Behindertenpauschale
Bei einer Behinderung von 100 Prozent mit Merkzeichen G kann man ja zusätzlich zu der Behindertenpauschale 3000km zu je 0,30 EUR "ohne Nachweis" in der Einkommensteuererklärung angeben - oder eben Fahrkosten mit dem Bus. Kann ich nun auch die 3000 km angeben, wenn ich selbst kein Fahrzeug besitze, oder diese Pauschale von 900 EUR (3000km x 0,30 EUR) ohne Nachweis bei den Busfahrten einsetzen?
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http://web.uni-marburg.de/schwbv/SB7.html
könnte dir weiter helfen
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Stell die Frage mal in einem Steuer-Forum:
www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer
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Habe ich in dieser Form nicht gehört. Habe 50 % und bekomme jedes Jahr die Möglichkeit offeriert, eine Jahreskarte für ÖVPN oder Behindertenpauschale zu nutzen.
Ohne eigenen PKW kann man wohl schlecht Pauschalen verrechnen. Wenn Du keine Jahrekarte hast, mußt du die einzelnen Fahrten bezahlen und kannst sie nicht gegen die PKW-Pauschale verrechnen.
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Bei den Busfahrten würde ich sagen!
Ist ja eine "oder" Bestimmung also Auto oder Bus.