Hallo! Wer kann mir sagen(nicht für mich)wenn man vom Amt lebt und arbeitssuchend ist,oder Arbeit zugewiesen bekommt müssen dann die Kinder bis 16.00 uhr in die Kita oder Schule?Können die dass verlangen?Danke im vorraus!
Antworten (3)
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sawassawas
Hier der Gesetzestext: http://dejure.org/gesetze/SGB_III/119.html
Es handelt sich letztlich aber - meines Wissens - um Einzelfallentscheidungen, d.h., der Sachbearbeiter hat einen Entscheidungsspielraum.
Grundsätzlich muss der Arbeitssuchende zur Verfügung stehen. Das Problem stellt sich aber häufig eher umgekehrt: Viele arbeitslose Mütter/Väter erhalten keine Ganztagsbetreuung, weil es nicht ausreichend Plätze gibt.
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TanteBerthaTanteBertha
Es wird von jedem Bürger grundsätzlich erwartet, dass er für sich selbst und für seine Familie sorgt. Ist das nicht der Fall, springt der Staat ein, also die Gemeinschaft derer, die arbeiten gehen und Abgaben zahlen. Wenn ich ein Kind bekomme, weiss ich, oder sollte es wissen, bzw. kümmere mich darum, wo und wie es untergebracht werden kann, wenn ich arbeite. Selbstverständlich möchte man und sollte man als Eltern auch die Erziehung der Kinder selbst übernehmen, das schliesst arbeiten allerdings nicht aus. Dies zu regeln ist ausschliesslich eine Organisationsfrage. Die Aussage "Ich kann nicht arbeiten, weil ich ein (oder mehrere) Kind(er) habe" ist heute überholt und weder von Ämtern noch Gerichte lassen das so gelten.
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Das kommt auf das Alter der Kinder an. Sind sie schon groß genug, um alleine daheim zu sein, müssen sie in keine Kita. Ansonsten schon. Was meinst Du, wie viele Mütter ihre Kinder in eine Kita bringen müssen, weil sie arbeiten müssen!
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Ja klar! 3 und 5 jahre sind die Kinder!Es geht eigentlich nur darum ob dass Amt es verlangen kann die kinder bis 16.00 Uhr in die Einrichtungen zu tun!
Warum sollte es das Amt nicht verlangen können?
ja können sie, du bist ja wohl in der lage vollzeit zu arbeiten.