Hallo ein gute Freund von mir wurde in einer 30 er Zone mit 49 Km geblitzt also 19 Km zu schnell (innerorts).Nun hat er Post bekommen ...100 € Bußgeld und einen Punkt.... ist das normal ?? Kennt sich damit jemand aus ?
Bei 19 Km zu schnell 100 € Strafe + 1 Punkt... ist das normal ??
Antworten (6)
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scallawagsscallawags
Die Preisliste ist nicht fix, sondern flexibel: "Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)" sind Sanktionen von bis zu 100 Euro und bis zu 3 Punkten absolut legal und normal. Er hat also noch Glück gehabt.
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fs112fs112 Teilweise richtig, wenn es zum Unfall gekommen ist, aber hier ist von einer einfachen G-Überschreitung die Rede, und die genannten Folgen des Bußgeldbescheides passen nicht auf den gewöhnlichen Tatbestand der fahrlässigen G-Überschreitung.
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JotEsJotEs
Was genau wird denn deinem Freund vorgeworfen?
Für eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 19 km/h kann m. E. nach kein Bußgeld in dieser Höhe verhängt werden.
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Destiny100 In einer 30 er Zone 19 Km zu schnell...er hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet um die Rechtslage zu prüfen
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Destiny100 In einer 30 er Zone 19 Km zu schnell...er hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet um die Rechtslage zu prüfen
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Rambazamba4711Rambazamba4711
Es ist ist ein gravierender Unterschied ob Du in einer Fussgängerzone oder auf der Autobahn zu schnell fährst. Tröstet Euch, bei unseren Nachbarn ist so etwas erheblich teurer, für die sind unsere Strafen "Schnäppchen" !
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WeimaranerandyWeimaranerandy
Egal,welches Bußgeld,kann man damit ein Menschenleben zu ersetzen,wenn dein Freund mit 49 km/h in einer 30- er Zone ein Kind totgefahren hätte??? Denn die 30-er Zone war bestimmt nicht umsonnst da.
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lenovofragen du kannst auch einfach so von einem lkw überfahren werden weil der geppent hat auch wen er nur 80 fuhr
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Destiny100 erklär mir mal den Sinn von deinem Kommentar ?
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lenovofragen ganz einfach weil deine antwort unlogisch war es kann jeder zeit passieren das ein kind überfahren wird auch wen er sogar nur 25 gefahren wäre denn wen das kind rübergerannt wäre und er hätte es nicht bemerkt wäre es auch tot
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Destiny100 Ich frag sachlich nach einer Antwort und dann kommen immer Leute und müssen dann anfangen mit wenn..wenn.. das und das wär ist es aber nicht mein Gott Antwort sachlich wenn dus weisst oder lass es !!!
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lenovofragen hab ich doch wen du mal gucken würdest, ich kann doch nchts dafür das jemand auf deine frage eine unlogische antwort gibt die garnicht zur frage passt
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Destiny100 ich mein doch nicht dich :)
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Destiny100 ich mein doch nicht dich :)
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Destiny100 ich mein doch nicht dich :)
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lenovofragen achso dan sry :D = )
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lenovofragen erst ab 21 kmh sind es 70 euro und ein punkt bei 19 sind es 30 euro
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scallawagsscallawags Da haben die Behörden ganz andere Preislisten in der Schublade, als du sie hast ;-)
Da muss ich Dir aber widersprechen.
Deinen Ausführungen nach könnte man annehmen das Bußgelder willkürlich und je nach Laune des Sachbearbeiters festgelegt werden können. Dem ist nicht so.
Stattdessen ist die Höhe von Bußgeldern im Bußgeldkatalog genau festgelegt und kann zusätzlich dazu nach den Bußgeldregelsätzen angemessen erhöht werden.
In diesem Fall hier sind entweder schon Voreintragungen in Flensburg vorhanden oder die Bußgeldstelle hat den Geschwindigkeitsverstoß als Vorsätzlich eingestuft weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% überschritten wurde.
@ Destiny100:
Setz doch mal die Paragrafen hier rein die auf dem Bußgeldbescheid stehen, dann kann man genau sagen welcher Vorwurf gemacht wurde.
Es geht nicht um Willkür, sondern um einen Ermessensspielraum, den die Behörden bei der Bußgeldfestlegung ausschöpfen können.
Der von Dir genannte "Ermessensspielraum" sieht so aus wie in meinem Link zu den Bußgeldregelsätzen.
