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Behauptung "Arglistige Täuschung" zurückziehen - ein Trick ?

Frage von buecherwurm956 buecherwurm956

Ich habe im letzten Jahr ein Haus von 1953 gekauft. Vier Wochen später hatte ich das ganze Bad voller Schimmelpilz, obgleich ich ganz normal dusche (keine Wasserschlachten, wie mir von der Gegenpartei vorgeworfen wird). Ich bin dann zum Anwalt gegangen und es wurde ein Beweissicherungsverfahren einberufen. Dabei stellte sich heraus, dass das Mauerwerk einschalig und nicht isoliert ist, und der Fußboden wahrscheinlich nur eine dünne, selbstgemachte Betonschüttung aufweist. Dies hat mir der Verkäufer nicht mitgeteilt, angeblich hatte er niemals Schimmelbefall. Man hat sich jetzt darauf geeinigt, dass ich 2000 Euro bekommen soll. Allerdings nur, wenn ich unterzeichne, das es sich nicht um eine arglistige Täuschung handelt und damit sämtlich Schäden beglichen sind, auch die, die noch irgendwann auftreten könnten. Frage: Ist die Widerrufung der arglistigen Täuschung womöglich ein Trick der Gegenpartei, um gar nichts zahlen zu müssen?

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Antworten (2)

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    Antwort von Cossi35 Cossi35

    ich wuerde nicht drauf eingehen,denn der fall schein ja klar zu sein...denn wer einmal taeuscht den sollte man auf keinen fall trauen....lass dich dringend weiter von einen anwalt beraten

    mfg

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    Antwort von maffner maffner

    Du hast ein Haus gekauft ohne vorher ein Gutachten zu erstellen? Eigene Schuld

    Kommentar von Cossi35 Cossi35Cossi35

    was kostet so ein gutachten????

    Kommentar von maffner maffnermaffner

    1000 Euro etwa.. aber was ist das schon gegen 300.000 in den Sand gesetzt?

    Kommentar von buecherwurm956 buecherwurm956

    Frage: Wer hat 300000 in den Sand gesetzt?

    Kommentar von maffner maffnermaffner

    Wenn man ein Haus kauft das verschimmelt ist dann ist das geld in den sand gesetzt, oder?

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