Meine Frau und ich sind leider gezwungen, die Hilfestellung eines Kinderwunschzentrums in Anspruch zu nehmen und versuchen seit geraumer Zeit mittels Insemination einen entsprechenden Erfolg zu erzielen.
In diesem Zusammenhang erfolgte seitens des Kinderwunschzentrums auch eine komplette Untersuchung hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung meiner Frau mittels einer Blutuntersuchung.
Zum ersten Inseminationstermin ein halbes Jahr später teilte man meiner Frau dann zwar mit, dass ein bestimmter Wert leicht erhöht sei, führte aber dennoch die Insemination durch, ohne irgendwelche Bedenken zu äußern.
Im Nachhinein stellte sich nach Aussagen der Frauenärztin und einer entsprechenden Fachärztin jedoch heraus, dass dieser Wert nicht ganz unerhebliche Auswirkungen auf die Erfolgschancen einer Insemination bzw. Schwangerschaft hat. Meine Frau leidet offensichtlich an einer Schilddrüsenunterfunktion und bedarf einer medikamentösen, homonellen Einstellung.
Meine Frage in diesem Zusammenhang: Haben wir rechtlich gesehen eine Chance die bereits erfolgten und leider erfolglosen Inseminationen unter den o. g. Aspekten zu "reklamieren"?
Vielen Dank im Voraus.
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