Hallo, erstmal möchte ich den Sachverhalt schildern:
Ich habe auf einem Behindertenparkplatz, welches mit einem Schild gekennzeichnet war und dem eine bestimmter Schwerbehinderter Mensch zugeordnet ist. Daraufhin wurde mein Wagen versetzt. Leider war nicht ersichtlich welcher der Behindertenparkplatz war, da sich das Schild zwischen zwei Parkplätzen befand und die Fläche nicht durch eine entsprechende Markierung gekennzeichnet war (Straße wurde saniert und die Markierung wurde noch nicht erneuert, was mittlerweile der Fall ist).
Kann ich dagegen Einspruch erheben und damit den Strafzettel sowie die Kosten für die Versetzung des Fahrzeuges abwenden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Vorsicht, er meint das wären zwei Parkplätze ob dem so ist kann man nur anhand von Fotos oder Lagezeichnungen ermitteln. So ein Behindertenparkplatz kann durchaus ein gutes Stück länger und/oder breiter sein als ein normaler Parkplatz.
Fakt ist, egal wo, das der Behindertenparkplatz immer erst nach dem Schild beginnt. Und deutlich Länger und auch Breiter ist als ein "normaler" Parkplatz.
Wäre aber blöd wenn er immer erst hinter dem Schild beginnt. :-) Dann steht das Schild nämlich bei Behindertenparkplätzen die Quer zur Straße verlaufen im Weg. Außerdem habe ich schon behindertenparkplätze gesehen bei denen das Schild in der Mitte steht wenn die längs zur Stzraße verlaufen. Ich habe auch schon Behindertenparkplätze gesehen die kaum größer waren wie ein normaler Parkplatz. Es ist also bei weitem nicht immer Fakt das ein behindertenparkplatz immer hinter dem Schild beginnt in Fahrtrichtung gesegen oder deutliche Breiter und Länger als ein normaler Parkplatz ist,.