Hallöchen; ich bin 15 und möchte die Pille. Dass ich zum Frauenarzt muss weis ich. auch das vorher Fragen gestellt werden wie z.b. ob man schonmal GV hatte &´so;; ich habe gelesen das man auch gefragt wird ob man raucht und ich rauche was meine mutter aber nicht weiß. behalten die das für sich oder bekommen die eltern dann i.ein schreiben odersowas?? freue mich über antworten q: und leute; leckt mich wenn ihr mich jetzt anpissen wollt weil ich rauche; deswegen bin ich net hier !! des is immernoch meine sache.
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TiliquaTiliqua
"Es besteht nach § 34 StGB im allgemeinen keine Offenbarungspflicht, sondern nur eine Offenbarungsbefugnis. Ausnahmsweise kann dennoch eine Offenbarungspflicht bestehen, wenn das Leben oder die Gesundheit eines Menschen akut und unmittelbar gefährdet ist und eine Offenbarung weiteren Schaden verhindern kann. " Darf man jetzt drüber streiten wie gefährlich das ist.
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radschlaegerradschlaeger
Meine Güte! Ich hätte dir ja fast geantwortet. Aber als ich an Ende der zweitletzten Zeile angekommen war, habe ich es mir doch anders überlegt.
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marlyliemarlylie
alle ärzte und menschen, die in medizinischen berufen arbeiten, sind an die schweigepflicht gebunden..
somit wird kein arzt nach einem vertraulichem gespräch deine eltern anrufen und denen mitteilen, dass du rauchst... lg
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moremoney Rauchen ist cool. Was für eine coole Frage und die Überleitung zum Rauchen - genial. lol - rofl
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neverend1988neverend1988
er hat scheigepflicht. du kannst dem arzt alles sagen, er DARF NICHTS weiter sagen, wenn ohne dich um erlaubnis zu bitten
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Saarland60Saarland60
Frauenärzte unterliegen der Schweigepflicht, auch bei Minderjährigen.
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MissMuseMissMuse
Ärzte unterliegen alle der Schweigepflicht wenn ich mich nicht irre, also FA eingeschlossen. Das mit dem Rauchen spielt schon mal überhaupt keine Rolle. Die haben auch besseres zu tun, als jeden vor seiner Selbstzerstörung zu wahren.
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MichaelSelmMichaelSelm
Zur Frage wie weit Ärzte verpflichtet sind Auskunft an Eltern zu geben, gibt es immer wieder Fragen und Diskusionen. Um dazu bei zu tragen dieses Thema Eindeutig zu erklären, hier mein Hinweis.
Entscheidend dabei ist die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen. Nicht das Wunschdenken der Eltern.
Und wie man an einigen Antworten (hier auf gutefrage.net) sehen kann haben viele Eltern / Erziehungsberechtigte immer noch die Ansicht: "Wenn du Volljärig bist ...". Oder "Bis 18 bestimmen wir ...".
Das sie damit verstaubte Ansichten haben, die mehr als 10 bis 25 Jahre hinter der Gesetzgebung des Kinder- und Jugendrechts und vieler anderer Bestimmungen, hinterher hinken, ist Schade und traurig.
Aber das ist Deutschland 2011 aktuell.
Die Gesetzgebung und das Bundesverfassungsgericht sagen folgendes dazu:"Die noch vereinzelt vertretene Ansicht, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestehe keine Schweigepflicht gegenüber Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen oder Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Dritten könnten nur von den Eltern erteilt werden (z.B. Berns 1998, S. 412) ist insoweit unzutreffend, als sie pauschal für Minderjährige formuliert wird.
Zwar besteht eine aus dem Erziehungsrecht der Eltern (vgl. Art 6 Grundgesetz, §§ 1626, 1631 Bürgerliches Gesetzbuch) abgeleitete Offenbarungspflicht der schweigepflichtigen Personen im Hinblick auf die ihnen von Minderjährigen anvertrauten Informationen, diese ist jedoch durch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes – welches ab dem 14. Lebensjahr einsetzt – begrenzt (vgl. Pulverich 1996, S. 273; BverfG 1982, S. 387 ff).
Da die hierfür notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit in diesem Alter in der Regel vorliegt, ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder konkludenten Einwilligung zulässig. Der verfassungsrechtlich geschützte Informationsanspruch der Eltern (abgeleitet aus Art. 6 Abs. 2 Satz 12 Grundgesetz) tritt hier mit der zunehmenden Fähigkeit des Kindes über die es betreffenden Angelegenheiten selbständig zu bestimmen zurück.
