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Behinderung 100 %

Frage von copila1000 copila1000

Hallo ich brauche Eure Hilfe.

Mein Mann hat den Bescheid bekommen dass er 100 % behindert ist, er arbeitet als Elektriker und jetzt weißt er nicht so recht muß er seinen Vorgesetzten sagen dass er ab sofort behindert ist oder kann noch warten er ahnt dass sein Vorgesetzte ihm kündigen will und das schon lange. vielen Dank

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Antworten (14)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo,

    es wäre nicht schlecht, sich als Behinderter zu melden, warum ?

    Weil er als Behinderter Kündigungsschutz genießt. Hat die Fa. einen Betriebsrat ?

    Wenn dein Mann normal arbeiten kann, dann kann ihn der AG nicht ohne weiteres kündigen. Außerdem gilt : umso länger er in der Fa gearbeitet hat, umso schwieriger wird es für seinen Vorgesetzen, ihn zu kündigen. Er sollte zumindest eine Abfindung bekommen. Vorsicht solche Abfindungen sind zu versteuern (Behinderte haben einen Freibetrag bis zu 3.750, -- € /Jahr, den sie bei der Lohnsteuererklärung gelten lassen können). Sein Chef sollte ihn aber als Arbeitskraft behalten, weil er Vergünstigungen erhält, wenn er einem Behinderten einen Arbeitsplatz bietet.

    Eine Lösung wäre, wenn dein Mann schon über 55 Jahre ist, daß er nach und nach etwas weniger arbeitet, um dann in Rente zu gehen. Als Behinderter kann er früher in Rente gehen, aber er sollte sich bei seiner Rentenstelle gründlich erkundigen.

    Wenn er jünger ist, dann kann er sich umschauen, und fragen, ob er eine 3/4 oder volle Stelle bekommen kann bei einer Behörde, die müssen auch eine gewisse "Quote" an eingestellten Behinderten nachweisen. Er soltle zur Arge gehen und sich erkundigen, oder selber suchen.

    Er sollte sich nicht "vertreiben" lassen. Auf jeden Fall ist es besser, wenn er gekündigt wird. Eine Kündigung ist für den AG viel schwieriger durchzusetzen, wenn er behindert ist. Arbeitsgericht ist kostenlos, bei Streitigkeiten mit AG kann er Prozeßkostenhilfe bekommen.

    Dein Mann sollte auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben !!!

    Alles Gute, Emmy

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Bei einer Sehbehinderung sollte er eine Umschulung anstreben !

    Er soltle zur Arge und sein Problem darstellen !

    Alles Gute ! Emmy

    Kommentar von copila1000 copila1000copila1000

    Erstmal vielen vielen Dank. Er arbeitet in eine kleine Firma mit 6 Man wir wissen dass er keine Kündigungschutz hat dadurch dass die Firma so klein ist allerdings arbeitet er seit 8 Jahre in der Firma und 12 davor wurde von der alte Firma beim Verkauf übernommen.

    Wir sind überfordert durch diese Situation jetzt und wir wissen nicht weiter. Vielen Dank und Gruß

    Doina

  • 2
    Antwort von loje5 loje5

    100% behindert? wie kann er da noch arbeiten?

    Kommentar von vesparoller vesparollervesparoller

    siehe meinen Kommentar unten!

  • 2
    Antwort von Dosar Dosar

    ist das dein ernst?

  • 1
    Antwort von vesparoller vesparoller

    Er muss SOFORT den Arbeitgeber informieren! Denn einerseits steht ihm hier Kündigungsschutz zu. (Ihm kann nur unter erschwerten Beedingungen gekündigt werden) Außerdem hat er im Arbeitsleben Vergünstigungen wie z.B. 5 Tage mehr Urlaub.

    Weiterhin solltet Ihr die Steuervorteile nutzen, welche Ihr nun habt (z.B. bei der Kfz-Steuer sowie einen Freibetrag auf der Steuerkarte). Hier solltet Ihr Euch auch an das Finanzamt wenden.

    Kommentar von copila1000 copila1000copila1000

    Vielen Dank!!!!!!!!!

