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Bei Aushilfe Geldkürzung?

Frage von FruityCutNoodle FruityCutNoodle

Hallo Community,

im Namen eines Freundes, der selber nicht hier vertreten ist, möchte ich euch seine Frage überbringen und ihm dabei helfen, das Problem zu lösen.

Hier seine Formulierung:

"Bin Schüler, wohne bei meinem Onkel, der hilfe bekommt, dadurch bekomm ich ebenfalls hilfe, sprich meine Ausflüge/Studienausflüge bekommich bezahlt, Schulmaterialien, miete und bekomme monatlcih knapp 300 Euro taschengeld für essen etc ^^ [17:43:00] Zinar.Massacre™.: und die frage wäre dann ungefähr: wird daran was verändert, oder bringt es mir überhaupt was nen aushuilfejob anzunehmen um zu sparen, da es ja sein könnte, dass wenn ich mehr verdiene, die wenige rzahlen "

Ich wär euch sehr dankbar für Antworten. Soweit ich weiß, wird Hilfegeld vom Staat ja meistens gekürzt sobald man mit Personen lebt die Sozialhilfe bekommen und man nebenbei Arbeitet. Aber ich denk mal jemand anders weiß besser bescheid :)

Vielen Dank im Voraus!

Fruity

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Kriegt der Schüler ALG II oder Sozialgeld nach dem SGB II vom JobCenter, hat er Freibeträge für Erwerbseinkommen laut § 11b SGB II. Je nach Alter sind es auch nur 100,- im Monat (ab 15 dann zusätzlich noch 20 % vom Rest, grob gesagt). Und dann nochmal zusätzlich 1.200,- pro Jahr für Arbeit in den Schulferien. Hier dazu die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit als PDF: http://tinyurl.com/csv7wmc

    Kriegt der Schüler aber Sozialhilfe nach dem SGB XII, hat er andere Freibeträge, einfach mal selber lesen in § 82 ff. (da kommen wohl auch die unten genannten 175,- Freibetrag her - die es bei ALG II auch geben kann, falls das Einkommen eine Aufwandsentschädigung darstellt laut Steuerrecht).

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von McSteven McStevenMcSteven

    Wow, echt präzise! I'm lovin' it.

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    Antwort von McSteven McSteven

    Erwerbseinkommen bleibt bis 170 € zunächst anrechnungsfrei. Ein kleiner Aushilfsjob oder Zeitungsausträger-Job dürfte daher nicht problematisch werden. Aber am Besten vorher den Sachbearbeiter fragen.

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    Antwort von imager761 imager761

    Das siehst du ganz richtig, die Einkünfte des Aushilfsjob wäre anzugeben und würden die staatl. Leistungen der Bedarfsgemeinschaft entsprechen kürzen.

    Arbeitet er schwarz oder kommt ihm die ARGE drauf, wird es heftig: Sozialhilfebetrug :-O

    G imager761

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