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Behalten oder zurückschicken? Verpflichtet oder nicht? Gerechtigkeit?

Frage von SPEClAL SPEClAL

Kurzfassung: Käufer auf Ebay lies sich 8 Tage mit der Zahlung auf sich warten. Trotz mehrmaligen Mails keine Reaktion. Nach dem 8. Tag eine Reaktion und ein Lebenszeichen. Die Dame vermittelte Sie würde das Produkt demnächst bezahlen,** aber will es nicht mehr und man sollte sich nicht mehr bei ihr melden**. Original Auszug des Mails: "Eine Bitte hätte ich noch, schicken Sie mir nichts, ich will Ihre Ware nicht (mehr)!"

Was denkt Ihr nun? Die Zahlung wurde diese Woche von Ihr getätigt. Soll diejenige Person den Artikel jetzt, trotz nicht wollens zugeschickt bekommen, oder soll sie einfach ignoriert werden?

Kurz nach Ihren letzten Worte, wurde Ihrerseits eine negative Bewertung bei Ebay erfasst. Dann lustigerweise nach ca. 3 Tagen verschwand die negative Bewertung und die Frau kontaktierte den Verkäufer allerdings wieder per mail das Sie das Produkt jetzt doch will. Ist ein ziemliches Drama von hin und her -.- Einmal will sie es und man sollte sich net melden und dann will sie es wieder -.-

Ich meine, wenn Sie nen Anwalt einschalten würde, dass Sie den Artikel nicht mehr bekommen würde, könnte Sie dagegen überhaupt was unternehmen? Da Sie schriftlich angedeutet hat, dass sie den Artikel net haben will und man ihr nicht mehr schreiben sollte!?

Was denkt ihr darüber?

2 Abstimmungen
Abstimmungen
Artikel behalten, da Sie den Artikel gar nicht mehr haben will 0
ihr den Artikel schicken, weil sie ja bezahlt hat, trotz nein sie will ihn nicht 2
anderer Vorschlag.... 0
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Antworten (8)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje
    Abgestimmt für: ihr den Artikel schicken, weil sie ja bezahlt hat, trotz nein sie will ihn nicht

    Schick es ihr, Du hast ja Dein Geld. Eventuell ist die Dame ein wenig verwirrt. Behalte einen Nachweis, das Du es verschickt hast. Wenn sie es nicht haben möchte, dann wird sie die Annahme verweigern und Du bekommst es zurück. Dann bist auf der sicheren Seite.

    Kommentar von SPEClAL SPEClALSPEClAL

    Danke für die ausführliche und respektvolle Antwort. Hilft mir sehr weiter, wurde gut zitiert und auf ne symapathische Art geschrieben. Danke nochamals für deine Zeit.

    Kommentar von Flitzpiepje FlitzpiepjeFlitzpiepje

    Danke für den Stern und einen schönen Abend noch!

  • 6
    RatgeberHelden Antwort von MonaT MonaT

    Wieso du bei dieser Frage eine Umfrage gestartet hast, ich mir schleierhaft??

    Es geht nicht um "Meinungen" - es geht um RECHTLICHES!!

    Sie hat bezahlt - folglich Anspruch auf die Gegenleistung.

    ob die mail wirklich von ihr, würdest du im Zweifel nicht beweisen können.

    Schick ihr die Ware - wenn sie nicht mehr hast - überweise ihr ihr Geld zurück.


    und btw

    wegen 8 Tagen bombadierst du eine Käuferin mit mails?

    Wenn du in der Artikelbeschreibung nicht explizit geschrieben hast, wann du Zahlung erwartest - hat sie mindestens 30 Tage Zeit...

    Kommentar von SPEClAL SPEClALSPEClAL

    Ob Ich hier ne Umfrage oder net starte ist ja meine Sache oder? Aber eben, deine Antwort hier ist nicht besonders hilfreich. Hinterlässt nen ziemlichen eingebildeten und arroganten Besserwisser Eindruck.