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Mit Tunnelblick kann er wohl nicht mehr viel fahren !!!

    Kommentar von vesparoller vesparollervesparoller

    Für die Kfz-Steuerermäßigung reicht es, wenn ein Kfz auf seinen Namen zugelassen ist und er damit weitgehend auch gefahren wird (bzw. selbst fährt).

  • 1
    Antwort von karagan karagan

    wen ein Mensch arbeiten kann dan ist er bestimt nicht zu 100% behindert.

    Kommentar von copila1000 copila1000copila1000

    er arbeitet mit große Mühe weil wir Schulden haben und er bis jetzt das Geld ins Haus gebracht hat aber jetzt ist seine Krankheit so schnell fortgeschritten dass er sein Job aufgeben muß aber er möchte noch ein wenig Zeit durchhalten.

    Kommentar von vesparoller vesparollervesparoller

    Unqualifizierte Antwort!!! Ein Bekannter von mir ist zu 100% gehbehindert - wieso kann er nicht als gelernter Industriekaufmann arbeiten????

    Kommentar von copila1000 copila1000copila1000

    Mein Mann arbeitet als ELEKTRIKER und macht Kundendienst er darf absolut kein Auto fahren was im übringens beim Kundendienst ein muß ist mal abgesehen davon dass er mit Strom arbeitet. Er ist 100 % Sehenbehindert leidet am Tunelblick - Retino Pigmentoza, deshalb ist er als Schwerbehindert eingestuft in ca 10 Jahre wird er warscheinlich BLIND sein.

    Vielen Dank auch für die hilfreiche Antwort

  • 1
    Antwort von DaMnMusic DaMnMusic

    Wie kann er da noch arbeiten? & warum wird dies erst JETZT festgestellt?

    Kommentar von copila1000 copila1000copila1000

    Ihm wurde die Krankheit seit mehr als 18 Jahren festgestellt war nicht so schlimm aber jetzt seit 2 Jahren hat sich die Krankheit so verschlechtet dass er masive Probleme hat.

  • 1
    Antwort von sonne64 sonne64

    soll ihn zuvorkommen und es ihn sagen,wäre besser

  • 0
    Antwort von emily2001 emily2001

    Halloe,

    entschuldige, daß ich mich wieder melde, aber es gibt Behandlungsmöglichkeiten, allerdings kann es sein, daß bei deinem Mann die Krankheit etwas zu sehr fortgeschritten ist, auf jeden Fall möchte ich, daß du davon Kenntnis bekommst :

    Behandlung der Retinitis Pigmentosa (Erkrankung der Netzhaut) Medizin in Kuba - Behandlung von Retinitis Pigmentosa Kubanische Behandlungen spezieller Augenkrankheiten gelten weltweit als führend, bei Krankheiten wie die Retinitis Pigmentosa sogar als einzigartig, da sie ein Fortschreiten der Krankheit aufhalten kann. Die Behandlung basiert auf einem in Kuba entwickelten einzigartigen chirurgischen Verfahren, das durch eine Kombination von Behandlungsmethoden - mit Ozon, Elektrostimulation, Vitaminotherapie und einer Therapie auf der Grundlage von Oligoelementen vervollständigt wird. Die Behandlung wird durch den Einsatz hochmoderner technischer Geräte von der Computerdiagnose bis hin zu der Ausstattung im OP abgesichert.

    Medizin in Kuba - Behandlung von Retinitis Pigmentosa Neben der Retinitis Pigmentosa werden u.a. auch Erkrankungen wie die Makula-Degeneration behandelt.

    Die kubanische Behandlungsmethode der Retinitis Pigmentosa im Detail

    Im nachfolgenden Text erhalten Sie ausführlichere Informationen über die kubanische Behandlungsmethode der Retinitis Pigmentosa:

    Die Behandlung von Patienten mit Retinitis Pigmentosa in Kuba zielt auf ein Aufhalten des Fortschreitens bzw. Kontrolle der Erkrankung oder des Krankheitsprozesses ab.

