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Behobener Dienst Polizei ?

Frage von QuestionM QuestionM

Hi Leute :)

Ich bin im ersten Jahr meines abiturs und würde gerne bei der polizei im behobenen dienst anfangen. Man braucht ja ein abitur dafür aber ich habe gehört das es geändert wurde und nicht mehr numerus klausus 3.0 ist sondern dass n.c nun egal ist.

Stimmt das ? Und wie sind die chancen mit z.b einem abitur von 2.9 aufgenommen zu werden ?

Schonmal danke für eure antworten !

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Antworten (6)

  • 0
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von doelmar doelmar

    Hi QuestionM,

    Viele Antworten findest du bereits auf Seiten der einzelnen Polizeien. (Polizei.de)

    Dabei ist der "Begriff" ich möchte Polizist werden, noch etwas dehnbar.

    Bundespolizei oder Länderpolizei? Wenn Länderpolizei welches Bundesland?

    Es ist nämlich nicht der Fall, dass es einen bundesweit einheitlichen n.c. für ein Studium gibt. Wie du schon sagtest liegt die Zulassung zum Studium bei 3,0 normalerweise.

    Gefragtere Länder wie Hamburg und Berlin, haben einen anderen Richtwert. Jedenfalls einen bei dem du dir auch Hoffnungen machen kannst. Aber am besten erkundigst du dich mal im internet nach den genauen Anforderungen (die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können) , oder rufst idealerweise beim Einstellungsberater durch.

    Man muss dazu sagen, wenn du erstmal den N.C. hast und zum Einstellungstest zugelassen wirst , werden die Karten neu gemischt.

    Dann ist der N.C. deine geringste Sorge ;) Die testen dich dann auf alles was sie von dir verlangen, und entscheiden dann ob du geeignet bist. Egal ob du nen N.c. von 1,0 hast ;)

    heißt, wenn du einen Schnitt von 2,9 hast ist das hart an der Grenze und dann musst du mit anderen Dingen punkten... Ehrenamt, sportliche Leistung ...ect.

    Heißt zusammengefasst , der festgelegte N.c. ist nur dafür da, damit du überhaupt an der eigentlichen Prüfung teilnehmen darfst. ( Wenn du besonders gut bist kannst du natürlich auch damit punkten, aber erstmal ist es ein K.o. -Kriterium.;)

    Aber das kann dir am besten der Einstellungsberater sagen, denn da steckt ein weitaus intensiveres Programm hinter, als die feststellung deiner SChulnoten ;)

    Denn schließlich würdest du einen weltlichen beruf erlernen, mit gratis Studium, verbeamtung und ca. 1000Euro gehalt, während der Ausbildung.... das bekommt nicht jeder ;)

    bleib am Ball

    Gruß Jannes ;)

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    Antwort von Saturnknight Saturnknight

    du hast Abi und weißt nicht, daß es "gehobener Dienst" heißt?

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    Antwort von JaAl11 JaAl11
    1. GEHOBENER Dienst

    2. Das hängt vom Bundesland ab. Bei uns gibt es kein n.c. dafür aber Notenvorgaben in den Hauptfächern. Dazu mußt du dann noch einige Test (Sport, Mathe, Deutsch, Einzel- und Gruppengespräch...) bestehen.

  • 1
    Antwort von Senfstrudel Senfstrudel

    Zuerst einmal handelt es sich um einen "gehobenen Dienst" und nicht behoben, darüber hinaus muss man meines Wissens körperlich fit sein, um aufgenommen zu werden.

    Also erst einmal den Cooper-Test bestehen, bevor man sich vollfrisst und die Polizeihosengürtel sprengt.

    Aber für genauere Angaben bietet das Internet echt tolle Abhilfe.

    Google einfach: Polizei gehobener Dienst Ausbildung

  • 0
    Antwort von freede freede

    du machst deine abi?

    du weißt nicht das es gehobener dienst heißt?

    du bist nicht in der lage mal auf eine der seiten der polizeien zu schauen und dir dort deine infos zu holen?

    is nicht dein ernst, oder?!

    Kommentar von QuestionM QuestionM

    wenn du mir in deinem beitrag keine informationen gibst sondern nur kritik ausübst dann kann ich gern drauf verzichtig

    PS: Es heißt dein abi nicht deine abi...aber sags keinem ;) Top secret

    Kommentar von freede freedefreede

    war natürlich ein tipfehler...

    und es heißt "...kann ich gerne drauf verzichten"

    aber sag es keinem ;) Top secret

  • 0
    Antwort von Zara13 Zara13

    Die Voraussetzungen, um sich für eine Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu bewerben:

    Sie erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen. Sie besitzen bzw. erwerben das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss. Der Notendurchschnitt Ihres Bewerbungszeugnisses beträgt mindestens 3,0. Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt nach einem eigenen Berechnungsmodus der Bereitschaftspolizei. Sie sind am Tag Ihrer gewählten Einstellung höchstens 31 Jahre alt. (mit abgeschlossener Berufsausbildung / Studium sind Ausnahmen vom Höchstalter möglich) Hinweis: Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist Einstellungsvoraussetzung (Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder mit der Prüfbescheinigung zum Führerschein mit 17).

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