"Arbeitslosigkeit" ist keine Voraussetzung, um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten.
Es gibt genügend Leute, die arbeiten gehen und trotzdem noch auf aufstockende Leistungen der ARGE angewiesen sind.
Ob in Deinem Fall solche Leistungen bewilligt werden können, hängt von vielen Faktoren ab - zB Dein Alter, ob die Wohnung angemessen ist etc. Dazu kommt, dass auch mit aufstockendem Leistungsbezug grundsätzlich die Verpflichtung einhergeht, ggf einen zumutbaren besser bezahlten Job anzunehmen.
Ob Deine ARGE bei einer 2. Ausbildung von dieser Verpflichtung nach §10 Abs. 1 Nr. 5 absieht, kann man ohne Glaskugel leider nur schlecht beantworten. Da Du ja aber anscheinend bereits eine Zusage für den Job nach der Ausbildlung in der Tasche hast, halte ich die Chance auf die Bewilligung der Leistungen durchaus für realistisch.
Lg, Alex
Dort steht: BAB wird grundsätzlich nur für die erste Ausbildung geleistet.
ehrlich? aber das steht nicht auf der startseite oder? die habe ich mir nämlich durchgelesen ;)
steht unter voraussetzungen