1

Behindertenparkplatz nicht gekennzeichnet --> abgeschleppt

Frage von zmo123 zmo123

Hallo, erstmal möchte ich den Sachverhalt schildern:

Ich habe auf einem Behindertenparkplatz, welches mit einem Schild gekennzeichnet war und dem eine bestimmter Schwerbehinderter Mensch zugeordnet ist. Daraufhin wurde mein Wagen versetzt. Leider war nicht ersichtlich welcher der Behindertenparkplatz war, da sich das Schild zwischen zwei Parkplätzen befand und die Fläche nicht durch eine entsprechende Markierung gekennzeichnet war (Straße wurde saniert und die Markierung wurde noch nicht erneuert, was mittlerweile der Fall ist).

Kann ich dagegen Einspruch erheben und damit den Strafzettel sowie die Kosten für die Versetzung des Fahrzeuges abwenden?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von petty666 petty666

    Es gibt nur wenige Verkehrszeichen, deren Geltungsbereich bereits vor dem Zeichen beginnt. In diesem Fall steht dies dann im Gesetz auch ausdrücklich so drin, z.B. bei Z. 224 Haltestelle, das 15 m vor und 15 m hinter dem Schild gilt. Ich kann mich daher Achim und seinem Rat nur anschließen.

    Die Schlussfolgerung des Beamten hat zwar durchaus etwas für sich und scheint logisch. Sie ist jedoch im Hinblick auf die Konsequenzen (Verwarnung, ggf. sogar Abschleppung) rechtlich unzulässig. Entscheidungsgrundlage kann nur die StVO sein, und die ist hier eindeutig (s.o.). Das Zeichen für den Behindertenparkplatz steht falsch.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Vorsicht, er meint das wären zwei Parkplätze ob dem so ist kann man nur anhand von Fotos oder Lagezeichnungen ermitteln. So ein Behindertenparkplatz kann durchaus ein gutes Stück länger und/oder breiter sein als ein normaler Parkplatz.

    Kommentar von Berliner1987 Berliner1987

    Fakt ist, egal wo, das der Behindertenparkplatz immer erst nach dem Schild beginnt. Und deutlich Länger und auch Breiter ist als ein "normaler" Parkplatz.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Wäre aber blöd wenn er immer erst hinter dem Schild beginnt. :-) Dann steht das Schild nämlich bei Behindertenparkplätzen die Quer zur Straße verlaufen im Weg. Außerdem habe ich schon behindertenparkplätze gesehen bei denen das Schild in der Mitte steht wenn die längs zur Stzraße verlaufen. Ich habe auch schon Behindertenparkplätze gesehen die kaum größer waren wie ein normaler Parkplatz. Es ist also bei weitem nicht immer Fakt das ein behindertenparkplatz immer hinter dem Schild beginnt in Fahrtrichtung gesegen oder deutliche Breiter und Länger als ein normaler Parkplatz ist,.

  • 7
    Antwort von cuckoo cuckoo

    Ein Schild, dass genau zwischen zwei Plätzen steht, würde mir signalisieren, dass es für beide gilt.

    Ich denke, die Fähigkeit, dies zu erkennen, kann von einem mündigen Verkehrsteilnehmer erwartet werden.

  • 2
    Antwort von joyce123 joyce123

    Wenn ein Schild zwischen zwei Parkplätzen steht, dann bedeutet es, dass es für beide Parkplätze gülitg ist. Ich kann mich so dunkel erinnern, dass man so etwas bereits in der Fahrschule lernt.

    Kommentar von Berliner1987 Berliner1987

    Da erinnerst du dich leider falsch. Da der Parkplatz immer nach dem Schild gemeint ist.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Bitte Belege. Bei der Beschilderung kommt es immer auch etwas uf die örtlichen gegebenheiten an. Das ein behindertenparkplatz immer hinter dem Schild beginnt stimmt nicht, insbesondere dann nicht wenn es zusätzliche markierungen auf der Straße gibt, nur wenn diese Fehlen kann man davon ausgehen das der Behindertenparkplatz hinter dem Schild beginnt. Ich wäre Vorsichtig mit dem Wort immer. :-)

  • 2
    Antwort von BabaBaby BabaBaby

    da sehe ich kaum chancen für dich.

    wenn das schild genau zwischen zwei parkplätzen war, erwartet man von dir, dass du davon ausgehst, dass es sich bei BEIDEN parkplätzen um behindertenplätze handelt.

    ein guter anwalt könnte da schon eher weiterhelfen, insbesondere wenn die markierung noch nicht fertig war. aber ich glaube das lohnt sich nicht.

  • 2
    Antwort von GudrunE GudrunE

    probiers einfach dann bist Du schlauer

  • 1
    Antwort von Anton96 Anton96

    Dir ist aber schon klar das ein Behindertenparkplatz breiter oder länger ist als ein Normaler, kann es nicht auch sein das die ganze Fläche der Behindertenparkpatz war. Es ist nämlich so das es auch Behinderte gibt die ein Kleinbus als Fahrzeug haben und womöglich auch noch eine Laderampe. Ein Bild von der Stelle wäre hilfreich. Waren die vermeindlichen Parkplätze nebeneinander oder hintereinander? Du kannst natürlich Widerspruch einlegen, aber bedenke abgeschleppt wird so schnell nicht.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Zwei Fragen noch, hast du einen Behindertenparkausweis und war noch genügend Platz damit ein Rollstuhlfahrer auf dem vermeindlich zweiten Behindertenparkplatz aus und einsteigen kann.

