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Behindertenfahrdienst zum Kindergarten

Frage von Piratenmama79 Piratenmama79

Hallo!

Unser Sohn hat Aussicht auf einen integrativen Kindergartenplatz. Allerdings ist der Kindergarten in einer anderen Stadt und wir haben momentan nur ein Auto. Eine Fahrt könnte morgens mein Mann übernehmen, im Notfall könnten die Schwiegereltern einspringen. Wie sieht es eigentlich mit einem Behindertenfahrdienst aus? Unser Sohn hat einen Grad der Behinderung von 70 % mit G, B und H. Hätte er da Anspruch? Wer bezahlt das? Die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Land? Und wo beantragt man sowas? Ich weiß nur, dass ich bzw. mein Mann Busfahrkarten gestellt bekommen würden, um mit unserem Sohn mit dem Bus zu fahren. Allerdings habe ich hier noch zwei andere Kinder zu Hause und der eine muss morgens auch in den KiGa und mit dem Kleinen wäre es einfach zu stressig jeden Tag 4 Busfahrten zu machen.

Ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für eure Antworten.

 

LG

Nadine

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nadu123 nadu123

    lso zu allererst kann euch da auch die kita aufklären, denn die haben damit täglich zu tun!

    den antrag auf die taxifahrten kann man oft über die einrichtung stellen. bezahlt wird das grundsätzlich erstmal von dem pflegegeld, was ihr für euren sohn bekommt. reicht alles hinten und vorn nicht, wie meistens, müsst ihr den schritt über das sozi gehen.

    aber da gibts eine wirklich gute hilfe - das "SPZ" (sozial-pädiatrisches-zentrum" in jeder größeren stadt, zu deren einzugsgebiet ihr dann gehört. über all das (adressen etc.) weiß die einrichtung (kita) bescheid, oder auch der kinderarzt, das versorgungsamt, die stadt, etc pp.

    HÖRT NICHT AUF ZU FRAGEN!!!! es gibt wirklich viele und gute hilfen und kostenzuschüsse, nur serviert die euch niemand, ihr müsst euch durchfragen!

    viel erfolg!

  • 1
    Antwort von Anton96 Anton96

    Die Krankenkasse ist nicht zuständig, auch die Rentenversicherung nicht, bleibt letzendlich die Gemeinde und das Land. Ihr sollte mal beim örtlichen Sozialamt vorsprechen oder beim Bürgerbüro, die könne sicherlich auskunft geben. Euer Kind hat allerdings frei fahren mit öffentlichen Verkehrsmittel, dazu benötigt ihr nur das Beiblatt 

    http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis-merkzeichen-g.html

    Das B berechtigt dazu das eine Begeitperson unetgeldlich mit fahren kann

    Ich sollte euch dringen düber die Nachteilsausgleiche Informieren die euch zustehen, es gibt genug Informationen zu diesem Thema im Netz,

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis-merkzeichen-h.html

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis-merkzeichen-b.html

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