Wenn ich als Behinderter mit Ausweiß mich auf einen Behindertenparkplatz stelle ist ja alles okay. Aber mir stellt sich die Frage muß ich auf den Behindertenparkplatz oder kann ich mich nebenan auf einen "normalen" Parkplatz stellen und so einen Parkplatz blockieren und den Behindertenparkplatz quasi reservieren. Im Grunde ist das doch genauso unverschämmt als wenn ein Nichtbehinderter einen Behindertenparkplatz blockiert.
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tigerente2tigerente2
ein autofahrer mit behindertenausweis darf sich selbstverständlich auf normale parkplätze stellen; und wieso "den behindertenparkplatz reservieren" ? für einen anderen behinderten ? wenn sonst kein behindertenparkplatz mehr da ist bleibt einem von den beiden ja nix andres übrig, als einen normalen parkplatz zu nehmen; "Im Grunde ist das doch genauso unverschämmt als wenn ein Nichtbehinderter einen Behindertenparkplatz blockiert." Jaaaaaaa, es gibt ja auch gleich viele behinderte und nichtbehinderte autofahrer..... nix für ungut, aber die frage is schon ein bißchen dämlich..
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siggibayrsiggibayr
Die Straße gehört grundsätzlich der Allgemeinheit (und nicht dem Staat). Deshalb wäre auch alles im öffentlichen Straßenraum erlaubt. Da die Allgemeinheit aber nicht ohne Regeln funktioniert, hat der Gesetzgeber ein Gesetz und dazu Verordnungen erlassen. Eine davon ist die StVO. In dieser StVO ist geregelt, dass man grundsätzlich überall parken darf. Einschränkungen gibt es nur durch Gesetz und Verordnung. D.h., dass ich als Verkehrsteilnehmer überall parken darf, wo kein Verbot besteht. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Behinderte. Zusätzlich zu diesem allgemeinen Recht hat der Gesetzgeber erlaubt, dass Behinderte auch dort parken dürfen, wo es eigentlich verboten ist. Hierfür hat er zur besseren Erkennung den blauen Parkausweis für Behinderte eingeführt. Nur dieser Parkausweis, der zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung ausgehändigt wird, berechtigt, eine Parkerleichertung in Anspruch zu nehmen. Der oft benutzte Versorgungsausweis gilt nicht im Straßenverkehr !!!! Durch diese Ausnahmegenehmigung ist der Behinderte berechtigt, verschiedene Vergünstigungen im Bezug auf Parken in Anspruch zu nehmen, er muss es aber nicht. Das Parken auf besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen wäre so ein Privileg, dass er aber nicht nutzen muss. Ausnahmegenehmigung wird über den § 46 StVO geregelt.
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ichhier2007ichhier2007
Auf großen Parkplätzen (nicht Straßenrand) sind die B-Parkplätze normalerweise breiter, damit der Platz zum Ein-/Aussteigen gesichert ist. Wenn du dich dann woanders hinstellst, musst du damit rechnen, beim Einsteigen hinterher Probleme zu bekommen.
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MangarMangar
Ja aber darfst du trotzdem, kann zwar sein, dass du in München oder so dann geschlagen wirst, wenn es jemand mitbekommt, aber du darfst es^^
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Karliheinzness Also...Ich durfte schon 30,- € Strafe zahlen, weil ich mal für 10 Minuten den Behindertenparkplatz vor einer Marktkauf-Filiale unberechtigt benutzt habe.
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schlawiner2430schlawiner2430
Wenn du den Behindertenparkplatz nicht benötigst, ist es doch gut das du diesen nicht blockierst. Es könnte ja ein Behinderter kommen der auf die Grösse des Parkplatzes angewiesen ist. Dieser ist bestimmt froh das er einen solchen Platz ergattern konnte. Anscheinend benötigst du trotz deiner Behinderung keinen grösseren Parkplatz und ich finde es löblich wenn du dein Privileg nicht unnötig beanspruchst.Der nächste Rollifahrer würde es dir danken wenn er es wüsste. Hut ab
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Melly82 Ja das ist ne gute Frage mich stören ehr die dummen Leute die einen dann anschauen so auf die Art die ist doch gar nicht behindert die tut nur so.. lach .. unglaublich. Deshalb vermeide ich Behindertenparkplätze ich darf ja selber im Moment nicht fahren. Wenn mich jemand färt nehme ich halt oft deswegen längere Strecken in Kauf.
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OnyxxOnyxx
Nein wieso?? Wenn du dich zur Zeit in der Lage fühlst einen längeren Weg in Kauf zu nehmen und den Behindertenparkplatz für jeman anderes freilässt ist das doch ok!
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EratyaEratya
Für das Gewissen eigentlich schon. Wer aber kontrolliert das ???... hihii
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GoldenRosesGoldenRoses
Wenn kein Behindertenparkplatz mehr frei ist, dann denke ich, dass der normale auf jeden Fall in Ordnung ist.
Liebe/r Geborg,
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