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Behinderung und Hartz 4 ?

Frage von jovana1959 jovana1959

Hallo zusammen...Mich würde es mal interessieren , ob ein , 80 % schwerbehinderte Frau , die Aufgrund dessen nie gearbeitet hat ( Befund , Dyskenesie , Arthrose in allen Gelenken , Beckenschiefstand , Hüftleiden , Gehbehinderung , und noch einiges mehr , was alles Folgeerscheinungen ihrer Geburt sind ) aber verheiratet war , ein Kind geboren hat , nun geschieden ist , ob diese Frau nun von Hartz 4 leben muss da ihr Ex verstorben ist und sie somit keinen Unterhalt mehr bekommt , oder ob in diesem Falle eine Sonderregelung geltend gemacht werden kann , und wenn ja , was müsste sie beantragen , und wo ??

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Antworten (4)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Es gibt im Prinzip keine Sonderregelungen für Schwerbehinderte (außer evtl. bzgl. der KdU).
    Procedere wäre, solange kein Rentenbescheid vorliegt: ALG2 beantragen, da grunsätzlich auch Schwerbehinderte erwerbsfähig sein können.
    Wenn man meint, nicht mindestens 3 Std. täglich arbeiten zu können, ist dieses bei Antragsstellung anzugeben.
    ARGE wird dann zunächst als "Erwerbsfähigkeit ungeklärt" einstufen, muss aber dennoch zahlen.
    Anschließend wird eine amtsärztliche Untersuchung angewiesen und je nach dem, wie das Ergebnis ist, der Antragssteller aufgefordert, seine Verrentung (dauerhaft oder vorübergehend) zu beantragen.
    Ab dem Moment, wo der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers vorliegt, ist die ARGE aus der Sache raus - nicht eher.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Die Frage der Fragen ist doch, ob sie erwerbsfähig ist.

    -> http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37293.htm

  • 2
    Antwort von GatowerKugel GatowerKugel

    Nein, sie bekommt kein Hartz 4 es sei denn sie ist täglich für min. 3 Std. arbeitsfähig! Sonst muss sie von Sozialhilfe leben.

    Kommentar von jovana1959 jovana1959jovana1959

    nein , das ist sie nicht , danke für deine Antwort

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Darüber muss der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers vorliegen, ansonsten spielte es für die ARGE keine Rolle.

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    Antwort von DerSteppenwolf DerSteppenwolf

    Ja natürlich muß auch sie von HartzIV leben.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Aber nicht, wenn sie nicht erwerbsfähig ist.

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