    Kommentar von zmo123 zmo123

    Behindertenausweis ja, Behindertenparkausweis nein :-) genügend Platz war noch vorhanden...

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Ohne Parkausweis ist das ganze grenzwertig, den das Schild kann durchaus so gelesen werden das ein Parkplatz Personengebunden ist und der andere ein normaler Behindertenparkplatz. Ohne genaue Kenntnis der örtlichen gegebenheiten ist es schwer das zu beurteilen.

    Kommentar von zmo123 zmo123

    Der Parkplatz ist Personengebunden, da dem Schild ein Behinderparkausweis zugeordnet ist. Nun da die Markierung auf der Fahrbahn wieder vorhanden ist, kann man auch erkennen welcher Parkplatz gemeint ist und auch das es sich nur um einen handelt.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Wenn du nicht dort gestanden hast würde ich versuche das ganze telefonisch zu regeln oder persönlich hin gehen. So kannst du wesentlich besser erkennen ob die einsichtig sind. Auch ein Widerspruch könnte in diesem Fall Sinnvoll sein.

  • 1
    Antwort von klaumi klaumi

    Schätze Deine Chancen als geringfügig der Polizei gegenüber ein ! Vielleicht hättest Du eine Chance beim Bauamt , die Träger dieser Baumaßnahme ist, aber da wird man Dich auf die auszuführende Baufirma verweisen, so daß die dann den "Schwarzen Peter " bekommt ! Im Endeffekt weiß wahrscheinlich gar keiner ,wer der Schuldige ist, so daß Du als Zahlender übrig bleibst und wenn Du dafür gekämpft hast bekommst Du die ganzen Verfahrenskosten auch noch aufgebrummt ! Heißt im Klartext : Augen zu und zahlen, da kommst Du noch am billigsten weg und nächstes Mal aufpassen ,wo Du parkst. Hoffentlich nicht wieder auf einer Baustelle !! Denn die Baufirma hat immer die Ausrede, daß Du die Bauarbeiten behindert hast und deshalb abgeschleppt wurdest und das musst Du erst mal beweisen können !

    Kommentar von zmo123 zmo123

    Na ja die Sanierungsarbeiten der Strasse waren schon seit einigen Wochen abgeschlossen, nur die Markierung dieses Behindertenparkplatzes nicht. Da ich nachts geparkt hatte und die Markierung erst vor einigen Tagen wieder angebracht worden ist, könnte dies die Baufirma wohl nicht als Argument anbringen, aber danke für deinen Hinweis :-)

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Behindertenparkplätze müssen Beschildert sein, das reicht irgend welche Piktogramme sind nicht notwendig. Wenn ich dir richtig verstehe wusstest du schon das da mal zwei Behindertenparkplätze waren und du willst jetzt einen auf Ahnungslos machen :-) Das kann auch nach hinten los gehen, du kannst natürlich Widerspruch einlegen musst aber davon ausgehen das die Gemeinde weil Kosten entstanden sind nicht klein beigeben wird und das ganze vor Gericht entschieden wird. In so einem Fall sollte man vorallem wenn keine Rechtschutzversicherung vorliegt genau überlegen ob es wirklich Sinnvoll ist den Klageweg zu beschreiten. Den wenn gegen dich entschieden wird darfst du alle entstandenen kosten Tragen.

    Kommentar von zmo123 zmo123

    Na ja ich weiss jetzt, seit dem die Markierung vorhanden ist, welcher Parkplatz gemeint war und das es sich nur um einen Parkplatz handelt. Habe das vorher nicht gewusst, habe auch ehrlich gesagt im Dunkel der Nacht das Schild gar nicht bemerkt ...

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Ich würde davon ausgehen, daß der in Fahrtrichtung auf das Schild folgende Parkplatz der Behindertenparkplatz ist. Sollte es der andere sein, würde ich es - nach Rücksprache mit meinem Anwalt - mit einem Einspruch probieren. Sonst würde ich lieber zahlen, damit es nicht noch teurer wird.

    Kommentar von zmo123 zmo123

    Ist denn ein Einspruch generell mit Kosten verbunden?

  • 0
    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Dann hättest du Fotos machen müssen. Ist das eine Privatfirma die das Geld will? Also nicht durch Polizei angeodnet?

    Kommentar von zmo123 zmo123

    Hab bisher nur den Strafzettel erhalten und nicht den Kostenbescheid für die Versetzung des Fahrzeuges

  • 0
    Antwort von tobichecker tobichecker

    Du kannst einspruch erheben ob du durch kommst weis ich nicht!

  • 0
    Antwort von kiralee kiralee

    Wenn Du den Sachverhalt, wie Du ihn beschrieben hast, beweisen kannst, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen

  • 0
    Antwort von crazyrat crazyrat

    Nein, keine Chance. Die behinderten-Parkplätze müssen nicht unbedingt direkt gekennzeichnet seit.

    Aber i.d.R. steht das Schild mittig vor der Parkfläche, auch wenn die 10 m lang ist. Dann sind evtl. die Flächen für Auf- und Abfahren vorgesehen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.