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Behinderte machen sich bei Armenspeisung immer strafbar?

Frage von hgart hgart

Stimmt es, dass sich Behinderte, Rentner in Altersarmut und Kranke, also alle die Grundsicherung/Sozialhilfe beziehen IMMER strafbar machen, wenn sie in der Suppenküche essen und an Armenspeisungen teilnehmen, weil sie dem Staat für diese Lebensmittel Geld zahlen müssen, bzw. der Staat ihnen die Grundsicherung um die Summe der Lebensmittelspenden weit unter Existenzminimum kürzt? Will heißen: Essen sie heimlich bei der Armenspeisung gehen sie in den Knast. Stimmt es, dass die Ärmsten der Armen an den Staat Geld zahlen müssen, wenn sie sich Kleidung aus dem Müll besorgen oder in die Kleiderkammer gehen, weil sie sich sonst strafbar machen? Stimmt es, dass diese Menschen, keine Lebensmittel aus dem Müll holen dürfen und keine Lebensmittelspenden annehmen dürfen, weil sie sonst von Staat als Kriminelle verurteil werden, da ihnen vom Gesetz verboten ist Lebensmittelspenden anzunehmen?
Stimmt es, dass sich diese Menschen keine Möbel vom Müll holen dürfen, weil sie sonst vom Staat angezeigt werden, da sie dem Staat Geld für jedes Möblestück bezahlen müssen, um nicht in den Knast zu gehen? Siehe SGB XII!! Weiß jemand wie man dagegen vorgehen kann?

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Antworten (9)

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    Antwort von Chianti Chianti

    stimmt es, dass man angezeigt wird, wenn man derart blöde fragen stellt?

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Die Verbreitung von diesem Unsinn sollte strafbar sein.

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    Antwort von Mismid Mismid

    Nein da stimmt fast nichts! Zu viel geraucht?

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    Antwort von hgart hgart

    Keiner hat AHNUNG? Niemand weiß Bescheid? Außer Beleidigungen und Beschimpfungen fällt Euch nichts ein? HAHAHA - flxxxx

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    Antwort von hgart hgart

    An alle die nicht LESEN können: § 82 Abs. 1 SGB XII sagt: anrechenbares Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistung, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft!

    Anrechenbares Einkommen ist also z.B.: Arbeitseinkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente, Kindergeld, Kinderzuschlag gem. § 6 a BKGG, Mieteinnahmen, Wohngeld, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Zinsen aus Ersparnissen, freie Kost oder freie Wohnung, laufende Geschenke.

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    Antwort von hgart hgart

    An alle die mich hier beschimpfen und beleidigen:

    Gesetzestext lesen, Gehirn einschalten und mit dem Denken ganz von vorne anfangen!

    Bitte unterlasst die dümmlichen anonymen Beleidigungen!

    Gesetzestext LESEN!!

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    Antwort von hoffnungsglueck hoffnungsglueck

    Das stimmt natürlich nicht. Es gibt im Strafgesetzbuch - und nach der Strafbarkeit hast Du gefragt - keinen einzigen Paragraphen, der das Essen in Suppenküchen etc. unter Strafe stellt.

    Kommentar von hgart hgart

    Aber im SGBXII ........!

    Kommentar von hoffnungsglueck hoffnungsglueckhoffnungsglueck

    Das Sozialgesetzbuch ist kein Strafgesetzbuch.

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    Antwort von wim50 wim50

    Das stimmt alles nicht, obwohl es immer wieder ganz kluge Leute (auch Plitiker) gibt, die so was gern einführen würden.

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    Antwort von newcomer newcomer

    vom Sozialamt oder ARGE bekommst du entsprechende Genusscheine. Mit denen kannst du legal alle Sachen holen, die du brauchst

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Genusscheine für alle Sachen, die man braucht. Na, das ist doch mal ne echte Alternative.

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