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Behinderung verschwiegen

Frage von Fiamm Fiamm

Hallo, ich war gestern zum Vorstellungsgespräch und habe die Tatsache das ich eine 30%ige Behinderung habe, verschwiegen. War das klug?

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Antworten (22)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MyHandicap MyHandicap

    Eventuell hilft dir dieser Artikel weiter:

    http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html

  • 6
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Beeinträchtigt dich die Behinderung bei der Erfüllung deiner Aufgaben?

    Sie zu erwähnen, könnte übrigens ein Pluspunkt für dich sein. Möglicherweise erfüllst du dadurch eine Behindertenquote für den Betrieb, der dadurch keine Straf-/Ausgleichs- oder wie auch immer sich das schimpft- Zahlung mehr leisten muss.

    Kommentar von Fiamm FiammFiamm

    ich bin mir nicht sicher ich muß erst die hospitation abwarten. könnte schon sein das ich den anforderungen nicht gewachsen bin. ich kenne zwar aus meine früheren berufsleben diese sparte der tätigkeit aber hier im speziellen bin ich mir halt nicht sicher

  • 4
    Antwort von Knabberstange Knabberstange

    Nun kann man sehen wie man will.

    Wenn es bei der ausübung deinen Job`s keine Einschränkungen gibt,gibt es keinen Grund das zu sagen.

    Aber mit Behinderungen hast du besonderen Kündigungschutz und mehr Urlaub und Pausen.

    Weiß nicht ob das so klug war?

    Kommentar von SamAllister SamAllisterSamAllister

    DH

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Aber genau aus dem Grund würde der AG sich zweimal überlegen, ob er eine Person mit Behinderung einstellt - ist nur eine Laien-Vermutung. :)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Aber mit Behinderungen hast du besonderen Kündigungschutz und mehr Urlaub und Pausen.''

    • Kündigungsschutz nur, wenn man als Behinderter mit einem GdB von 30 einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist. Und das muss man beantragen. Außerdem setzt der erst nach 6-monatiger Tätigkeit ein.

    • Mehrurlaub gibt es bei einem GdB von 30 auch keinen.

    • Und eine andere Pausenregelung gibt es nicht für [Schwer]behinderte, nur das Recht Mehrarbeit abzulehnen.

    Kommentar von fasty2003 fasty2003fasty2003

    Meines Wissens erst ab 50 % hat man diese Rechte wie mehr Urlaub etc..

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Dein Wissen täuscht dich nicht.

  • 4
    Antwort von Beetle75 Beetle75

    Bei einem Vorstellungsgespräch ist es egal, aber wenn es um die Unterzeichnung des Vertrages geht, bist Du verpflichtet es zu sagen. Ich hätte es an Deiner stelle gleich gesagt.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Nein auch dann ist er nicht verpflichtet dazu, es sei den es hat Auswirkung auf seine Arbeit. Bei einem GdB von 30 gilt man im übrigen auch noch nicht als Schwerbehindert.

  • 4
    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt auf Art der Tätigkeit und Art der Behinderung an.

  • 3
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Nö - saudumm! Manche Arbeitgeber wären nämlich froh, einen Quotenbehinderten zu bekommen. Kommst du aber aufgrund eines Gebrechens für eine bestimtme Beschäftigungsart nicht in Fage, dann war der Termin vergebens!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Bei eine GdB von 30 wird er nicht auf die Quote angerechnet.

  • 3
    Antwort von Donkie Donkie

    kommt darauf an in wie fern dich diese behinderung behindert!

  • 2
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Wenn du nicht danach gefragt worden bist und es nicht relevant für deine Tätigkeit ist,ist es egal.Nur wenn du wissentlich falsche Angaben gemacht hast könnte das zur Kündigung führen....

  • 2
    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers

    Bestimmt nicht. Könnte irgendwann mal gegen dich verwendet werden.

  • 2
    Antwort von kleenermax kleenermax

    Nein, war es nicht. Wie willst du dort arbeiten/ausbilden wenn du gegenüber deinem Arbeitgeber nicht ehrlich bist?

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Er war doch ehrlich, er hat nur nicht von sich aus auf seine Behinderung hingewiesen. Überleg doch mal etwas genauer ob es nicht auch etwas bei dir gibt das dein Arbeitgeber nicht unbeding wissen muss und würdest du es ihm dann ungefragt auf die Nase binden? Er hat nicht gelogen wenn ich das richtig sehe.

  • 1
    Antwort von helrich helrich

    Mit 30 GdB kannst Du z. B. bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen. Wäre also auch für Deinen zukünftigen AG von Interesse, dies zu wissen. Er kann nämlich mit Deiner Einstellung einen besetzten SB-Arbeitsplatz abrechnen.

    Wenn Du danach gefragt wurdest und Du wissentlichen gelogen hast, dann war es mehr als unklug. Ist die Frage nicht gestellt worden und hat Deine Beeinträchtigung keinen Einfluß auf Deine Arbeit (z. B. Gehbehinderung und Bürojob), dann sehe ich keine Probleme.

  • 1
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Nein, war es nicht! Nicht ehrlich zu sein ist nie klug, da die Tatsachen irgendwann eh auf den Tisch kommen!
    Gerade in so einem Verhältnis wie AG und AN sind solche Informationen wichtig, da sie ja auch Auswirkungen für den AG und auf das Arbeitsverhältnis haben oder haben können!

