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Bei 1. Hilfe verletzt worden. Schmerzensgeld möglich???

gefragt von Cherrypie77 am 27.07.2009 um 22:14 Uhr

Vor ca. 1 Monat leistete ich bei meiner Freundin 1. Hilfe, als diese einen epileptischen Anfall hatte. Dabei wude ich von ihr, beim sichern der Atemwege, in den Finger gebissen. Dieser enzündete sich und 1 Woche später wurde ich operiert, da die Sehne befallen war. Es folgten 11 Tage Krankenhausaufenthalt. Ich habe nun eine große Narbe über den gesammten Finger. Die Beweglichkeit ist noch nicht zufriedenstellend und die Fingerspitze ist taub. (Beides aber lt. Ärzten reversiebel). Für insgesammt etwa 7 Wochen bin, bzw. war ich Dienstunfähig. Kann ich in so einem Fall Schmerzensgeld fordern, da meine Freundin mich ja nicht "bewusst" verletzte. Bzw. Wie viel und an welcher Stelle kann ich fordern? Danke schon mal für die Antworten

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erste Hilfe x 169 Schmerzensgeld x 141 wie fordern x 1

anonym
beantwortet von Consider am 27. Juli 2009 22:16
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Ehm du bist aber ne tolle Freundin LOL !!!


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 27. Juli 2009 22:17
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Was bist du denn für ein Freund? man greift einem krampfenden nie in den Mund,sondern schiebt eswas zwischen die Zähne, damit er sich nicht die Zunge abbeisst!Man sei froh das der Finger noch dran ist. Wie dumm kann man eigentlich sein!

Kommentar von salivali am 28. Juli 2009 08:50

selbst das wird heute nicht mehr gemacht. Die Beisskeile im Rettungsdienst werden meist nur noch als Türstopper verwendet.

Kommentar von 5eb162a4d9b4fbb1a4a54eb68aef0cc5smallBadGirlDaisy am 28. Juli 2009 10:01

Jepp, jetzt haben sie zu viele Türstopper und verkaufen sie auf dem Flohmarkt :o))


bxxxxxxxxxxxx
beantwortet von bxxxxxxxxxxxx am 27. Juli 2009 22:16
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Hallo?! Du hast ein Leben gerettet. oh man. Seit ihr nie mit ddem zufrieden was ihr habt?


tembaak
beantwortet von tembaak am 28. Juli 2009 20:32
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Hallo Cherrypie, Ersthelfer sind gegen Körper- und Sachschäden bei der Bundesunfallkasse versichert. Der Körper-Schaden wird wie ein Arbeitsunfall behandelt. Allerdings gibt es keine Erstattung für Sonderzahlungen wie Schichtzulagen u.ä,. Da mich der Fall auch für meine Tätigkeit als Dozent in der Ausbilderschulung für Erste-Hilfe-Ausbilder interessiert, habe ich bei der Bundeunfallkasse nachgefragt und folgene Antwort erhalten: die Zahlung von "Schmerzensgeld" bei Arbeitsunfällen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Georg Bach Bereich Kommunikation Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin FON: 02241 231-1352; FAX: -1391

Im übrigen finde ich es toll, dass Du beherzt geholfen hast, auch wenn Du dich dabei verletzt hast. Gerade als Krankenschwester stehst Du in dem Dilemma, zu wissen , dass Du eigentlich nicht in den Mund greifen sollst und der Aspirationsgefahr durch den Kaugummi. Ich hoffe, dass Du den Zwischenfall ohne Folgeschäden überstehst und wünsche Dir alles Gute. Lasst Dich nur nicht durch die unqualifizierten Kommentare einiger Klugscheißer verunsichern. Dieter Tembaak www.sanitaetsschule-tembaak.de

Kommentar von Cherrypie77 am 28. Juli 2009 20:41

@ tembaak: Danke für die fundierte Antwort.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 27. Juli 2009 22:18
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Ah da war was, ich erhebe aber keinen Anspruch auf vollständige gültigkeit. Also, leistet jemand erste Hilfe und erleidet dabei Schaden an seinen Klamotten/Auto etc, dann kann er tatsächlich Ersatzforderungen stellen. Ich glaube sogar, an die Stadt. Schmerzensgeld mhm eher nein, denn das würdest du nur dann können, wenn es vorsätzlich geschehen wäre. Aber um sicher zu gehen, frag mal nen befreundeten Anwalt bei nem Bierchen, damit der Rat nicht direkt wieder 190€ kostet ;)


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 27. Juli 2009 22:16
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Nein, Schmerzensgeld steht dir zu, wenn sie dir böswillig oder wenigstens Fahrlässig Schmerz bereitet. Aber sie hatte einen Anfall, dafür kann sie doch nichts.


BadGirlDaisy
beantwortet von BadGirlDaisy am 28. Juli 2009 09:58
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Das weiß man eigentlich, wenn man eine Freundin hat die Epilepsie hat, daß Epileptiker bei einem Anfall keine Kontrolle über die Muskeln haben und auch zubeißen können. Du hast kein Recht auf Schadensersatz, weil deine Freundin es ja nicht mit Absicht getan hat und nicht im Besitz Ihrer geistigen Kräfte war. Ich finde es allerdings schon ziemlich dreist, daß man, wenn man jemandem versucht das Leben zu retten, auch noch Schadensersatz verlangen möchte. Schon allein aus moralischen Gründen. Ich kann mir vorstellen, daß du sicher Schmerzen im Finger hattest, aber deine Freundin hat sich danach sicher bei dir dafür entschuldigt, oder? An deiner Stelle würde ich mich jetzt behandeln lassen bis es abgeheilt ist und das Thema ruhen lassen. Tipp: Greife niemals einem Epileptiker in den Mund! Dreh sie lieber zur Seite und überstrecke den Kopf - so sicherst du die Atemwege und Erbrochenes kann ablaufen.

Kommentar von Cherrypie77 am 28. Juli 2009 11:26

Da ich selbst Krankenschwester bin weiß ich dass man einen krampfenden NICHT in den Mund langt! Sie hatte aber einen Kaugummi drin, und ich wollte nicht das sie diesen aspiriert! Mir geht es auch nicht darum, das meine Freundin, was sie selbstverständlich noch ist, zahlen muß! Ich wollte nur wissen, ob eine Versicherung dafür einspringt. Habe aufgrund der Erkrankung Dienstausfall und einige Gehaltseinbußen, da die Schichtdienstzulage wegfällt! Fahrten zum Arzt, ect.... Mir geht es NICHT darum meine Freundin deswegen zur Kasse zu bitten. Hoffe jetzt ist es verständlicher!?


DarkestAngel
beantwortet von DarkestAngel am 27. Juli 2009 22:18
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das müsstest du mit einem anwalt klären wenn du nicht sicher bist. auch die höhe, wenn es möglich ist


anonym
beantwortet von Noel1994 am 27. Juli 2009 22:16
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sry hab mich verlesen :P

frag ihre versicherung


anonym
beantwortet von diemeinungen0de am 27. Juli 2009 22:15
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ich würde mal die Haftpflicht befragen ...


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