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Behindertenausweis - Hat man eine Chance beim Widerspruch

Frage von MiSei MiSei

Ein Freund von mir hat vor 5 Jahren Krebs gehabt. Ein Osteosarkom im Oberschenkel. In den ersten 2 Jahren musste er an zwei Krücken gehen, jetzt reicht eine und 50m bis 100m kann er sogar ohne eine Krücke gehen, aber das ist nicht gut für seine Wirbelsäule. Jetzt nach 5 Jahren ist sein Behindertenausweis abgelaufen und die sagen ihm, dass er keine Verlängerung mehr bekommt. Er ist sicherlich sein ganzes Leben auf die Krücke angewiesen und es wird wohl auch nicht mehr besser werden, da sich im letzten Jahr nichts geändert hat. Hat er eine Chance bei einem Widerspruch einen Grad von 50% zu erhalten? Kann es behilflich sein einen Anwalt einzuschalten?

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Antworten (13)

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    Antwort von manumarika manumarika

    Hier mal eine sachliche Antwort: Widerspruch sollte in jedem Fall eingelegt werden. Bei einer "normalen" (nicht im Endstadium, sondern mit Hoffnung auf Heilung! Also seid Froh, wenn der Ausweis nur so kurz läuft!) Krebserkrankung wird der Ausweis immer mit einer Gültigkeit für 5 Jahre ausgestellt, da mit einer Besserung oder sogar Heilung gerechnet werden kann! Bei der dann folgenden Nachprüfung werden neuere ärztliche Unterlagen zu dieser Erkrankung (...und nur dazu!Sollten inzwischen weitere Beschwerden vorliegen, kümmert sich das VA nicht darum!)beigezogen! Und da ist oft der Knackpunkt: Viele Ärzte, die vom VA angeschrieben werden, antworten nicht sehr ausführlich, sondern haken die Erkrankung als "geheilt" ab! Daraus entstehen dann diese fehlerhaften Anhörungen und Herabsetzungen! Im Schwerbehindertenrecht wird nicht die Diagnose bewertet, sondern die vorliegenden Funktionseinbußen! Was funktioniert nicht wie bei einem gleichaltrigen Gesunden? Wenn also bei dem Freund das gehen schwierig ist und er an einer Krücke gehen muss, liegt eine Funktionseinbuße vor, die eine neue Bewertung rechtfertigt! Das geht auch ohne Anwalt: Widerspruch mit einem ausführlichen (...was geht nicht? Keine Diagnosenaufzählung! und Kopien der letzten Befunde!) Attest oder Gutachten! Auf eine Untersuchung kann man nicht bestehen, das bestimmt das VA! So, ich hoffe, ich konnte helfen!!! Grüßchen aus Berlin...

    Kommentar von norbert6858 norbert6858

    hier hört man eine Sprache der Erfahrung entweder Betroffener oder Fachmann bei einer Behörde oder gericht iin dem fachgebiet, KOMPLIMENT ERSTMAL !!

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Er soll einfach eine Antrag stellen und diesmal wegen der Gehbehinderung, da sollte ein GdB von 50 schon drin sein. Für die Krebserkrankung gibt es die 50 für die Heilungsbewährung, der Ausweis wird anschließend auf diese Krebsleiden nicht verlängert, aber dein Freund hat ja jetzt eine Gehbehinderung und für die sollte er eine Verschlechterungsantrag stellen. Bei einer Ablehnung würde ich zu erst ein mal auf eine amtsärztliche Begutachtung bestehen. Den Anwalt würde ich erst Einschalten wenn endgültig dem Antrag nicht entsprochen wurde, den dann musst du vor dem Verwaltungsgericht klagen.

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    Antwort von Drachenbaum Drachenbaum

    ER soll einen ARZT einschalten, keinen Anwalt. Ein guter Arzt wird ihm notfalls einen unabhängigen Gutachter beschaffen, der das für ihn Klärt!

    und andersrum: Wenn er sich falsches Verhalten angewöhnt hat, das unter Umständen seine Wirbelsäule usw. schädigt, wird ein guter Arzt das erkennen und ihm entsprechende Physiotherapie verschreiben - und dann ist seine Beeinträchtigung tatsächlich geringer - davon hat er im Leben mehr als von einem Behindertenausweis!

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Das wird ein langer Weg durch die Instanzen, da werden dann viele Gutachten eingeholt. Das muss der junge Mann selber wissen, aber ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und mit meiner Krankenkasse reden, wenn das alles nichts hilft, dann auch einen Anwalt einschalten, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat.

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    Antwort von reality0405 reality0405

    Ach ja, Chancen hat man IMMER, wenn man dran bleibt und nie aufgibt. Viele Menschen resignieren schnell und geben auf. Andersrum kommt man schneller ans Ziel!

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    Antwort von reality0405 reality0405

    Auf jeden Fall Widerspruch einlegen, die Krankheit noch schlimmer beschreiben als sie es soweiso schon ist,Anwalt, VDK ist Quatsch. Gute Atteste von den Ärzten und dran bleiben, vor allem hartnäckig!

    Das klappt immer, ich habe es auch so gemacht und das mit Erfolg!

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    Antwort von laroca61 laroca61

    Sofort zum Anwalt und Widerspruch einlegen. Das Versorgungsamt lehnt jeden Antrag ohne Anwaltliche Hilfe ab. Für die Gehbehinderung unbedingt ärztliche Atteste einholen. Keinesfalls mit negativen Schreiben oder Mitteilungen vom Versorgungsamt abfinden. Wenn nötig bis zum Sozialgericht!

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Er soll zu seinem Arzt gehen und ihn um Unterstützung bitten und dann soll er auf jeden Fall mal zum VDK gehen... http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1

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    Antwort von friedelstar friedelstar

    Hallo,

    der Freund sollte sich über einen Verband eine zweite Stellungsnahme einholen und mit dem Arzt seines Vertrauens darüber sprechen. Manchmal ist es hilfreich 2 Mediziner gegeneinander auszuspielen und den schwarzen Peter wegzuschieben. Erfordert Nerven aber klappt meistens gut. Die dürfen sich nur nicht kennen.

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    Antwort von clauzito clauzito

    Anwalt einschalten und widerspruch einlegen, Bei denen kommt man meistens erst im 2. versuch weiter (nicht nur eigene erfahrung) Falls in gewerkschaft, dort nach rechtsbeistand fragen - wäre gratis.

    Kommentar von Drachenbaum DrachenbaumDrachenbaum

    ERst einen ARZT aufsuchen, der kompetent ist. Anwälte verdienen in der Sache sonst nur, ohne das wirklich geholfen ist. ein kompetenter Arzt wird auch ohne Anwaltseinsatz eine richtige Einstufung durchsetzen!

    Kommentar von clauzito clauzitoclauzito

    schön wärs ja. ich kenn's wie gesagt anders.

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    Antwort von bafti14 bafti14

    Bei Krebs läuft der 50% Gdb.nach 5 Jahren aus und er muss wieder einen neuen beantragen.

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    Antwort von ichbinmalda ichbinmalda

    Ich würde auf jedenfall in Widerspruch gehen.Ich würde alle Fakten aufschreiben die vorliegen bei deinem Freund.Ich würde zum Arzt gehen und mir alles bescheinigen lassen. Habe ich damals bei meinem kleinen Sohn auch gemacht und ich bin durchgekommen mit dem Einspruch.

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    Antwort von DracoRex DracoRex

    Auf alle Fälle soll er einen Anwalt einschalten. Wenn er weiterhin Probleme hat, dann sollen sie ihm zustehen!

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