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Bei Auszug Heizkörper streichen?

gefragt von Mone19792 am 02.12.2008 um 17:51 Uhr

ICh wohne seit 4,5 Jahren in meiner Whg, will jetzt ausziehen. Bei der Vorabnahme bemängelte der Vermieter die Heizkörper. Bin ich verpflichtet Sie zu streichen?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 2. Dezember 2008 17:52
6x
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Ja, sie gehören zu den Renovierungspflichten (wenn sie gegeben sind).

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 2. Dezember 2008 18:04

DH


GFOLJ
beantwortet von GFOLJ am 2. Dezember 2008 17:52
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Das habe ich noch nie gehört, das ist doch normale Abnützung mit dem muß der Vermieter rechnen.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 2. Dezember 2008 18:00

Alles im Leben nutzt ab. Aber das, was mietvertraglich festgelegt ist, nuß auch in Ordnung gehalten werden!


angie760
beantwortet von angie760 am 2. Dezember 2008 18:02
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Ich habe meine Wohnung besenrein verlassen.Weder neu tapeziert noch neu gestrichen.Den Tipp gab mir der Mieterschutzbund,daß es seit längerem nicht mehr notwendig wäre,zu renovieren.Der Vermieter hat also den kürzeren gezogen mit seinen Argumenten.

Kommentar von Regenmacher am 2. Dezember 2008 18:06

Das stimmt so nicht. Das Tapezieren oder Streichen der Wände entfällt nur, wenn im Mietvertrag starre Fristen für diese Arbeiten vorgesehen waren.

Es kommt also immer auf den einzelnen Vertrag an.

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 2. Dezember 2008 18:12

Auch in meinem Vertrag stand,daß ich die Wohnung so verlassen müsse,wie ich sie betreten habe.Das brauchte ich aber nicht.Ich hab es doch mitgemacht.

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 2. Dezember 2008 18:12

Auch in meinem Vertrag stand,daß ich die Wohnung so verlassen müsse,wie ich sie betreten habe.Das brauchte ich aber nicht.Ich hab es doch mitgemacht.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 2. Dezember 2008 18:04
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Zu den Pflichten des Mieters in Bezug auf Schönheitsreparaturen gehört nicht nur das Streichen und Tapezieren der Wände, sondern auch das Streichen von Heizkörpern, Fenstern (innen) und auch Türen und Türzargen. Die letzteren Dinge natürlich nur, wenn sie lackiert sind.

Kommentar von Regenmacher am 2. Dezember 2008 18:07

Hier ist eine spezielle Seite, die sich mit dem Thema befasst:

www.schoenheitsreparaturen.de


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 4. Dezember 2008 20:53
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Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht, bei den Schönheitsreparaturen. Und auch wie die Heizkörper übernommen wurden, wie lange dort gewohnt wurde und wie der Zustand der Heizkörper jetzt ist. Welche Sorte Heizkörper sind es? Gestrichene Gussheizkörper oder neuartige Plattenheizkörper?

Hier findest Du nützliche Tipps dazu:

http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/


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