was steht einen behinderten kind noch zu ,außer die normalen leistungen
behindertes kind
Antworten (4)
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3Antwort von
miccymiccy
Schau mal hier : http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=322
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1Antwort von
keeprollin Du solltest auf jeden Fall für dein Kind einen Behindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen. Die Bewilligung eines solchen Ausweises ist Voraussetzung für alle (finanziellen und rechtlichen) Vergünstigungen, die euch zustehen. Ausserdem kommt es - klingt schlimm, ich weiß! - auf den sogenannten "Grad der Behinderung" an, der ebenfalls im Ausweis vermerkt ist, zusammen mit "Merkzeichen" in diesem Ausweis, die ebenfalls Vergünstigungen verschiedenster Art - z. B. Befreiung von den Rundfunkgebühren - festlegen. Am besten ist es wirklich, Du erkundigst Dich beim Versorgungsamt. Alles Gute für euch!
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1Antwort von
Bibo1527Bibo1527
Menschen mit einer anerkannten Behinderung stehen Nachteilsausgleiche zu, diese können in Form von Geldern, Steuervorteilen (der Eltern) u.ä. sein. Ich denke, wichtig ist es, durch einen Antrag beim Versorgungsamt (oder sind seit neustem die Kommunen zuständig????) einen Behindertenausweis zu erhalten, aus dem der Grad der Behinderung hervorgeht und ggf. auch noch Merkzeichen. Anhand dieser Daten kann man das etwas genauer definieren.
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