  • 1
    Antwort von chmoti88 chmoti88

    es kommt immer auf die Art der Behinderung an!! Also nachdem ich selbst einstellungstest und Vorstellungsgespräche in unserer Firma führe höre ich lieber gleich die Wahrheit, weil wenn es nachträglich bei der Vertragsunterzeichnung aufkommt und mann dann eine Gefahr sieht ist dann der Arbeitgeber der Depp weil es heißen würde der mag keine Behinderte in seinem Job .... (will hier mit den Ausdrücken keinen Angreifen) Bei uns wird es immer so gehandhabt wenn einer eine Behinderung zugibt eine Probewoche arbeiten lassen und schauen wie die Behinderung in der Realität zu vertreten ist und dann gibt es ein Ja oder einen Nein mit evtl. vergleichsangebot vielleicht nicht für die Stelle aber etwas anderes ....

  • 1
    Antwort von Noergelix Noergelix

    Wird die Behinderung möglicherweise Einfluss auf deiner Tätigkeit haben? Wenn ja, dann würde das als Täuschung gewertet werden, reicht schon für eine vertane gute erste Meinung, Eindruck. Wie sich das heute verhält, weiß ich nicht ganz, aber ein ehemaliger Mitangestellter hat aus ebensolchen Gründen einen neuen Job suchen müßen, ihm wurde zwar nicht gekündigt, aber das Arbeitsverhältniss wurde im "... gegenseitigen Einvernehmen..." aufgelöst. Ruhmreich war das nicht gerade... Ehrlich währt am längsten. LG, Nx

  • 1
    Antwort von Michellin Michellin

    ich würde es als vergessen sofort nachholen.Eventuell bekommst du sogar eher den Shop, weil der AG mit Dir Steuervergünstigungen hat.

  • 1
    Antwort von ShaneMcCutcheon ShaneMcCutcheon

    So lange dich deine Behinderung bei der Arbeit nicht einschränkt, nicht unbedingt. Allerdins hätte der Chef für dich evtl. eine Förderung bekommen können, was dich evtl. in der Bewerberliste nach vorne gebracht hätte.

  • 1
    Antwort von HHSthp HHSthp

    Wenn's zum Arbeitsvertrag kommt, ja. Soweit keine Beeinträchtigung der nötigen Arbeitskraft vorhanden ist.

  • 1
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Hmmm....gute Frage. Du hast das Recht sowas zu verheimlichen oder gar bei unangenehmen Fragen zu lügen. Wenn die Behinderung nicht auffällt oder gar deine Arbeit verhindert, dann brauchen die das auch nicht zu wissen.

  • 1
    Antwort von docbde docbde

    Nein, sicher nicht. Oder leidest du an Geistesschwäche? Dann könnte es klug gewesen sein.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Selber schwerbehindert? Ich frage nur, weil ich die Erfahrung gemacht habe das eine Behinderung oft ein Einstellungshindernis ist obwohl sie keine Auswirkung auf die Arbeitsleistung hat. Es kann also durchaus Sinnvoll eine Behinderung nicht ungefragt an zu geben. Ich habe meine allerding bisher immer spätestens im Vorstellungsgespräch angegeben.

  • 0
    Antwort von TheSwan TheSwan

    Hallo allerseits,

    ich arbeite seit 5 Monaten als Geldbote und Kraftfahrer. Nun habe ich meine Schwerbehinderung von 50% mit Merkzeichen G nicht angegeben, sonst hätte ich den Job wahrscheinlich nicht bekommen. Jetzt stellt sich die Frage, soll ich mit meinem Arbeitgeber darüber sprecher, oder doch lieber nicht?

    Es wäre nett wenn mir jemand antwortet

    Nette Grüße von Lutz

  • 0
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Ob es klug war oder nicht wird sich mit der Zeit zeigen. Sie es mal so du kannst jetzt zeigen ob du für die Stelle geeignet bist oder nicht, wenn du die Behinderung genannte hättest hättest du diese Gelegenheit vieleicht nicht. Es ist immer wieder schön zu lesen das man faierweise seine Behinderung angeben soll, nur frage ich mich ob mein gegenüber dann auch so fair wäre mir eine Chance zu geben. Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, das wenn die Rede auf eine Behinderung kommt, ein Vorstellungsgespräch recht schnell zu Ende ist. Auch ist die Quote der Einladungen zu einem Bewerbungsgespräch signifikat niedriger wenn man seine Behinderung bereits im Bewerbungsschreiben angibt. Also mit dem Begriff Fair oder Unfair muss mir da keiner kommen.

  • 0
    Antwort von chmoti88 chmoti88

    es kommt immer auf die Art der Behinderung an!! Also nachdem ich selbst einstellungstest und Vorstellungsgespräche in unserer Firma führe höre ich lieber gleich die Wahrheit, weil wenn es nachträglich bei der Vertragsunterzeichnung aufkommt und mann dann eine Gefahr sieht ist dann der Arbeitgeber der Depp weil es heißen würde der mag keine Behinderte in seinem Job .... (will hier mit den Ausdrücken keinen Angreifen) Bei uns wird es immer so gehandhabt wenn einer eine Behinderung zugibt eine Probewoche arbeiten lassen und schauen wie die Behinderung in der Realität zu vertreten ist und dann gibt es ein Ja oder einen Nein mit evtl. vergleichsangebot vielleicht nicht für die Stelle aber etwas anderes ....

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Mal etwas Böse gefragt, bei eine der einem der eine Schwerbehinderten hat gibt es eine Probewochen und bei eine der keine hat keine, Wofür ist dann eigendlich die Probezeit? Schon mal was von Diskriminierung gehört? Du darfst keinen wegen seiner Schwerbehinderung anders behandeln, da kannst du dir sogar Ärger einhandeln. Ich gehe nicht davon aus das du etwas gegen Menschen mit einer Schwerbehinderung hast, aber dein Verhalten ist diskriminierend. Wie gesagt wofür gibt es die Probezeit.

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