    Insgesamt ist dies mehr als eine Alternativbehandlung zu sehen, im Vergleich zu den international bekannten Behandlungsformen, die die Lebensqualität dieses Patientengutes die an dieser Krankheit leiden, verbessern soll.

    Unsere Behandlungsform zeichnet sich durch folgende Elemente aus: Es wird eine spezielle chirurgische Vorgehensweise angewandt (Prof. Dr. Orfilio Pelaez Molina), durch viele Jahre der wiederholten Überprüfung und experimentellen Weiterentwicklung im Tierversuch, welche sich als Hauptkomponente der Behandlungsweise beschreiben lässt. Diese chirurgische Vorgehensweise, die als aktivierende Chirurgie bezeichnet wird, ist eine Form des mikrochirurgischen Eingriffes am Augapfel, bei welchem ein autogenes Implantat des Fettkörpers der Augenhöhle in der oberen Aderhaut des Auges eingebracht wird und damit eine Einsprossung von Gefäßen bewirkt werden soll, was wiederum die Funktion der Sehzellen verbessern soll, ebenso wie die Neuroaktivität derselben, und verbesserte Blutzirkulation anderer Retinaschichten und anderer Gewebe des Auges herstellen, die hinter dem äußeren Auge liegen (Hornhaut, Iris, Choriokaillar). In verschiedenen Untersuchungen konnte ein Unterschied in operierter und nicht-operierter Kontrollpersonen festgestellt werden, welcher durch eine signifikante Vergrößerung des Gesichtsfeldes der operierten Patienten ausgezeichnet war. Es konnte der Krankheitsverlauf im Sinne eines Aufhaltens des Krankheitsprozesses sowie eine Verbesserung in der Gruppe der operierten Patienten festgestellt werden. Die Endziele der Untersuchung waren die Beurteilung des Gesichts- oder Sehfeldes als auch die Sehschärfe prä- und post-operativ. Die Ozontherapie ist eine weitere Behandlungsform, die unseren Patienten zuteil wird. Hierbei werden die Eigenschaften des Ozons zum Vorteil genutzt, die wie folgt zu beschreiben wären: Bakterien abtötend, Verbesserung der Durchblutung, Immunsystem regelnde Aktivitäten und Verhinderung krankmachender Reaktionen, die vor allem dann zur Geltung kommen, wenn eine geringe Dosis angewandt wird. Dies wurde weiterhin in weiterführenden Studien über dieses Thema nachgewiesen in dem Zentrum für Ozontherapie, sowie auch in weiteren internationalen Studien. Die Verabreichung erfolgt intravenös oder rektal, selbstverständlich nach internationalem Richtlinien der Hygiene, mit Einwegmaterial und in steriler Art und Weise. Die Anwendung von elektromagnetischer Strahlung ist eine andere Behandlungsform, die zusätzlich zu den beiden vorgenannten angewandt werden kann und dessen Wirksamkeit in der praktischen Medizin in vielen Bereichen seit Jahren bewiesen werden konnte. Zusätzlich werden auch medikamentöse Beahndlungen durchgeführt, die ebenfalls internationalen Standard erfüllen bei der Behandlung der Retinosis-Patienten. Die Ergebnisse, die wir in den letzten 10 Jahren bei den operierten Patienten mit RP erzielen konnten, sind wie folgt: - Krankheitsverlauf wurde aufgehalten: 76 % - Verbesserung der Sehschärfe und des Gesichtsfeldes: 16 % - Krankheitsprozess fortgeschritten: 8 %

    Die diagnostischen Schritte vor dem Behandlungsbeginn zur Behandlungsplanung sind unerlässlich und lassen, wenn optimal durchgeführt, einen besseren Behandlungserfolg erwarten. Die Patienten mit der besten Prognose des Krankheitsverlaufes sind diejenigen im Anfangsstadium. Um den operativen Teil der Behandlung durchzuführen ist ein Klinikaufenthalt von 21 Tagen erforderlich. Ich würde es versuchen, Emmy

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Quelle :

