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Behinderungsgrad in der Bewerbung angeben?

Frage von riahrr riahrr

Sollte man einen Behinderungsgrad ab 50% in Bewerbungen angeben?

16 Abstimmungen
Abstimmungen
ja, unbedingt 12
nein, nur wenn danach gefragt wird 0
nur, wenn die Erkrankung Auswirkung auf die Tätigkeit hat 3
nein, geht keinen was an 1
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Antworten (17)

  • 6
    Antwort von linabe linabe
    Abgestimmt für: ja, unbedingt

    Ab 50% gibt es für den AG gewisse Verpflichtungen, die kann er nur erfüllen, wenn er darüber Bescheid weiß.

  • 2
    Antwort von Teddylein Teddylein
    Abgestimmt für: ja, unbedingt
  • 2
    Antwort von ratazuppi ratazuppi
    Abgestimmt für: nur, wenn die Erkrankung Auswirkung auf die Tätigkeit hat

    Rein rechtlich muss man das nicht, auch nicht, wenn man danach gefragt wird. Man kann theoretisch nach der Probezeit seine schwerbehinderung "auspacken", denn dadurch steht einem ja auch mehr Urlaub zu, Steuerbefreiung und vorallem ein anderer Kündigungsschutz. Doch wenn der Arbeitgeber eine kleine firma ist, wo jeder Mitarbeiter eine tragende Rolle hat, sollte man es aus "Fairness" sagen – ganze infach,w eil dann das Vertrauensverhältnis gegeben ist und der Arbeitgeber sich nicht gleich zu Beginn hintergangen fühlt. Zudem gibt es ja auch Schwerbehinderungen, die den Job überhaupt nicht berühren. Hingegen sind psychische Schwerbehinderungen schwierig einzuschätzen. Ist der druck zu groß, dann kann vielelicht der Job nicht mehr erledigt werden. Das sollte der Arbeitgeber auch wissen, denn so kann er sich darauf einstellen.

  • 2
    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia
    Abgestimmt für: nein, geht keinen was an

    Man muss in der Bewerbung nur angeben, dass man schwerbehindert ist, weil der Arbeitgeber dann gewisse Auflagen zu erfüllen hat. Details der Behinderung gehen die Firma aber vorerst noch nichts an!

    Kommentar von Ralle50 Ralle50Ralle50

    wenn du es erst nach der Probezeit sagst..bist du auch mit 70% sofort Arbeitslos...ist einem Kolegen von mir passiert..und habe ihm noch gesagt gib es an...doch er meinte dann stehen die Schanzen schlecht...ja nun stehen sie schlecht...!!!

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Es ging ja in der Frage auch nur um die Bewerbung, und nicht um das Arbeitsverhältnis! Ich würde beim Vorstellungsgespräch mit offenen Karten spielen, alles andere wäre unfair!

  • 2
    Antwort von emmka emmka
    Abgestimmt für: ja, unbedingt

    oftmals werden "behinderte" bevorzugt eingestellt, weil der AG damit eine quote erfüllen kann

  • 1
    Antwort von silvia140359 silvia140359
    Abgestimmt für: ja, unbedingt

    kann unter Umständen sogar von Vorteil für dich sein

  • 1
    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers
    Abgestimmt für: ja, unbedingt
  • 1
    Antwort von elkera elkera
    Abgestimmt für: ja, unbedingt

    Weil als Schwerbehinderter hast du gewisse Rechte und darum sollte dein zukünftiger Arbeitgeber auch davon wissen. Schwerbehindert heißt ja nicht, das man als Arbeitnehmer schlechter arbeitet. Das wissen auch die meisten Arbeitgeber.

  • 1
    Antwort von Molly4026 Molly4026
    Abgestimmt für: nur, wenn die Erkrankung Auswirkung auf die Tätigkeit hat

    man hat ja schon einen behinderungsgrad wenn man diabetes hat ....das würd ich nicht angeben.

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Stimmt nicht ganz! Ab einem GdB von 50% ist man schwerbehindert, da gelten wesentlich schärfere Regeln für Arbeitsverhältnisse.

  • 1
    Antwort von akademikus akademikus
    Abgestimmt für: ja, unbedingt
  • 1
    Antwort von DollyPond DollyPond
    Abgestimmt für: ja, unbedingt

    ich würde es tun und dazu schreiben "ohne einschränkung der arbeitsfähigkeit" oder so ähnlich. du kannst einen vorteil bei der einstellung durch deine behinderung haben, weil viele firmen ihre quoten erfüllen wollen oder sie ggf. sogar eine förderung für dich bekommen, die musst du allerdings vorher beim arbeitsamt erfragen. da dir bei 50% fünf tage mehr urlaub zustehen, würdest du die behinderung ja spätestens bei der einstellung erwähnen, dann kannst du auch gleich mit offenen karten spielen. der integrationsfachdienst deiner stadt hilft dir evt. sogar bei der jobvermittlung.

  • 1
    Antwort von Ralle50 Ralle50
    Abgestimmt für: ja, unbedingt

    muß man...die Schanzen stehen dann auch besser eingestellt zu werden,weil der Staat zuschüsse zahlt...und man hat 5 Tage mehr Urlaub mit 50 %

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    ...denkst du das wirklich? dann versuch mal einen renitenten mitarbeiter mit einer behinderung zu kündigen!

    Kommentar von Ralle50 Ralle50Ralle50

    was meinst du...? ich habe 80% mit G+B..Auto kostet auch nur die hälfte an Steuern...und mehr Urlaub..usw..man kann nicht gekündigt werden...nur wenn man es nicht angegeben hat...

    Kommentar von LittleGiant LittleGiantLittleGiant

    Nein, die Chancen, dann eingestellt zu werden, sind eben nicht besser! Hast Du schon mal was von der "Ausgleichsabgabe" gehört!? Manche Firmen zahlen doch viel lieber diese
    "Ausgleichsabgabe", als Behinderte einzustellen!!! Die Ausgleichsabgabe ist jedenfalls günstiger für die Firmen, als wenn man einem Behinderten evtl. teure Hilfsmittel zur Verfügung stellen muß, damit er überhaupt seine Arbeit machen kann.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsabgabe

  • 1
    Antwort von LowNils LowNils
    Abgestimmt für: ja, unbedingt

    Weil sie es letztlich doch bemerken, und dann drohen unangenehme Rückfragen.

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap
    Abgestimmt für: nur, wenn die Erkrankung Auswirkung auf die Tätigkeit hat
  • 1
    Antwort von CubaLibreOnTour CubaLibreOnTour
    Abgestimmt für: ja, unbedingt

    begründung siehe linabe

  • 1
    Antwort von Strenwanderer Strenwanderer
    Abgestimmt für: ja, unbedingt
  • 1
    Antwort von dela250 dela250

    nicht sollte man, muss man

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    das stimmt nicht.

    Kommentar von dela250 dela250dela250

    ich meine doch, da er ganz andere rechte hat, als ein arbeitnehmer ohne prozente

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