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bei Ausscheiden aus Unternehmen - Steuern auf Abfindung?

gefragt von geert am 06.08.2009 um 15:15 Uhr

Muss man eine Steuer zahlen? Wenn ja, wie berechnet sich die?

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ameise99
beantwortet von ameise99 am 6. August 2009 18:00
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Hilfreichste Antwort

Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig, jedoch sozialversicherungsfrei. Schau mal auf den Abfindungsrechner: http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm

Kommentar von 4ffb54596a72a79a69b5e52fabdf779fsmallameise99 am 6. August 2009 18:14

Unter bestimmten Voraussetzungen/Bedingungen wird eine Abfindung auch auf das Arbeitslosengeld ALG I angerechnet.

Kommentar von Ernsterwin am 7. August 2009 07:01

Wenn der Arbeitgeber gekündigt hat und die Kündigungsfrist eingehalten wurde, dürfte es keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geben. Schau mal nach bei www.abfindunginfo.de

Kommentar von 4ffb54596a72a79a69b5e52fabdf779fsmallameise99 am 7. August 2009 11:51

Ich habe nicht von der Sperrzeit zu ALG I gesprochen. Gemeint war das Ruhen bei Arbeitgeberleistungen. Richtet sich nach der Höhe der Abfindung und Betriebszugehörigkeit. In bestimmten fällen muß hier zuerst für x Monate die Abfindung aufgebraucht werden und das ALG I ruht in dieser Zeit. Näheres hierzu in Merkblatt 17 der Bundesagentur für Arbeit.


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anonym
beantwortet von Duelp am 7. August 2009 10:32
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Hier gibt es einen Rechner, der die Steuer auf Abfindungen ermittelt: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=9789


anonym
beantwortet von TopJob am 6. August 2009 15:22
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Jepp, die muss wohl gezahlt werden. Es wird die normale Lohnsteuer fällig. Sozialversicherungsabgaben hingegen nicht.

Die Steuern werden so weit ich weiß fiktiv auf 5 Jahre verteilt. Willst du es genauer wissen, frag deine Personalabteilung oder such bei google mal nach "Abfindungsrechner"


Sascher
beantwortet von Sascher am 6. August 2009 15:17
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Ja, Du musst die Abfindung versteuern. Es gibt dabei noch die Fünftelregelung, die einen Vorteil bringen kann, aber keinen Vorteil bringen muss.


Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 6. August 2009 15:17
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Ist ein zu verstueerndes Einkommen. Frag mal bei der Lohsterhilfe e.V. nach


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. August 2009 15:16
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Ja, man muss eine Abfindung versteuern. Die Berechnung ist etwas komplizierter, da das auf 5 Jahre berechnet wird.

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 6. August 2009 15:18

Das wird nicht auf 5 Jahre berechnet...

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 6. August 2009 15:27

Der bis zum 31.12.1998 geltende halbe individuelle Steuersatz wurde seit 01.01.1999 durch eine Neufassung des § 34 Abs. 1 EStG durch die so genannte „Fünftel-Regelung“ ersetzt. § 34 Abs. 1 EStG hat folgenden Wortlaut: Siehe hier: http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496040ed6801/51015496040f25014/index.htm

Und eine Fünftel-Regelung bedeutet nix anderes, als dass über 5 Steuerperioden zu rechnen ist! Und eine Steuerperiode ist nunmal ein Jahr!

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 6. August 2009 15:31

Ich wollte damit sagen, dass die Fünftelregelung nicht angewendet werden muss. Und auch nicht angewendet werden darf, wenn keine Zusammenballung vorliegt.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 6. August 2009 15:50

Aber da es sich hier ja offensichtlich um eine Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes handelt (und nicht um bereits erworbene Ansprüche abzugelten), liegt eben diese Zusammenballung vor, was somit für die Fünftelregelung spricht!


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