Ein Rollstuhlfahrer, Pflegestufe II, arbeitet bei einem namhaften Unternehmen als Programmierer. Er hat einen Telearbeitsplatz und muss zeitweilig auch im Betrieb arbeiten. Sein Büro befindet sich in seinem Eigenheim im 1.OG. Um dorthin zu gelangen beantragte er beim Arbeitsamt einen Aufzug. Dieser wurde abgelehnt, weil sich im selben OG noch sein Schlafzimmer und das Bad befindet.
Wie soll er ohne Aufzug aus dem Haus zu seiner Arbeitsstelle bzw. in sein Büro zu Hause gelangen?
Kennt jemand entsprechende Urteile, die sich mit dem Thema "Behindertenaufzüge" befassen?
Kennt jemand Entscheidungen, wo der Aufzug in einem ähnlich gelagerteni Fall im Eigenheim bezahlt wurde?
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Wie kommt er denn ohne Aufzug in sein Schlafzimmer und Bad?

Da fragt man sich vermutlich wie das Arbeitsamt, wie ist er bislang ins Bad und ins Schlafzimmer seines Eigenheims im 1. OG gelangt?

Schau bzw. frag doch mal hier http://barrierefrei.de/forum/index.php
was is denn das für ne frage? bitte nochmal stellen und diesmal vielleicht etwas genauer?!?
wieso soll das arbeitsamt seine wohnung "behindertengerecht" gestalten? versteh ich nicht.
wie wäre es, das ganze auf eigene kosten zu erstellen und bei der steuererklärung die mehraufwendungen geltend machen? oder umzug? oder ...
Was ist das denn für ne Antwort. Ich glaube sie kennen sich mit Zuschüsse für Behinderte nicht aus. Auf solche Antworten kann ich verzichten. Auf eigene Kosten? Sie wissen schon was ein Treppenlift oder Aufzug kostet? Ist leider nicht an der Steuer absetzbar...
Es mag sein das dir die Antwort nicht passt, aber ganz verkehrt ist sie nicht. Es gibt bestenfalls Zuschüsse,komplett wird so ein Lift nicht übernommen, da er ja schließlich auch den Wert des Hauses steigert.
habt ihr treppengeländer? daran kann man auch so eine art tragschiene befestigen die den rollstuhl samt "fahrer" die treppen hinaufbefördert
klar kann man das, es kostet ja "nur" zw. 15 -30.000,-- €uronen
Das nahmenhafte Unternehmen sollte Ihm die Möglichkeit verschaffen zu seinem Arbeitsplatz zu kommen. Was hat das Arbeitsamt damit zu tun?
hallo, können sie sich die mitgliederzeitschrift vom RETTLAND besorgen? vom dez. 2008 ELTERNHILFE RETTSYNDROM. da wird diese frage gerade behandelt auch mit gerichtsurteil. bitte antwoten ob sie es sich besorgen konnten, sonnst muß ich es ihnen alles abschreiben, habe jetzt aber keine zeit. lieben gruß
Super "57wolken". kann mir jemand den Artikel zusenden. Das wäre echt Klasse. Dank Euch
hallo, habe heute nachmittag eine pers. nachricht geschickt. ist die eigentlich angekommen? bin nämlich kein computerfachfrau. gruß 57wolken
richtig DH