Hier kann man nur alles der Privathaftpflicht zu melden und das beste hoffen. Der Bruder kann nichts dafür, und außerdem würde das nichts ändern. Im Gegenteil, hier würde die Versicherung die Regulierung des Schadens eher ablehnen, vermutlich mit der Begründung dass die Umgebung nicht Behindertengerecht war oder der Schaden hätte nicht passieren können.
Funktioniert der Fernseher denn noch, kann man also die Menüs des Fernsehers anzeigen lassen? Einfach mal versuchen eine DVD auf dem Fernseher abzuspielen. Wennd as funktioniert, dann ist die Sache nicht ganz so schlimm, man kann dann einen Receiver anschließen um den Tuner des Fernsehers zu ersetzen. Als Satellitengucker brauche ich nie die Tuner der Fernsehgeräte, ich brauche sowiso einen receiver.
Hier kann man gleich einen PVR-ready Receiver anschaffen. PVR bedeutet zu Deutsch "Programmierbar Videorekorder". Das „ready“ bedeutet, dass der keine eingebaute festplatte besitzt. Dafür haben die eine USB-Buchse in die man einen (schnellen) USB-Stick oder eine externe Festplatte einstöpseln kann. Für Satellit (DVB-S) und Terrestrisch (DVB-T) sind die Dinger schon ab €60 zu haben. Für Kabel (DVB-C) allerdings erst ab ca. €100.
Falls der Schaden selber bezahlt werden muss, ist das immer noch billiger als eine Reparatur oder ein neuer Fernseher und wertet das Gerät gleich auf. Zwar ist das „komplizierter“ da man dann eine zweite Fernbedienung braucht, dafür kann man aber zeitversetzt Fernsehen, eine Sendung aufnehmen und dann irgendwann gucken, Werbung überspringen und man kann aufgenommene Filme in annähender DVD Qualität aufzeichnen, die Werbung herausschneiden und auf DVD brennen.
"Wenn er schwerstbehindert ist trifft ihn auch zu 100% keine Schuld"
Das ist aber nicht der Grund warum ihn keine Schuld trifft. :-)
Auch mit einem GdB von 100 bin ich zum Schadenersatz verpflichtet wenn ich einen anderen Schädige.