4

behinderte ist schwanger. können eltern entscheiden was es mit baby macht?

Frage von Tixi1845 Tixi1845

wenn eine behinderte schwanger ist. können die eltern von dem mädchen dann entscheiden ob das kind abgetrieben wird oder zur addoption frei gegeben wird? oder darf die schwanger ist das entscheiden?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 7
    Antwort von guinan guinan

    Da es keine Entmündigung mehr gibt, darf sie das entscheiden. Ihr stehen umfassende Hilfen zu. Nur wenn es gar nicht geht, muss das Jugendamt eingreifen. Das müsste es aber auch bei anderen Eltern, die ohne Grund etwas nicht schaffen. Manchen Eltern, die nicht behindert sind, würde ich viel lieber das Kinderkriegen verbieten wollen....

    Kommentar von katzenmami1 katzenmami1katzenmami1

    wie recht du hast

    Kommentar von masterlogan masterlogan

    Das stimmt aber so auch nicht ganz! Siehe unten Antwort von garteln

  • 2
    Antwort von garteln garteln

    Wenn sie entmündigt ist,aufgrund einer schweren geistigen Behinderung ,liegt die Entscheidung bei den Eltern.,so sie die Vormundschaft haben .Wünsch dir einen schönen Abend

    Kommentar von masterlogan masterlogan

    Exakt so und nicht anders !

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Stimmt so auch nicht, bei Volljährigen nennt sich das Betreuung. http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_%28Recht%29 Bei einer Schwangerschaft wird auch ein Richter eingeschaltet, also einfach mal über den Kopf des Betreuten zu entscheiden was mit dem Kind geschieht geht nicht.

  • 2
    Antwort von katzenmami1 katzenmami1

    behindert ist nicht gleich behindert. kommt darauf an , was es für eine behinderung ist .

  • 1
    Antwort von Anton96 Anton96

    Man Man was dür eine Scheiß man hier lesen muss. In Deutschland gibt es eine Grad der Behinderung ( GdB) das ist eine Zahl zwischen 0 und 100. EIn GdB von 100 bedeute allerdings NICHT! das derjenige sein leben nicht mehr selber geregelt bekommt. So haben viele Rollstuhlfahrer eine GdB von 100 und dieverse Merkzeichen, diese könne aber ohne weiters Auto fahren, vollschichtig arbeiten gehen und eine Familie gründen und sogar versorgen. Ich finde bei der Fragestellung gibt es nur eine Antwort. die Eltern habe da in der Regel da garnichts zu entscheiden, das macht die Schwangere imer noch selber. Um es noch mal in aller deutlichkeit zu sagen, das dies Nötig ist finde ich schon erbärmlich, eine Behinderung zu haben bedeute nicht automatisch das man geistig Behindert ist.

  • 1
    Antwort von Frechmopps Frechmopps

    Was genau meinst du mit "Behindert"? Fehlt ihr einfach "nur" ein Fuß, oder hat sie eine sc hwere geistige Behinderung?

  • 1
    Antwort von liesmich liesmich

    es kommt auf die behinderung an, aber auf keinen fall dürfen die eltern das über den kopf der schwangeren entscheiden. die eltern hätten die schwangere vieleicht besser aufklären sollen

  • 0
    Antwort von kiniro kiniro

    Es gibt verschiedene Arten von Behinderung.

  • 0
    Antwort von Paula25 Paula25

    Hallo. Meine Frau ist auch zu 100% Behindert jedenfalls nach Ausweis mit Buchstaben durch Schlaganfall. Und wir haben 3 eigene Kinde rund 4 Pflegekinder groß gezogen. Huet dürfte sie kiene Kinde rmehr bekommmen, wiel sie geistig abgenaut hat. Sie ist ohnehin schon 50 Jahre alt und dann geht es halt ohnehin nicht mehr. Geärmutter ist auch raus. Aber dne Schlaganalla bekam sie mit 37 Jahren und war da schon zu 100% behindert. Trotzdem bekamen wir die Pflegekinder. Unsere eigenen waren dort shcon im Jugendalter. Wir nahmen dann noch erst 2 kleine Mädchen auf die wir später adoptieretn. Dnahc nochmal 2 Mädchen .Zwillinge -sie waren 6 Jhare alt als sie zu uns kamen. Heute sind alle erwachsen.

    Nur wenn sie geistig nicht alleine klar kommt, wird sie auch nicht mit einem Baby alleine zurecht kommen. Dann entscheidet das die Pflegeperon, entweder die Eltern oder wem sie als Betreuer/in hat. Paul

  • 0
    Antwort von Jonnypferd Jonnypferd

    Wenn die Behinderte unter Betreuung steht ist im Betreuerausweis vermerkt, welche Bereiche abgedeckt werden (Gesundheit, Finanzen, Behörden....) Der Behinderte hat aber ein Persönlichkeitsrecht. So kann ein Behinderter, wenn er auf der Gemeinde klar seinen Willen äußert, auch heiraten ohne den Betreuer zu fragen. Auch ein Kind kann ein behindertes Paar bekommen. Es ist aber zu erwarten, dass das Baby sofort unter Betreuung gestellt wird. Das Jugendamt wird genau prüfen, ob es dem Kind bei seinen Eltern gut geht, ansonsten kann es in eine Pflegefamilie kommen. Behinderte Eltern stehen auf jeden Fall mehr unter "Beobachtung" als NichtBehindert.