    2006 ERKA-MED GmbH

    Kommentar von copila1000 copila1000copila1000

    Hallo

    ich habe keine Worte um meine Dankbarkeit zur Ausdruck zu bringen, ein solcher guter Mensch zu sein wie Du es ist schon sehr bewunderwert vielen Dank für die gute Ratschläge das mit der Operation haben wir auch gehört es gibt aber ein großes Hacken dabei die Kasse zahlt nicht und wir sind leider immer knapp bei Kasse und sollte jetzt mein Man gekündigt werden dann sind wir noch schlimmer dran denn ich habe ein schlecht bezahlzer Job und befristet noch dazu. Es wird warscheinlich ein Traum bleiben ich muß mich mit der Tatsache anfreunden dass ich ein sehr kranke Eheman habe und er hat sich sowieso daran gewöhnt denn er sieht sehr schlecht und schon seit Jahren deshalb ist für ihm von sehen her keine große Veränderung nur die Testergebnisse haben ihm auf der Kopf gestellt ihm war nicht bewußt dass er doch so krank ist und gestern als den Bescheid von der Behörde gekommen ist und gelesen hat dass er Sehe,-Hör,- und Hilflos Behindert mit 100 % ist stand er unter Schock hat nicht damit gerechnet. Ich kann nichts anderes tun was ich bis jetzt getan habe für ihm da sein er weiß er kann sich auf mich verlassen ich bin seine Stütze wir haben leider keine finanzielle Möglichkeiten ihm operieren zu lassen aber ich danke Dir aus meine ganzen Herzen. Liebe Grüßen Doina

    Kommentar von copila1000 copila1000copila1000

    Hallo ich schon wieder entschuldige die Störung, vielleicht weißt Du wo ich rausfinden kann wieviel so eine Operation kosten soll? Wie gesagt wir sind überfordert ich kann in Moment nicht klar denken.

    viele Grüßen Doina

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Hallo,

    ich könnte versuchen, mich zu erkundigen (ich kann etwas Spanisch).. Es wird aber einige Tage dauern, weil ich im Internet suchen muß, kann sein, daß es schneller klappen kann.

    Ich melde mich wieder. Emmy

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    Antwort von Michyi Michyi

    Bei einer behinderung von 100% könnte er doch garnicht arbeiten, oder ? & dazu ist dein Mann verpflichtet seinen Arbeitsgeber dies zu sagen.

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    Antwort von Hexenblut66 Hexenblut66

    Dein Mann ist 100 % behindert,dann wird er nicht mehr Arbeiten.! Aber vieleicht noch in einer Behinnderten Werkstatt!!!

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    Antwort von HansMitWurst HansMitWurst

    mit 100% behinderung sollte arbeiten für ihn ja unmöglich sein. genau aus diesem grund bekommt er nun theoretisch auch arbeitsunfähigkeitsrente, soweit ich das einschätzen kann. rente beantragen und dem betrieb mitteilen, würde ich sagen.

    Kommentar von copila1000 copila1000copila1000

    Vielen Dank aber er ist erst 48 Jahre alt möchte noch nicht in Rente gehen.

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    Antwort von Escgamers Escgamers

    Was für eine Behinderung soll das denn sein ?

    Kommentar von copila1000 copila1000copila1000

    Sehebehinderung - Tunelblick und auch Schwerhörig durch die Augenkrankheit verursacht.

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    Antwort von janfred1401 janfred1401

    Aus dem Grund darf ihm auf jeden Fall nicht gekündigt werden. Er sollte es ihm aber schon sagen, zumindest wenn er durch die Behinderung etwas benachteiligt ist. Ich habe allerdings immer gedacht, mit 100% Behinderung wäre man gar nicht arbeitsfähig.

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    Antwort von hxxxo hxxxo

    mmmhhhh..... ich würde das einfach verheimlichen !! er wir bestimmt gekündigt wenn er es ihm sagt !! aber wenn es rauskommt dann wird er halt auch gekündigt weil er es verschwiegen hat !! das ist sehr traurig gelaufen aber ich würde es erst mal nicht sagen !!

    MFG hxxxo

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