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Behördliches Führungszeugnis

Frage von Jodler01 Jodler01

Hallo Leute!

Ich möchte eventuell die Waffenbesitzkarte beantragen. Ich wurde jedoch mit 16 Jahren mit einem Luftgewehr auf dem Feld erwischt, weil ich im jugendlichen Leichtsinn mit meinen Freunden einen Film gedreht habe (also nicht geschossen). Daraufhin kam die Polizei und brachte mich nach hause und zog das Gewehr zur Überprüfung ein. Daraufhin musste ich zum Staatsanwalt wo ich dann ermahnt wurde. Steht das im behördlichen Führungszeugnis, womit ich es quasi vergessen kann die WBK zu bekommen? Im Privaten Führungszeugnis steht nichts. Vielen Dank für euren Rat.

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Antworten (5)

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    Antwort von Jodler01 Jodler01

    Wollt da bis jetzt noch nicht mit denen darüber reden, da ich noch relativ neu dabei bin...

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    noch relativ neu dabei

    Wie willst Du denn dann eine WBK kriegen?

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    Antwort von Holgi0567 Holgi0567

    Können Dir Deine Vereinskollegen da nicht erschöpfend Auskunft geben?

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    Antwort von Scaver Scaver

    Im behördlichen müsste es stehen. Das heißt aber nicht zwangsweise, dass Du deswegen die WBK nicht bekommst. Das muss einer Einzelfallüberprüfung unterzogen werden.

    Und bedenke: Die WBK berechtigt nur zum besitz einer Waffe, nicht dazu, sie auch zu führen!

    Kommentar von Jodler01 Jodler01

    Ist mir schon klar.

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    Antwort von Sitasternchen Sitasternchen

    Es gibt keinen Unterschied (inhaltlich) zwischen den beiden:

    • Ein behördliches Führungszeugnis ist zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, wird also direkt an diese übersand; ein privates Führungszeugnis ist für Dich/Deinen Arbeitgeber!

    Lg, Sitasternchen

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    Antwort von ddeerr ddeerr

    Da dürfte nix drin stehen! Für die WBK brauchst du: 1 jahr Mitglied im Verein/VerbaND; Trainingsnachweis, Sachkunde, Tresor. Kaufen darfst du sowieso nur KK.

    Viel Erfolg

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