Ich habe einen Binderten-Parklatz mit Nummer auf der Straße vor meiner Haustür. Wenn meine Frau und ich als -Beispiel hierfür genannt- gemeinsam von einer Besorgung zurückkommen fahren wir den vorgenannten Behinderten-Parkplatz natürlich an und benutzen diesen.
Jetzt meine Frage: Meine Frau fährt aber alleine von meinem Behinderten-Parlplatz los, also ohne mich und kommt auch dann nach einer gewissenen Zeit ohne mich an unseren Wohnort (Behinderten-Parkplatz) zurück, darf sie dann meinen Parkplatz wieder belegen und meinen berichtigen Parkausweis dort auslegen ??? !!!
Ein Polizeibeamter hat uns erklärt, daß wäre so vom Ablauf verboten, weil ich als Binderter nicht im Auto war...Bitte helfen Sie mir mit einer Info !!! DANKE
Guter Gedanke, daher könnte das Missverständnis kommen.
;-) immer diese voreiligen "grünen" Jungs mit "Kartondenken" .. ;-)