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bei arbeitslosigkeit trennungsunterhalt zahlen???

Frage von dienasevoll dienasevoll

Mein freund betreunt seine 83 jährig Mutter, paßt auf seine Kinder mehr mals in monat auf (5 und 12 jahre) ist leider arbeitslos geworden und jetzt will seine ex auch noch trennungsunterhalt. Sie hat ihn wegen ein ander ( vor über ein jahr) jetzt will sie trennungsunterhalt, sie kann "nur" 20std arbeiten =quatsch!!! bekommt wohnungsgeld. Das jüngere kind hat ein ganztags KIGA von 7:30 bis 16:30 - Noch eine info: ich kann auf die kinder gerne nach der schule und kindergarten gerne kümmern, dann könnte sie mehr als nur "2std" arbeiten gehen...muss er ihr am ende doch noch was zahlen???

Danke für lesen und evtl antworte glg :-)

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Antworten (2)

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    Antwort von AniFis AniFis

    Grundsätzlich hat seine Ex Anspruch auf Unterhalt. Wenn er aber nur geringes Einkommen hat, was unter dem Selbstbehalt liegt, hat die Ex Pech. Selbst wenn er mehr hat, sind zuerst die Kinder unterhaltsberechtigt und dann erst die Ex. Desweiteren kann die Ex auch ihren grundsätzlichen Anspruch verwirken (5. Punkt in dem Link) http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/verwirkung_von_unterhalt.htm

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    Antwort von Lissy832 Lissy832

    der mann soll der eule einen vogel zeigen... vorraussetzung für (angeblichen) trennungsunterhalt wäre erstmal einkommen des mannes.... da er das nicht hat (und wenn er welches hätte, dann wäre das kind an erster stelle) bekommt die garnichts!!!!

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