Es schneit, habe heute schon vier mal den Schnee von unseren Gehwegen vorm Haus weggemacht. Aber es ist ja irgendwie sinnlos. Habe nur Angst, daß mal jemand fällt und wir dann den Schwarzen Peter haben, weil nicht gefegt war. Wie sieht die Rechtslage bei dem Wetter aus? Es sind ja auch viele Leute berufstätig und gar nicht da.

Bei andauerndem Schnefall braucht niemand kehren. Da muß sich jeder auf Glätte einstellen. Ostrichfan
Normalerweise reicht es früh und abend. Alles andere ist höhere Gewalt.

Würde auch sagen, morgens und abends, vielleicht Schotter streuen, dann ists wengier rutschig

Ich würde einmal kehren und dann Streusalz auslegen...
Bei uns ist Streusalz verboten, das darf längst nicht in jeder Kommune genutzt werden!
Mariposa68 am 24. November 2008 10:14 Streusalz ist aber nicht gut für Hunde und Katzen. Lieber Sand.
Solange es schneit mußt du nicht Kehren erst wenn es auf gehört hat

streuen und wenn es auf dem bürger steig passirt dan ist das risiko für den der fällt
^^
Ich bin nicht deiner meinung, wenn jemand vor deiner Haustür fällt, kann es sein, das er dich zur Verantwortung zieht, wenn du nicht vorschriftsmäßig darauf geachtet hast den Teil vor deinem Haus sauber zu halten. Ich würde mich da bei den zuständigen Behörden (BH) genau erkundigen.
Bei uns :Von 6 Uhr Morgends bis 22 Uhr abends. Tagsüber hast du für einen Vertreter zu sorgen, und bei laufendem Schnefall wie gehabt. Also im Winter immer schön früh aufstehen. Ostrichfan