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bei 2. Ausbildung ALG II?

Frage von ibi110 ibi110

Bin seinerzeit als Glaser ausgebildet worden und dann mangels Anstellung in den Pflegedienst arbeiten gegangen. Jetzt kann ich eine Ausbildung als exam. Pfleger dort beginnen, da der Arbeitgeber nur examinierte beschäftigen möchte.

Bekomme dann 650 € brutto als Azubi. Habe eine eigene Wohnung. Bekomme ich alg II als ergänzende Hilfe?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Candy00 Candy00

    Wenn es in einer Art Umschulung gemacht wird, kann es durchaus möglich sein, dass du dann ergänzend Alg bekommst.

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    Antwort von KriLu KriLu

    da du azubi wärst und somit kein arbeitsloser, bekommst du natürlich auch kein ALG. du hast aber die möglichkeit, berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten. hier findest du mehr dazu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-be...

    Kommentar von ibi110 ibi110

    Dort steht: BAB wird grundsätzlich nur für die erste Ausbildung geleistet.

    Kommentar von KriLu KriLuKriLu

    ehrlich? aber das steht nicht auf der startseite oder? die habe ich mir nämlich durchgelesen ;)

    Kommentar von ibi110 ibi110

    steht unter voraussetzungen

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    Antwort von portcontrol portcontrol

    "Arbeitslosigkeit" ist keine Voraussetzung, um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten. Es gibt genügend Leute, die arbeiten gehen und trotzdem noch auf aufstockende Leistungen der ARGE angewiesen sind. Ob in Deinem Fall solche Leistungen bewilligt werden können, hängt von vielen Faktoren ab - zB Dein Alter, ob die Wohnung angemessen ist etc. Dazu kommt, dass auch mit aufstockendem Leistungsbezug grundsätzlich die Verpflichtung einhergeht, ggf einen zumutbaren besser bezahlten Job anzunehmen.
    Ob Deine ARGE bei einer 2. Ausbildung von dieser Verpflichtung nach §10 Abs. 1 Nr. 5 absieht, kann man ohne Glaskugel leider nur schlecht beantworten. Da Du ja aber anscheinend bereits eine Zusage für den Job nach der Ausbildlung in der Tasche hast, halte ich die Chance auf die Bewilligung der Leistungen durchaus für realistisch. Lg, Alex

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