Im Prinzip steht die Frage schon oben.
Anders formuliert, wenn mich ein Arzt über die Risiken einer Behandlung/Operation NICHT aufklärt und eines der entsprechenden Risiken anschließend tatsächlich eintritt: Gilt das dann als Behandlungsfehler?
Im Prinzip steht die Frage schon oben.
Anders formuliert, wenn mich ein Arzt über die Risiken einer Behandlung/Operation NICHT aufklärt und eines der entsprechenden Risiken anschließend tatsächlich eintritt: Gilt das dann als Behandlungsfehler?
Ja das gilt als Behandlungsfehler bzw. er hat seine Aufklärungspflicht nicht eingehalten und bei Eintritt des nicht genannten Risikos, macht er sich strafbar!!
Nein. Ein Behandlungsfehler ist das dann nicht, allerdings ist der Arzt verpflichtet dich vorher über die Risiken zu informieren. Was ist denn passiert, wovor du nicht gewarnt wurdest?
Wenn du beweisen kannst, dass er dich nicht über dieses Risiko aufgeklärt hat........
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