Sollte man einen Behinderungsgrad ab 50% in Bewerbungen angeben?
Behinderungsgrad in der Bewerbung angeben?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| ja, unbedingt | 12 |
| nein, nur wenn danach gefragt wird | 0 |
| nur, wenn die Erkrankung Auswirkung auf die Tätigkeit hat | 3 |
| nein, geht keinen was an | 1 |
Antworten (17)
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6Antwort von
linabelinabe
Abgestimmt für: ja, unbedingtAb 50% gibt es für den AG gewisse Verpflichtungen, die kann er nur erfüllen, wenn er darüber Bescheid weiß.
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2Antwort von
ratazuppiratazuppi
Abgestimmt für: nur, wenn die Erkrankung Auswirkung auf die Tätigkeit hatRein rechtlich muss man das nicht, auch nicht, wenn man danach gefragt wird. Man kann theoretisch nach der Probezeit seine schwerbehinderung "auspacken", denn dadurch steht einem ja auch mehr Urlaub zu, Steuerbefreiung und vorallem ein anderer Kündigungsschutz. Doch wenn der Arbeitgeber eine kleine firma ist, wo jeder Mitarbeiter eine tragende Rolle hat, sollte man es aus "Fairness" sagen – ganze infach,w eil dann das Vertrauensverhältnis gegeben ist und der Arbeitgeber sich nicht gleich zu Beginn hintergangen fühlt. Zudem gibt es ja auch Schwerbehinderungen, die den Job überhaupt nicht berühren. Hingegen sind psychische Schwerbehinderungen schwierig einzuschätzen. Ist der druck zu groß, dann kann vielelicht der Job nicht mehr erledigt werden. Das sollte der Arbeitgeber auch wissen, denn so kann er sich darauf einstellen.
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2Antwort von
RuleBritanniaRuleBritannia
Abgestimmt für: nein, geht keinen was anMan muss in der Bewerbung nur angeben, dass man schwerbehindert ist, weil der Arbeitgeber dann gewisse Auflagen zu erfüllen hat. Details der Behinderung gehen die Firma aber vorerst noch nichts an!
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2Antwort von
emmkaemmka
Abgestimmt für: ja, unbedingtoftmals werden "behinderte" bevorzugt eingestellt, weil der AG damit eine quote erfüllen kann
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1Antwort von
silvia140359silvia140359
Abgestimmt für: ja, unbedingtkann unter Umständen sogar von Vorteil für dich sein
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1Antwort von
elkeraelkera
Abgestimmt für: ja, unbedingtWeil als Schwerbehinderter hast du gewisse Rechte und darum sollte dein zukünftiger Arbeitgeber auch davon wissen. Schwerbehindert heißt ja nicht, das man als Arbeitnehmer schlechter arbeitet. Das wissen auch die meisten Arbeitgeber.
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1Antwort von
Molly4026Molly4026
Abgestimmt für: nur, wenn die Erkrankung Auswirkung auf die Tätigkeit hatman hat ja schon einen behinderungsgrad wenn man diabetes hat ....das würd ich nicht angeben.
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia Stimmt nicht ganz! Ab einem GdB von 50% ist man schwerbehindert, da gelten wesentlich schärfere Regeln für Arbeitsverhältnisse.
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1Antwort von
DollyPondDollyPond
Abgestimmt für: ja, unbedingtich würde es tun und dazu schreiben "ohne einschränkung der arbeitsfähigkeit" oder so ähnlich. du kannst einen vorteil bei der einstellung durch deine behinderung haben, weil viele firmen ihre quoten erfüllen wollen oder sie ggf. sogar eine förderung für dich bekommen, die musst du allerdings vorher beim arbeitsamt erfragen. da dir bei 50% fünf tage mehr urlaub zustehen, würdest du die behinderung ja spätestens bei der einstellung erwähnen, dann kannst du auch gleich mit offenen karten spielen. der integrationsfachdienst deiner stadt hilft dir evt. sogar bei der jobvermittlung.
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1Antwort von
Ralle50Ralle50
Abgestimmt für: ja, unbedingtmuß man...die Schanzen stehen dann auch besser eingestellt zu werden,weil der Staat zuschüsse zahlt...und man hat 5 Tage mehr Urlaub mit 50 %
Kommentar von
akademikusakademikus ...denkst du das wirklich? dann versuch mal einen renitenten mitarbeiter mit einer behinderung zu kündigen!
Kommentar von
Ralle50Ralle50 was meinst du...? ich habe 80% mit G+B..Auto kostet auch nur die hälfte an Steuern...und mehr Urlaub..usw..man kann nicht gekündigt werden...nur wenn man es nicht angegeben hat...
Kommentar von
LittleGiantLittleGiant Nein, die Chancen, dann eingestellt zu werden, sind eben nicht besser! Hast Du schon mal was von der "Ausgleichsabgabe" gehört!? Manche Firmen zahlen doch viel lieber diese
"Ausgleichsabgabe", als Behinderte einzustellen!!! Die Ausgleichsabgabe ist jedenfalls günstiger für die Firmen, als wenn man einem Behinderten evtl. teure Hilfsmittel zur Verfügung stellen muß, damit er überhaupt seine Arbeit machen kann. -
1Antwort von
LowNilsLowNils
Abgestimmt für: ja, unbedingtWeil sie es letztlich doch bemerken, und dann drohen unangenehme Rückfragen.
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1Antwort von
bitmapbitmap
Abgestimmt für: nur, wenn die Erkrankung Auswirkung auf die Tätigkeit hat -
1Antwort von
dela250dela250
nicht sollte man, muss man
Kommentar von
DollyPondDollyPond das stimmt nicht.
Kommentar von
dela250dela250 ich meine doch, da er ganz andere rechte hat, als ein arbeitnehmer ohne prozente
wenn du es erst nach der Probezeit sagst..bist du auch mit 70% sofort Arbeitslos...ist einem Kolegen von mir passiert..und habe ihm noch gesagt gib es an...doch er meinte dann stehen die Schanzen schlecht...ja nun stehen sie schlecht...!!!
Es ging ja in der Frage auch nur um die Bewerbung, und nicht um das Arbeitsverhältnis! Ich würde beim Vorstellungsgespräch mit offenen Karten spielen, alles andere wäre unfair!