Hallo... ich versuche es mal einfach zu beschreiben..
Ein Bekannter hat eine kleine Baumfirma(Einmannbetrieb). Letztes Jahr hatte er einen Auftrag ..das Verlegen von 50m² Plastersteinen auf einem Grundstück. Über den Winter haben sich Mängel gezeigt..die Steine waren von schlechter Qualität. Der Baustoffhandel hat das eingesehen und die Pflastersteine ersetzt. Nun stellt sich die Frage wer für das neue Verlegen der Steine aufkommt. Der Auftraggeber erwartet, dass mein Bekannter die Steine austauscht. Somit würde er aber auf den damit verbundenen Arbeitskosten sitzenbleiben!? Wie ist hier die Rechtslage?
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