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Behinderte und Parkplätze

Frage von abe1910 abe1910

wollte gern die eine Frage beantworten, vonwegen Behindertenparkplätze... anscheinend wird diese jedoch immer wieder gelöscht, obwohl das schon ein Problem beim Parken darstellt, weil die "hohen" Anforderungen dort parken zu dürfen kaum einer erreicht. Dieses Thema ist oft ein Themenpunkt in einem unserer Foren. Trotzdem stelle ich mich dorthin, wenn es sonst keinen geeigneten Parkplatz gibt, bin 60% schwerbeschädigt.

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von dqb210 dqb210

    Du wudest Zurecht gelöscht, da du dich beleidigend über behinderte und dickleibige Menschen geäußert hast. Ich bezweifle, dass du selbst behindert bis. Du schriebst doch, dass es viel zu viele Behinderten-Parkplätze gibt. Du bist zu widersprüchlich und provokant! Deshalb wurdest du gelöscht!

    Kommentar von abe1910 abe1910abe1910

    Du hast mich jetzt nicht verstanden: Ich wollte diese Frage nur beantworten und jedesmal kam meine Antwort nicht an!

    Kommentar von midnightjoker midnightjokermidnightjoker

    .....na und, sowas muß man wegstecken!

    Kommentar von abe1910 abe1910abe1910

    Ich nicht! Weil ich eben mal auf die Schwierigkeiten beim Parken aufmerksam machen wollte mit meiner Antwort, wenn man eben nicht so leicht eine Genehmigung beim Amt dafür erhält.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ich würde die DRINGEND empfehlen dich mal Schlau zu machen über Behindertenparkplätze und die Bedingungen die für sie gelten. So wie ich das sehe hast du da etwas falsche Vorstellungen.

  • 2
    Antwort von generator generator

    Die Löschungen resultieren aus den diktatorischen Strukturen auf dieser Website;du hast hier keine Freiheiten..

  • 1
    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Dann hast du deinen SchwerbehindertenAusweis und bist berechtigt dort zu parken.

    Kommentar von dqb210 dqb210dqb210

    Man ist nur berechtigt dort zu parken, wenn man schwerst GEHBEHINDERT ist! Der Ausweis ist mit "G" gekennzeichnet. Andere Behinderungen werden auf Parkplätzen nicht anerkannt.

    Kommentar von Kruemelkacker Kruemelkacker

    Deine Antwort ist falsch. Nur wer ein aG oder bl im Schwerbehindertenausweis hat bekommt auf Antrag u.U. eine Parkberechtigung. Nur mit dieser darf man parken. Alles andere ist ein Versoß gegen die StVo.

  • 1
    Antwort von jennyblomma jennyblomma

    Keine Ahnung was du hast, aber ich sehe immer junge, körperlich gesunde Kerle die zu faul sind ein paar Meter zu laufen und sich auf Behindertenparkplätze stellen. Ich find das unmöglich.

  • 0
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Du darfst dich nicht auf einen Behindertenparkplatz stellen, dazu reicht dein Behindertenausweis nicht aus. Ein GdB von 60 ohne Merkzeichen Berechtig dich nicht dazu dort zu Parken, Ich hoffe das du mal an den Hacken genommen wirst wenn du dort trotzdem Parkst. Diese Parkplätze sind nun mal nur für außergewöhnlich gehbehinderte und Blinde vorgesehen ( Merkzeichen aG oder Bl ) Ich kenne übrigens genug die einen Parkausweis haben der sie berechtigt dort zu Parken und die benötigen den Parkplatz auch wirklich.

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