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Behindertenfreibetrag für überlebenden Ehegatten, wie lange gilt der?

Frage von Pfeffer60 Pfeffer60

Wenn ein Ehegatte, der z.B. schon im Januar 2009 gestorben ist, einen Behindertenfreibetrag hatte, gilt der dann das ganze Jahr oder nur anteilig? Gleiche Frage für die pauschalen Fahrtkosten von 900 Euro? Danke für Eure Antworten.

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Antworten (3)

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    Antwort von RautenMiro RautenMiro

    Er gilt grds das ganze Jahr, das sieht man aber auch daran, dass die Begrenzung welche z.b. im § 33 a steht gesetzlich im § 33 a (3) begrenzt ist.

    Weiterhin ist ja der Sinn u Zweck der Regelung eine Abgeltung von bestimmt eingetretenen Krankheitskosten. Es ist ja auch nicht möglich neben dem Pauschbetrag noch tatsächliche Kosten anzusetzen.Man hat ja immer das Wahlrecht entweder tatsächliche o den Pauschbetrag zu nehmen. Für Leute im Pflegeheimen ist z.B. auch wenn Sie im Jan o Febr. versterben fast immer der tatsächliche Ansatz günstiger..

    Zu Deinen pauschalen 900 EUR... die sind zwar wahrscheinlich effektiv nicht angefallen, aber setze sie ruhig an, wird ja nicht "beanstandet"

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    Antwort von Harlekin1906 Harlekin1906

    Wer ist nun gestorben? Der Ehegatte oder wer? Die Berechtigung erlischt mit dem Tod des Partners!

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    Antwort von klaumi klaumi

    Die Behindertenfreibeträge gelten bei Bewilligiung im Normalfall das ganze Jahr! Aber im Falle des Todes könnte es auch nur anteilmäßig berücksichtigt werden. Da bin ich überfragt. Aber Du kannst hier bestimmt beim zuständigen Versorgungsamt eine definitive Auskunft erhalten. Die haben den Freibetrag doch auch genehmigt,oder?

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