter rechnen.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Alles im Leben nutzt ab. Aber das, was mietvertraglich festgelegt ist, nuß auch in Ordnung gehalten werden!

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