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Bei 80er Beschränkung mit ca. 130 km/h geblitzt, ist der Führerschein jetzt weg?

gefragt von SurfnFun am 17.12.2006 um 12:14 Uhr

Hab noch keine Punkte und wurde jetzt auf der Autobahn bai 80 Km/h mit knapp 130 km/h geblitzt. Ist der Führerschein jetzt weg?


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Reply


Crack
beantwortet von Crack am 17. Dezember 2006 12:34
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Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

Achtung ! Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt. Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet. Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie (das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

Falls Sie zwischen 31 und 40 km/h zu schnell waren, würde Sie das 75 Euro kosten. Es kämen 3 Punkte hinzu. Dann gäbe es kein Fahrverbot !


Moltobene
beantwortet von Moltobene am 17. Dezember 2006 12:30
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außerhalb geschlossener Ortschaften:41-50km/h zu viel=100.-€+3Punkte+1Monat Fahrverbot;51-60km/h=150.-€+4Punkte+1Monat Fahrverbot.Bußgeldkatalog unter www.bussgeldkataloge.de


anonym
beantwortet von ramir49 am 17. Dezember 2006 12:26
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ja, richte Dich schon mal darauf ein, 4 Wochen lang Busse und Bahnen benutzen zu "dürfen". Innerhalb der nächsten 12 Monate solltest Du Dich dann etwas zurückhalten, sonst gilt man rasch als "unbelehrbar" und dann wir`s richtig fies.

Ich wünsche Dir trotzdem eine schöne Weihnachtzeit, mit vielen Spaziergängen (bitte nicht falsch verstehen!!!) Soll ja gesund sein!!


anonym
beantwortet von Rolfe am 17. Dezember 2006 18:09
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Bei "Ersttätern" (heisst, jemand, der in den letzten 2 Jahren noch kein Fahrverbot hatte) besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit, bei der Bußgeldstelle (oder später nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch vor Gericht) zu beantragen, auf das Fahrverbot zu verzichten - im Gegenzug wird aber die Geldbuße verdoppelt. Man sollte als Begründung glaubhaft machen, auf den Führerschein beruflich angewiesen zu sein. Letztlich war der drohende Verlust des Arbeitsplatzes der Hauptgrund für diese Gesetzesänderung. Alternativ kann man aber auch innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bussgeldbescheides den Zeitpunkt des Fahrverbotes selbst bestimmen (z.B. das Fahrverbot in den Jahresurlaub legen pp).




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