Hallo zusammen...Mich würde es mal interessieren , ob ein , 80 % schwerbehinderte Frau , die Aufgrund dessen nie gearbeitet hat ( Befund , Dyskenesie , Arthrose in allen Gelenken , Beckenschiefstand , Hüftleiden , Gehbehinderung , und noch einiges mehr , was alles Folgeerscheinungen ihrer Geburt sind ) aber verheiratet war , ein Kind geboren hat , nun geschieden ist , ob diese Frau nun von Hartz 4 leben muss da ihr Ex verstorben ist und sie somit keinen Unterhalt mehr bekommt , oder ob in diesem Falle eine Sonderregelung geltend gemacht werden kann , und wenn ja , was müsste sie beantragen , und wo ??
Antworten (4)
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2Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Es gibt im Prinzip keine Sonderregelungen für Schwerbehinderte (außer evtl. bzgl. der KdU).
Procedere wäre, solange kein Rentenbescheid vorliegt: ALG2 beantragen, da grunsätzlich auch Schwerbehinderte erwerbsfähig sein können.
Wenn man meint, nicht mindestens 3 Std. täglich arbeiten zu können, ist dieses bei Antragsstellung anzugeben.
ARGE wird dann zunächst als "Erwerbsfähigkeit ungeklärt" einstufen, muss aber dennoch zahlen.
Anschließend wird eine amtsärztliche Untersuchung angewiesen und je nach dem, wie das Ergebnis ist, der Antragssteller aufgefordert, seine Verrentung (dauerhaft oder vorübergehend) zu beantragen.
Ab dem Moment, wo der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers vorliegt, ist die ARGE aus der Sache raus - nicht eher. -
2Antwort von
GatowerKugelGatowerKugel
Nein, sie bekommt kein Hartz 4 es sei denn sie ist täglich für min. 3 Std. arbeitsfähig! Sonst muss sie von Sozialhilfe leben.
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DerSteppenwolfDerSteppenwolf
Ja natürlich muß auch sie von HartzIV leben.
Kommentar von
bitmapbitmap Aber nicht, wenn sie nicht erwerbsfähig ist.
nein , das ist sie nicht , danke für deine Antwort
Darüber muss der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers vorliegen, ansonsten spielte es für die ARGE keine Rolle.