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Beheben von Baumängeln aufgrund von fehlerhaftem Material

Frage von sukramdv sukramdv

Hallo... ich versuche es mal einfach zu beschreiben..

Ein Bekannter hat eine kleine Baumfirma(Einmannbetrieb). Letztes Jahr hatte er einen Auftrag ..das Verlegen von 50m² Plastersteinen auf einem Grundstück. Über den Winter haben sich Mängel gezeigt..die Steine waren von schlechter Qualität. Der Baustoffhandel hat das eingesehen und die Pflastersteine ersetzt. Nun stellt sich die Frage wer für das neue Verlegen der Steine aufkommt. Der Auftraggeber erwartet, dass mein Bekannter die Steine austauscht. Somit würde er aber auf den damit verbundenen Arbeitskosten sitzenbleiben!? Wie ist hier die Rechtslage?

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von Qetan Qetan

    Dein Bekannter sollte sich an einen Anwalt wenden.

  • 0
    Antwort von strick4a strick4a

    So einfach ist das nicht.

    Der Verlegebetrieb hat sich vor der Verlegung von der einwandfreien Qualität des Materials zu überzeugen; wenn Mängel nicht ersichtlich sind, aber im Nachhinein sich als versteckte Produktionsfehler erweisen, haftet der Hersteller für einen gewissen Zeitraum.

    LG....strick

  • 0
    Antwort von MarionH MarionH

    Ist denn die Firma, die die Steine verkauft hat, nicht versichert, dass das aufgefangen werden kann? War ja nicht seine Schuld, er sollte sogar dann den doppelten Lohn erhalten, wenn er zweimal verlegt.

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