Mein Lebenspartner hat eine Behinderung von 60 % (ohne Kennbuchstabe) nach einem Nierentumor und der Entfernung einer Niere. Auf Grund von Chemoterapie und Stress haben sich nun auch noch Folgeerkrankungen eingestellt, wie Diabethes usw. Welche Augleichsleistungen kann er geltend machen? Z.B. Kfz-Steuer usw. Wo gibt es dazu Infos?
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Behindertenausweis 60%
Frage von
muellerin08
Antworten (3)
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1Antwort von
Anton96Anton96
Das mit der Kfz Steuer kannst du vergessen dazu sind leider Merkzeichen wie G oder aG nötig. Infos gibt es dazu jede Menge im Internet versuch es mal mit Schlagworten wie Schwerbehindertenauswies oder Nachteilsausgleich.
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1Antwort von
gegnhanggegnhang
Er muss beim Versorgungsamt einen Änderungsantrag auf Höherstufung stellen, dann bekommt er auch nach Untersuchung eine höhere Einstufung. Allerdings nur auf Antrag von Euch.
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Diese Frage
Habe wir schon versucht und es ist ohne Anhörung und Untersuchung abgelehnt worden.
Das kann man wieder beantragen, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, also beliebig oft. Kommt wieder eine Ablehnung ohne alles, dann Widerspruch einlegen gegen den Bescheid und mit Klage vorm Sozialgericht drohen. Sollte wirken :-)
Bei Krebs gibt es den GdB erst einmal für 5 Jahre und die Diabetis rechtfertig nur in sehr schweren Fällen einen GdB der größer als 60 ist. Es gibt maximal einen GdB von 100 also ist 60 schon hoch. Mir fällt auch kein Merkzeichen an das bei den Errkrankungen möglich wäre. Es gib bei eine GdB von 60 einen Steuerfreibetrag , einen verbesserten Kündigungsschutz und eineArbeitswoche mehr Urlaub. Alle weiteren Nachteilsausgleiche gibt es wenn Merkzeichen vorliegen.
Mein Bruder hat Kehlkopfkrebs, wir haben beantragt, immer wieder, er hat heute 100% und bekommt Freifahrten Bahn. Das haben wir nur erreicht, weil wir nicht aufgegeben haben, wir haben uns immer wieder an das VA gewandt.
Dein Bruder hat durch den Kehlkopfkrebs bestimmt Einschränkungen die über deun reine Krebs hinausgehen, in so einem Fall gibt es natürlich auch dafür eine GdB und die Passenden Merkzeichen. Problematisch ist hier aber wie so oft das man einen Fall mit dem anderen nicht vergleichen kann. Alleine aus der Beschreibung von Muellerin08 kann man aber nicht schließen ob der GdB von 60 angemesssen ist auch kann man nicht sagen welche Merkzeichen möglich sind, Einen Verschlechterungsantrag kann man immer stellen.