  • 0
    Antwort von RemStar RemStar

    Kommt auf den Grad der Behinderung an.Wenn er hoch ist und sie schwanger ist , dann wurde sie wahrscheinlich missbraucht.

    Kommentar von cricetus cricetuscricetus

    Sehr qualifizierte Antwort, oh Mann..........

    Kommentar von RemStar RemStarRemStar

    Was genau meinst du?

    Kommentar von quasselstripper quasselstripperquasselstripper

    .....

    Kommentar von liesmich liesmichliesmich

    was hat der grad der behinderung damit zu tun? blötsinn

    Kommentar von quasselstripper quasselstripperquasselstripper

    Also du bist auf jeden Fall behindert - und zwar mindestens 100%.

    Kommentar von RemStar RemStarRemStar

    Blödsinn wird mit d geschrieben also ist dein Kommentar Blödsinn.Man kann nicht zu 101 & behindert sein also ist dein Kommentar dumm.Es ist nicht lustig , wenn man sich über Behinderte lustig macht.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Es geht darum, dass du zu glauben scheinst, Behinderte haben keine Sexualität oder würden nicht lieben. Dass du einfach so behauptest, nur weil jemand geistig behindert ist und schwanger, müsse er missbraucht worden sein. Das ist Blödsinn. Und Lötzinn auch.

    Kommentar von RemStar RemStarRemStar

    Hier gibt es zu viele Missverständnisse.Das habe ich nicht behauptet.Natürlich haben auch Behinderte eine Sexualität , aber es gibt Fälle (selten , aber es gibt sie) , wo dies einfach nicht der Fall ist.Behindert=eingeschränkt , aber nicht dumm , oder minderwertig (k.A wie ihr auf so etwas kommt).Ich habe schon solche Menschen gesehen und denke einfach , dass dies der Fall ist und damit beziehe ich mich keineswegs auf alle behinderten Menschen.

    Kommentar von quasselstripper quasselstripperquasselstripper

    Überleg einfach, bevor du bei einem so ernsten Thema drauf los schreibst. Wie kommst du auf den Scheiß mit dem Missbrauch?
    Außerdem hab ich mindestens 100% geschrieben - also sind 100% die untere Grenze - weniger geht nicht.

    Kommentar von RemStar RemStarRemStar

    Mindestens 100%-Damit deutest du an , dass es auch noch höher geht.Wie fühlen sich deiner Meinung nach Behinderte , wenn du hier "du bist voll behindert" schreibst?Du solltest nachdenken und nicht ich.Wenn jemand wirklich zu 100% behindert ist (schwere Schäden am Gehirn z.B) , dann wird sie wohl kaum freiwillig Sex gehabt haben.Damit habe ich mich nicht auf andere Behinderte bezogen.Wenn jemand einfach nur "eingeschränkt" ist , dann ist dies nicht der Fall.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Hallo RemSta, ich empfehle dir dringen mal dich über Menschen mit Behinderung zu Informieren, das was du da schreibst ist gelinde gesagt völlig daneben. Ein GdB von 100 von mir aus auch mit den % dahinter, obwol sie da nichts verloren haben, muss bedeute nicht sofort das schwere Schäden am Gehirn vorliegen. So habe Querschnittsgelähmte zwar eine GdB von 100 aber sind Mental absolut fit.

    Kommentar von kiniro kinirokiniro

    Ich habe ja schon viel Müll gelesen - aber deine Antwort toppt alles bisher dagewesenes.

    Dann müssten ja alle Schwer(st)behinderten missbraucht worden sein.

    Nee heftigmitdemkopfschüttle

  • 0
    Antwort von chris250465 chris250465

    Da Behinderte meist unmuendig sind, entscheiden die Eltern.

    Kommentar von marsmello marsmellomarsmello

    Aber sonst geht es dir gut? Sind Behinderte in deinen Augen komplett unfähig oder was?

    Überleg mal durch was man alles als Behindert gelten kann.

    Kommentar von liesmich liesmichliesmich

    Ganz deiner Meinung

    Kommentar von quasselstripper quasselstripperquasselstripper

    Er/Sie kennt sich mit dem Thema eben nicht so aus. Aber ich glaube nicht, dass das abwertend oder böse gemeint war. Aber ich vermute, dass das schon eine gravierende Beeinträchtigung ist bei dem Mädchen von oben - weil sie die Frage sonst ja nicht stellen würde. Aber das kann man natürlich nicht wissen.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Ich finde das chris250465 nicht die geringse Ahnung haben kann, was er da von sich gibt ist ein Vorurteil von der schlimmsten Sorte, Würde er mir so einen Stuß persönlich erzählen würde er verbal ein paar heiße Ohren bekommen.

    Kommentar von kiniro kinirokiniro

    Die Entmündigung wurde in Österreich 1984 und in Deutschland 1992 abgeschafft.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Unm%C3%BCndigkeit

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.