Ein Rollstuhlfahrer, Pflegestufe II, arbeitet bei einem namhaften Unternehmen als Programmierer. Er hat einen Telearbeitsplatz und muss zeitweilig auch im Betrieb arbeiten. Sein Büro befindet sich in seinem Eigenheim im 1.OG. Um dorthin zu gelangen beantragte er beim Arbeitsamt einen Aufzug. Dieser wurde abgelehnt, weil sich im selben OG noch sein Schlafzimmer und das Bad befindet.
Wie soll er ohne Aufzug aus dem Haus zu seiner Arbeitsstelle bzw. in sein Büro zu Hause gelangen?
Kennt jemand entsprechende Urteile, die sich mit dem Thema "Behindertenaufzüge" befassen?
Kennt jemand Entscheidungen, wo der Aufzug in einem ähnlich gelagerteni Fall im Eigenheim bezahlt wurde?
richtig DH