4

"beharrliche Arbeitsverweigerung" gilt ab wann?

Frage von werbefuzz werbefuzz

Ich habe einen MA, bei dem mündliche Anweisungen scheinbar nichts nutzen, d.h. er ignoriert wichtige Dinge, die man ihm aufträgt. Ein Beispiel: Alle Mitarbeiter sind angewiesen, dass Angebote an Kunden in einem entsprechenden Formular zu verfassen sind. Dies wird aber von erwähnem Mitarbeiter ignoriert, er schreibt Angebote als HTML, meistens lapidar 2 Zeilen. Wenn wir Pech haben, werden diese Mails auch noch gelöscht und kein Mensch kann mehr irgendwas nachvollziehen, er selber nämlich auch nicht. Das ist nur ein Beispiel von Vielen.

Aus diesem Grund gabs für alle eine schriftliche Dienstanweisung. Er weigert sich aber, diese zu unterschreiben und ignoriert weiterhin die Anweisungen. Ist das jetzt schon eine "beharrliche Arbeitsverweigerung", welche eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde? Wie lange muss ich als Arbeitgeber zusehen? Schriftliche Abmahnungen wird er ja auch nicht unterschreiben, nachdem er nicht mal die Dienstanweisung akzeptiert.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    Antwort von Dekol Dekol

    ich bin kein Arbeitsrechtler, dennoch weiss ich, dass Dienstanweisungen nicht zwingend der Schriftform unterliegen - seine Unterschrift ist also gar nicht notwendig. Arbeitsrechtlich muss nur nachvollziehbar sein, dass er die Dienstanweisung bekommen hat - also einfach mündlich vor anderen Kollegen machen. Eine fristlose Kündigung dürfte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gerechtfertigt sein, wenn er die nächsten male wieder gegen die Anweisung verstößt, dann jedes mal schriftlich Abmahnen und zuletzt kündigen. Das dürfte dann rechtlich sicher sein.

  • 1
    Antwort von ProPhiL ProPhiL

    Abmahnungen müssen nicht unterschrieben werden. Gib ihm die Arbeitsanweisung unter Zeugen. Beachtet er sie danach noch immer nicht gibts ne Abmahnung (unter zeugen). Er muss nichts unterschreiben.

  • 0
    Antwort von guterwolf guterwolf

    Eine Abmahnung muss nicht unterschrieben werden, die wird ihm übergeben und damit gültig. Vielleicht solltest du ihm mal die Folgen seiner Arbeitsweise klar machen, dass er über kurz oder lang mit einer Kündigung zu rechnen hat...

  • 0
    Antwort von kritiker111 kritiker111

    Als erstes solltest Du sofort eine Abmahnung machen, die brauchts er auch keineswegs unterschreiben.

    Darin sollte natürlich vor allem die beharrliche Verweigerung der Dienstvorschriften Thema sein.

    Die Dienstanweisung hast Du ihm unter Zeugen erteilt? Wenn nicht - dann noch einmal unter Zeugen.

    Und wenn das nichts hilft, dann die Kündigung - auch mit Hinweis auf verlorene Kunden, Geschäftsschädigung etc. Was geht, sollte dabei natürlich dokumentiert werden.

  • 0
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Ja, dabei handelt es sich um eine beharrliche Arbeitsverweigerung. Dennoch würde ich zur Sicherheit fristgerecht kündigen.

    Als AG hast Du das Recht, nicht nur die Erfüllung einer Aufgabe, sondern auch die Art und Weise, in der eine Aufgabe erfüllt wird, vorzuschreiben.

    Übrigens: weder eine Dienstanweisung noch eine Abmahnung muss der MA unterschreiben. Es genügt, wenn Du eine Anweisung z.B. aushängst und zum Gegenstand einer Unterweisung machst.

    Kommentar von werbefuzz werbefuzzwerbefuzz

    die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist heißt, das ich diesen Menschen noch bis Ende Juni hier sitzen habe... durch diverse Vorfälle ist m.M. dieser MA aber nicht mehr tragbar. Aber so wie es aussieht, werden wir um das Arbeitgericht wohl nicht herumkommen...

  • 0
    Antwort von CScheller CScheller

    Wenn er die Schriftliche Abmahnung nicht unterzeichnet, dann musst du die Abmahnung mit einem Zeugen überreichen.

    Oder informiere dich beim Einzelhandelverband (Falls eine Mitgliedschaft vorhanden).

    Ich würde mal sagen das es eine Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers ist.

    Kommentar von Dekol DekolDekol

    ich würde aber nicht wegen der Verweigerung der Unterschrift abmahnen, da die Unterschrift für die Gültigkeit der Anweisung nicht notwendig ist - könnte mir vorstellen, dass die Abmahnung dann evtl. ungültig ist

  • 0
    Antwort von alluhanacktbar alluhanacktbar

    ich möchte bei euch arbeiten, darf ich, ich mach auch bestimmt, was ihr sagt, dafür nehm ich mir dann manchmal auszeiten, aber macht euch bestimmt auch nix^^

    Kommentar von werbefuzz werbefuzzwerbefuzz

    freilich darfst du! Die "Auszeiten" müssen wir aber aus arbeitstechnischen Gründen auf Samstag und Sonntag beschränken. Macht das was aus?

    Kommentar von alluhanacktbar alluhanacktbaralluhanacktbar

    .....

  • 0
    Antwort von Noergelix Noergelix

    Halte aber die Abmahnungen, Anweisungen schriftlich fest, konsultiere die Rechtsabteilung der IHK oder HWK. Viel Erfolg, es hat bei mir über 3 Monate gedauert, hat auch eine 3 monatige Lohnfortzahlung gekostet... Er wurde sofort von der Arbeit freigestellt, eine kaputte Karotte kann ein ganzes Lebensmittellager vernichten. LG, Nx.

    Kommentar von werbefuzz werbefuzzwerbefuzz

    danke, bist also auch ein gebranntes Kind... bei den Kündigungsfristen, Entgeltansprüchen und sonstigen arbeitnehmerfreundlichen Regelungen wundert es einen nicht, wenn viele Firmen nur mehr Leiharbeiter einstellen...

    Kommentar von Noergelix NoergelixNoergelix

    Ja, genauso ist es. Ich war schon immer irgendwie involviert und davon betroffen. Leiharbeiter sind leider die Lösung, oder du hast sie bis zum bitteren Ende an der Backe.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.