Ich habe vor einigen Monaten die Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht wegen starkem Verdacht auf einen Behandlungsfehler angeschrieben. Selbst mein Hausarzt teilt meine Meinung bezüglich eines ärztlichen Behandlungsfehlers mit mir. Die Gutachterkommission befindet das Handeln der Ärztin jedoch für ausreichend und sieht keinen Behandlungsfehler.
Meine Frage an alle, die sich schon mal an die Gutachterkomission gewendet haben oder sich juristisch auskennen: habe ich eine Möglichkeit, gegen das Gutachten Widerspruch einzulegen, damit vielleicht ein anderer Mediziner erneut ein Gutachten erstellt?
Mir bleibt leider nur der Weg über die Gutachterkommission der Ärztekammer, für den gerichtlichen Weg habe ich kein Geld und ich glaube nicht, dass mir Gerichtskostenbeihilfe für einen evtl. jahrelangen Prozess gegen die Ärztin einen Teil der Kosten übernimmt.
Danke für eure Antworten im Vorraus!
ich werd's bei der Krankenkasse versuchen. Danke!