    Und dein btw Zeug interessiert mich eigentlich hier im Grossen und Ganzen net. Wer sagt das ich die Käuferin mit Mails bombardiert habe? Wer schreibt hier das es um mich geht? Es ging hier um eine Kurzfassung, nicht um eine Besserwisser Antwort.

    Aber eben thx^^

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    Wer sagt das ich die Käuferin mit Mails bombardiert habe?

    dein O-Ton in der Frage....

    Trotz mehrmaligen Mails keine Reaktion.

    ;-)

    und was den Rest deines Kommentars angeht:

    Und ob du mich eingebildet oder arrogant findest, geht mir ganz gepflegt am Allerwertesten vorbei.

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    und nochmal btw:

    Bist du überhaupt volljährig??

    NDS 3D - Zocker sind meist Kinder....

  • 0
    Antwort von hauseltr hauseltr
    Abgestimmt für: ihr den Artikel schicken, weil sie ja bezahlt hat, trotz nein sie will ihn nicht

    Schick ihr den Müll und bewerte sie als unzuverlässige Käuferin.

    Kommentar von SPEClAL SPEClALSPEClAL

    danke sehr konkret und diskret

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    Du bedankst dich dafür, dass @hauseltr deine Ware als "Müll" bezeichnet hat???

    Na ja, das lässt dann wirklich tief blicken.

    Kommentar von SPEClAL SPEClALSPEClAL

    Das du noch ala Sherlock Holmes allen comments nachgehst und dich noch dafür interessierst, dass wundert mich sehr. Das zum Thema "geht mir ganz gepflegt am Allerwertesten vorbei." ;-) Mona Mona^^ Nims ein wenig mehr locker bitte, ich weiss das du nen Ebay Freak bist und du dazu stehst, aber bleib mal ein wenig locker anstelle hier alles so persönlich zu sehen.

  • 0
    Antwort von Anifin Anifin

    Auf jeden Fall sollte der Verkäufer seinen Teil des Vertrages erfüllen - nämlich die Ware verschicken. Er sollte aber in diesem speziellen Fall später nachweisen können, dass die Ware verschickt wurde und auch angekommen ist - hier sind Probleme zu erwarten.

  • 0
    Antwort von WeVau WeVau

    Sie hat ihn bezahlt, schick ihn ihr.

  • 0
    Antwort von piadina piadina

    ich würde es folgendermaßen bewerten: die frau hat einen dachschaden :-)). am besten wäre es vllt., nachdem sie ja bezahlt hat, ihr den artikel zu schicken - und ruhe ist. würde allerdings bei dieser lady vorsichtshalber die quittung aufheben, die belegt, daß der artikel an sie geschickt wurde.

    Kommentar von SPEClAL SPEClALSPEClAL

    Guter Tipp mit Quittung aufheben. Ist mir auch aufgefallen das die lady ein wenig verrwirt ist oder auf gut deutsch nen kleinen dachschaden hat -.-

    Wie dem auch sei, danke für die nette antwort. hilft mir sehr viel weiter :)

  • 0
    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    Wenn sie bezahlt hat, sollte der Verkäufer ihr den Artikel auch schicken. Der Vertrag ist ja schließlich zustande gekommen. Sie hat gezahlt und ihren Teil erfüllt. Jetzt ist der Verkäufer dran, seinen Teil zu erfüllen. Das merkwürdige, ich will es, ich will es nicht, ich will es, Verhalten sollte nach der letzten Aussage, dass sie es will ignoriert werden.

  • 0
    Antwort von GarfieldSL GarfieldSL

    Wenn bezahlt wurde, Ware hinschicken. Das ist Pflicht. Wenn sie es nicht will, kann sie es ja zurückschicken oder wegschmeißen. Eine Rückzahlung kommt nicht in Frage, da sie den Vertrag rechtswirksam getätigt hat.

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