Hallo zusammen,
ich habe folgende Schwierigkeit:
Ich bin seit 2 Jahren als Behinderten-Assistent tätig. Wir arbeiten in einem 3er-Team, und haben immer Blöcke, an denen wir arbeiten.
Meine „Klientin“ ist von Geburt an spastisch gelähmt (Spastische Tetraparese in allen 4 Extremitäten) und hat Skoliose. Sie ist 24-Stunden auf Assistenz angewiesen. Diese wurde auch durch den LVR, das Sozialamt etc. anerkannt und genehmigt. Sie ist Diplom-Sozialpädagogin und arbeitet Vollzeit, was die 24-Stunden-Assistenz rechtfertigt.
Wie ist das nun, wenn meine Klientin in Rente geht? Dann wäre sie nicht mehr erwerbstätig, und somit haben wir die Befürchtung, dass eine 24-Stunden-Assistenz nicht mehr genehmigt wird und eine Assistenzstelle gestrichen wird (MEINE Befürchtung ist natürlich, dass ICH dann gehen muss). Gibt es eine Art Bestandschutz? Was, wenn man sagt, sie brauche in der Nacht keine Assistenz, sie kann ja auf der Pfanne schlafen. Aber da sie ja auf Grund der Spastik in Armen und Beinen sich nicht selber helfen kann (trinken, essen, Nase putzen, sich jucken etc.), MUSS doch jemand bei ihr sein, oder?
Hat jemand Erfahrungen gemacht bzw. gibt es dazu Urteile?
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG, Bofrostman
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