Hallo ich habe mal eine Frage meine Frau hat 2 Misgebildete Kniescheiben, Blutgerinungsstörung, Wirbelseulenverletzung
ist es Ratsam einen Behindertenschein zu stellen und wenn ja wo macht mann das ?
und wieviel Prozent würde sie wohl erreichen

Was sagt denn der behandelnde Arzt? Der ist doch wohl der erste Ansprechpartner. Und einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellt man beim Versorgungsamt, welches auch über die prozentuale Höhe entscheidet.

Deine Frau braucht von ihrem Arzt ein Attest wo all das was nicht "perfekt" ist. Wo genau sie damit hin muß kann ich Dir nicht sagen. allerdings ist es sehr sinnvoll einen Behindertenausweis zu beantragen, ich werde das in Kürze wahrscheinlich auch tun. Sie bekommt dadurch einiges an Vergünstigungen, wenn bei ihr eine Gehbehinderung festgestellt wird, dann dürft ihr auch Behindertenparkplätze nutzen. Die Bestimmungen haben sich dafür allerdings enorm verschärft. Wünsch Dir und Deiner Frau alles Liebe. Ameise
Besten dank für eure meinungen
sie muste heute zum Amtsarzt vom Arbeitsamt aus und der meinte sie darf kaum noch arbeiten und sie solle schnell einen Antrag machen.
nun ist die frage lohnt es sich ünerhaupt einen zu stellen :-(
Kabark am 24. Juli 2008 16:34 Was heisst lohnen? Eine Behinderung sagt noch gar nichts über die Erwerbsfähigkeit aus.
Hi, hier in Hessen wird der Antrag bei den Versorgungsämtern gestellt. Anrufen und Antragsformular zuschicken lassen. Wesentliche Angaben sind dabei die behandelnden Ärzte, von denen das Amt dann Auskünfte einholt. Deine Frau sollte also möglichst aktuell bei Hausarzt und Fachärzten gewesen sein und diese auch darüber informieren, dass so eine Anfrage kommt. Dann wird aus allen Einschränkungen ein gesamt GdB (Grad der Behinderung) gebildet. Suche mal im Netzt nach "Anhaltspunkten für die ärztliche Begutachtung - Versorgungsamt". Link hab ich grad nicht zur Hand. Dort sind Prozente angegeben. Schwerbehindert ist man mit einem GdB ab 50%. Im Arbeitsverhältnis bietet er einen gewissen Schutz, weil AG dann bestimmte Füsorgepflichten hinsichtlich Art des Arbeitseinsatzes, Gestalung des Arbeitsplatzes, etc. hat. Bei gleicher Eignung sind Schwerbehinderte und ganz besonders Frauen bevorzugt einzustellen. Dann gibt es noch einen Steuerfreibetrag etc. Hängt aber alles von der Höhe des GdB und den Merkzeichen (G, aG, B, H, RF -gibt noch paar mehr) ab. Schwerbehinerte Arbeitnehmer können auch früher ohne Abschläge in Rente und es gibt Zusatzurlaub. Würde Deiner Frau auf jeden Fall raten, den Antrag zu stellen. Egal, wie es ausgeht. Viele Grüße