Hallo, ich wohne derzeit mit meinem 14 j Sohn alleine, bin alleierziehend und beziehe z.Zt. ALG2. Wie sieht das aus, wenn ich mit meinem berufstätigen Partner (eingefleischter Single) zusammenziehe. Muß er für alle Kosten aufkommen? Er verdient sehr wenig und das würde echt schwierig. Hat man nicht die Möglichkeit in einer Art WG zu Wohnen, wo jeder seine eigenen Räume hat und auch finanziell alles trennen? Er hat eine 70m² Wohnung und möchte sich nicht verschlechtern, beengt zu 3 auf 80m² wohnen.also quasi 2 Wohnungen zusammen o.ä.... Oder eine große WohnungHaus mit Untermietvertrag.... Darf man das?
Bei ALG2 mit dem berufstätigen Parnter zusammenziehen?
Antworten (3)
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2Antwort von
elenoreelenore
Wenn du mit deinem Partber zusammenziehst, dann bildet ihr + deinem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft.
Eine so genannte Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben.
Damit musst du deiner Mitwirkungspflicht gerecht werden und die Änderung der ARGE mitteilen, damit wird dein AlG II Bezug neu berechnet, denn Einkommens und Vermögens deines Partners wird mit einberechnet!!!!
Anders sieht es aus bei einer Wirtschaftsgemeinschaft, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ihe euch die Wohnung teil und jeder Part selbständig und getrennt wirtschaftet bezüglich des Bedarfs des täglichen Lebens .
Dem Kriterium der "Wirtschaftsgemeinschaft" kommt die wesentlichere Bedeutung zu: Wird eine getrennte Wirtschaftsführung geltend gemacht, d.h. insbesondere
● eigenständige Versorgung mit dem täglichen Lebensbedarf,
● eigenständiges Essen, kochen, einkaufen,
● getrenntes Wäsche waschen und
● getrennte Bestreitung der anfallenden Ausgaben - getrennte Kasse
ist als Anhaltspunkt auch glaubhaft dazulegen, ob die Wohnung im Hinblick auf Größe, Ausgestaltung und Ausstattung tatsächlich eine getrennte Wirtschaftsführung zulässt.
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VirtualSelfVirtualSelf Das Zusammenziehen alleine begründet niemals eine BG.
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Im ersten Jahr des Zusammenlebens darf das Jobcenter eine BG nur dann unterstellen, wenn ihr jeder über Einkommen und Vermögen des anderen verfügen könnt - was z.B. gegenseitige Kontovollmachten voraussetzt - oder er sich an der Erziehung deines Kindes wie ein leiblicher Elter beteiligt.
Ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt - weitere findet ihr in § 7 Abs. 3 u. 3a SGB II (z.B. gemeinsames Kind ..) -, so dürft ihr wie ein Ehepaar zusammenleben, ohne dass das eine BG konstituiert.
Gesetzgeber und Rechtsprechung gestehen euch explizit ein Jahr zu, das "eheliche" Zusammenleben auszuprobieren; ihr braucht also, solange das Finanzielle getrennt ist, keine Wohngemeinschaft im landläufigen Sinne zu bilden - mit getrennten Wohnen und getrennter Haushaltsführung -, sondern bild eine Zweckgemeinschaft, deren Zweck das Ausprobieren des Zusammenlebens ist; in diesem ersten Jahr muss das Jobcenter nachweisen, dass ihr eine BG darstellt; danach liegt die Beweislast, dass keine vorliegt, bei euch.
Im ersten Jahr und/oder solange keine BG vorliegt ist dein Partner dem Jobcenter und dir gegenüber über sein Vermögen und Einkommen nicht auskunftspflichtig. -
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sasalunasasaluna
das kann man machen ,aber du musst damit rechnen geprüft zu werden und das ohne anmeldung,du musst die räumlichkeiten ,die er bewohnt auch vorweisen können und die kommen nicht nur einmal. und als bedarfsgemeinschaft,wird sein geld mit angerechnet und als eheähnliches verhältnis gesehen,was ja auch so ist und meiner nichte haben sie mit 3kindern und 1 verdiener ,um die 700€ abgezogen ,was man bei dir ja nicht so rechnen kann,aber wenn du eine wg anmeldest,obwohl ihr zusammen seid,wäre es ein sozialbetrug und die arbeitenden steuerzahler ,würden mega sauer und das ist auch verständlich,denn du beziehst dann dein komplettes geld und er verdient und noch kindergeld ,das wäre ein gutes einkommen und das haben manche verdiener nicht und finanzieren so etwas mit ,das ist falsch und du wirst auch negatives lesen,was ich verstehen kann. trotzdem viel glück.
Kommentar von
daggi67 lieben dank für deine antwort/rat. verstehe was du meinst...doch wir wollen wirklich getrennte räumlichkeiten haben, so dass ich vor einer kontrolle o.ä. keine angst hätte. dann dürfte es doch prinzipiell kein problem sein, oder? vll mit einem untermietvertrag? wir würden auch weiter getrennte konten haben. oder gibt es noch etwas worauf man achten müßte?
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knapp daneben .. sorry ...