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Behindertenaufzug

gefragt von SAPDIDI am 17.12.2008 um 13:51 Uhr

Ein Rollstuhlfahrer, Pflegestufe II, arbeitet bei einem namhaften Unternehmen als Programmierer. Er hat einen Telearbeitsplatz und muss zeitweilig auch im Betrieb arbeiten. Sein Büro befindet sich in seinem Eigenheim im 1.OG. Um dorthin zu gelangen beantragte er beim Arbeitsamt einen Aufzug. Dieser wurde abgelehnt, weil sich im selben OG noch sein Schlafzimmer und das Bad befindet.

Wie soll er ohne Aufzug aus dem Haus zu seiner Arbeitsstelle bzw. in sein Büro zu Hause gelangen?

Kennt jemand entsprechende Urteile, die sich mit dem Thema "Behindertenaufzüge" befassen?

Kennt jemand Entscheidungen, wo der Aufzug in einem ähnlich gelagerteni Fall im Eigenheim bezahlt wurde?


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kapiertnixe
beantwortet von kapiertnixe am 17. Dezember 2008 13:54
4x
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Wie kommt er denn ohne Aufzug in sein Schlafzimmer und Bad?

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 17. Dezember 2008 13:56

richtig DH


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. Dezember 2008 13:56
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Da fragt man sich vermutlich wie das Arbeitsamt, wie ist er bislang ins Bad und ins Schlafzimmer seines Eigenheims im 1. OG gelangt?


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. Dezember 2008 13:59
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Schau bzw. frag doch mal hier http://barrierefrei.de/forum/index.php


anonym
beantwortet von heugen am 17. Dezember 2008 14:02
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was is denn das für ne frage? bitte nochmal stellen und diesmal vielleicht etwas genauer?!?

  1. eigenheim = haus oder wohnung?
  2. eg + 1.og?
  3. im eg wohnen, küche, ...
  4. im 1.og büro, schlafen, bad?
  5. wie is der bisher vom eg ins og?
  6. war er vorher gesund und erst durch die behinderung hat er jetzt die probleme mit eg-1.og?

wieso soll das arbeitsamt seine wohnung "behindertengerecht" gestalten? versteh ich nicht.

wie wäre es, das ganze auf eigene kosten zu erstellen und bei der steuererklärung die mehraufwendungen geltend machen? oder umzug? oder ...

Kommentar von SAPDIDI am 17. Dezember 2008 14:10

Was ist das denn für ne Antwort. Ich glaube sie kennen sich mit Zuschüsse für Behinderte nicht aus. Auf solche Antworten kann ich verzichten. Auf eigene Kosten? Sie wissen schon was ein Treppenlift oder Aufzug kostet? Ist leider nicht an der Steuer absetzbar...

Kommentar von Drachentoeter am 1. Februar 2009 14:10

Es mag sein das dir die Antwort nicht passt, aber ganz verkehrt ist sie nicht. Es gibt bestenfalls Zuschüsse,komplett wird so ein Lift nicht übernommen, da er ja schließlich auch den Wert des Hauses steigert.


anonym
beantwortet von flava89 am 17. Dezember 2008 13:54
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habt ihr treppengeländer? daran kann man auch so eine art tragschiene befestigen die den rollstuhl samt "fahrer" die treppen hinaufbefördert


Kommentar von ManfredP am 17. Dezember 2008 14:07

klar kann man das, es kostet ja "nur" zw. 15 -30.000,-- €uronen


anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. Dezember 2008 13:54
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Das nahmenhafte Unternehmen sollte Ihm die Möglichkeit verschaffen zu seinem Arbeitsplatz zu kommen. Was hat das Arbeitsamt damit zu tun?


anonym
beantwortet von 57wolken am 18. Dezember 2008 09:07
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hallo, können sie sich die mitgliederzeitschrift vom RETTLAND besorgen? vom dez. 2008 ELTERNHILFE RETTSYNDROM. da wird diese frage gerade behandelt auch mit gerichtsurteil. bitte antwoten ob sie es sich besorgen konnten, sonnst muß ich es ihnen alles abschreiben, habe jetzt aber keine zeit. lieben gruß

Kommentar von SAPDIDI am 18. Dezember 2008 10:30

Super "57wolken". kann mir jemand den Artikel zusenden. Das wäre echt Klasse. Dank Euch

Kommentar von 57wolken am 18. Dezember 2008 22:10

hallo, habe heute nachmittag eine pers. nachricht geschickt. ist die eigentlich angekommen? bin nämlich kein computerfachfrau. gruß 57wolken


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