Es gibt hier keinen Ermessensspielraum den ein Sachbearbeiter hat. Wenn ein Tatbestand verwirklicht ist dann wird auch der Bußgeldregelsatz so erhöht wie vom Gesetzgeber vorgesehen.
Kein Sachbearbeiter kann sich da etwas aussuchen!
Und wenn Du schreibst:
dann ist das nicht richtig! Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat der wird auch genau für diese zur Kasse gebeten und nicht für einen Andere.
Alles Andere wäre eine Ungleichbehandlung.
Du hast von Bußgeldbescheiden herzlich wenig Ahnung, rede mal mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, wie unterschedlich Bußgelder für exakt den gleichen Sachverhalt ausgestellt werden. Allein ein Begriff wie "Unübersichtlichkeit" kann ganz unterschiedlich interpretiert werden, z.B. STVO §12, 1.1. Von anderen interpretationsfähigen Begriffen in der STVO ganz zu schweigen... ;-)
Wenn Du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast dann ist die genau definiert und im Bußgeldkatalog findest Du die Höhe des Bußgeldes.
Kommt jetzt etwas Anderes dazu wie eine Behinderung, Gefährdung o.ä. dann handelt es sich auch nicht mehr um dieselbe Ordnungswidrigkeit, verstehst Du das nicht?
Ein Beispiel:
TBNR 105600
Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts.
§ 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat
Kostet 100€ Bußgeld, 23,50€ Gebühren und 3Punkte.
Oder:
TBNR 105601
Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts und gefährdeten dadurch Andere.
§ 5 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Das kostet 120€, 23,50€ Gebühren und 3 Punkte.
Wie Du unschwer erkennen kannst ist es durch das Hinzukommen einer Gefährdung nicht mehr die Gleiche Ordnungswidrigkeit. Und da man sich die Tatbestände nicht ausdenken oder sie in ihrer Aussagekraft interpretieren kann weil sie eine genaue Beschreibung eines Tatvorgangs sind ist Deine Aussage nicht haltbar.
Weil Du ja offensichtlich viel Ahnung hast erkläre mir doch bitte den Begriff Unübersichtlichkeit und was man an ihm Fehldeuten kann. Wäre auch schön wenn Du mal ein Beispiel bringen würdest in welcher Form man einen Bußgeldbescheid unterschiedlich interpretieren kann. Vielleicht verstehe ich dann in welche Richtung Du versuchst zu denken...
Genau die von dir zitierten Beispiele meinte ich ;-) Denn die zusätzliche Gefährdung wird über Zeugenaussagen festgestellt, meist die Ordnungshüter. Der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle ist selten am Ort des Deliktes und übernimmt daher deren Zeugenangaben. Worin Zeuge A schon eine zusätzliche Gefährdung sieht, sieht Zeuge B in der nächsten Schicht im exakt gleichen Fall noch keine. Also: Gleiches Delikt, zwei unterschiedliche Gefährdungseinschätzungen, zwei unterschiedliche Zeugenangaben, zwei unterschiedliche Bußgeldbescheide. Die tägliche Alltagspraxis ist voll davon. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich in meiner Antwort verdeutlichen.
Kein Bußgeldbescheid wird aufgrund einer Zeugenaussage ausgestellt ohne dem Betroffenen Gelegenheit gegeben zu haben sich zu dem Vorwurf zu äußern. Und wenn es dann so ist das es 2 völlig unterschiedliche Sichtweisen der Sache gibt dann muss die Angelegenheit erst geklärt werden. Wenn es Unklarheiten gibt dann gibt es auch keinen Bußgeldbescheid.
Du schreibst:
Dann ist aber nicht der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder bietet Platz für Interpretationen sondern der Ablauf der Dinge wurde nicht richtig geklärt. Kann man jemanden einen klaren Vorwurf machen eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben dann findet man im Bußgeldkatalog dazu auch ein passendes Bußgeld. Und dann aber nicht eines das man sich aussuchen kann sondern genau das Eine das zum Vorwurf passt. Hier ist kein Platz für Interpretationen.
Du liebst die Paragraphen - ich die Diskussion darüber. Wir unterscheiden uns also offensichtlich. Aber bei stramm ausgerichteten Paragraphenreitern schwindet irgendwann einmal die Lust an der Diskussion, denn Diskussion sollte immer offene und ehrliche Auseinandersetzung sein, nicht Starrsinn ;-)
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