In Ausnahmefällen wird man dies auch für jüngere Kinder annehmen können, wenn durch die Information der Eltern oder eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet ist. Dann "(...) kann es im Interesse des Kindes geboten sein, daß der Berater auch den Eltern gegenüber schweigt, um den Heilerfolg nicht zu gefährden und das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Kinde nicht in Frage zu stellen" (BverfG 1982, S. 384)"
Auch ob der Patient überhaupt da war, darf der Arzt nicht sagen..... ;"
Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse wird in Rechtsprechung(OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04) und Literatur überwiegend auch schon für den Namen des Patienten sowie für die Tatsache angenommen, dass jemand überhaupt einen Arzt konsultiert hat."
Jeder Arzt, der gegen § 9 BO verstößt, kann vom Berufsgericht zu einer Warnung, einem Verweis, einer Geldbuße bis zu 50.000,-- € sowie der Aberkennung der Mitgliedschaft und des aktiven und passiven Wahlrechts in die Organe der Ärztekammer verurteilt werden.
Ich denke da kann nichts weiter interpretiert werden. Es belegt aber das diese vor mehr als 25 Jahren getroffene Rechtsprechung vielen Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen nicht bekannt ist. Und das heist sie sind diesbezüglich auf einem Stand von vor ¼ Jahrhundert.
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TristanianTristanian
Rauchen und Pille geht nicht, Du musst Dich für eines entscheiden, oder mit dem Risiko leben, dass es zu schweren thrombo-embolischen Komplikationen kommen kann. Im übrigen finde ich Dein rumpampen hier ziemlich unreif und unverschämt.
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Kathy0905Kathy0905
Die Ärzte müssen ihre Schweigepflicht einhalten.
Der Arzt wäre sehr dumm, wenn er dich bei deinen Eltern verrät.. sowas fördert eine schlechte Mundpropaganda was die Folge haben kann das keine der jungen Mädchen mehr zu ihm in die Praxis kommen.
Andererseits.. wenn du jetzt täglich 1 Schachten rauchst und er das weiß.. und es für nötig hält dich zu beschützen, dann hätte er mehr oder weniger die Pflicht es deinen Eltern zu sagen.. da er sonst einen sehr schlechten Ruf bekommen könnte.. und du ja auch gefährdet bist.
So.. hat man es mir mal bei einem Praktikum beim Arzt damals erklärt.
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kindergartenkindergarten
Alles was du mit einem Srzt besprichst, darf der Arzt nicht weiter erzählen, muss es für sich behalten. Du brauchst also keine Angst haben, dass deine Mutter etwas davon erfährt.
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Gaby1997Gaby1997
Ja sie wird dich einiges fragen. Und nein sie darf es deiner Mutter nicht sagen.
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corvette1512corvette1512
Der Arzt hat Schweigepflicht. Vergiss trotzdem die Gummis nicht, die Pille schützt nicht vor Aids oder andere ansteckende Genitalkrankheiten. Aber das, hoffe ich mal, weisst Du wohl bereits.
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Akka2323Akka2323
Ärzte unterliegen der Schweigepflicht, Deinen Eltern sagen die nichts. Sie reden mit Dir. Ob Du schon Geschlechtverkehr gehabt hast, sieht man bei der Untersuchung und ob Du rauchst, riechen sie. Was sie dazu sagen, hängt davon ab, wie gut sie Dich beraten. Zum Rauchen können sie nicht begeistert ja sagen, zum Geschlechtsverkehr werden sie wahrscheinlich keinen Kommentar abgeben, ist altersgemäß, sondern Dir nur Ratschläge zur Vorsicht geben.
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belanna auch ein Frauenarzt unterliegt der Schweigepflicht. Er/Sie darf nichts weitererzählen. Auch nicht Deiner Mutter.
Also keine Angst, ist alles halb so schlimm.
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fastlinkfastlink
Ein Schreiben bekommen die Eltern nicht, wo alles drin steht.
Aber sind die Eltern befugt, die Schweigepflicht des Arztes aufzuheben, und zwar vor allem, um ihnen zu berichten, was genau er weiß und was genau los ist.
Wenn also Deine Eltern zum Onkel Doktor pilgern und ihn ausfragen, wird dieser ihnen gegenüber bereitwillig Auskunft erteilen.
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MaultierMaultier
Auch bei Minderjährigen unterliegt der Arzt der Schweigepflicht (ausser bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen/Erkrankungen oder Uneinsichtigkeit mit sich daraus ergebender Selbstgefährdung)).
Aber frag ihn doch einfach zu Anfang des Gespräches nochmal und entscheide dann, was du ihm erzählst....
wobei es für deinen Arzt wichtig ist, solche "Nebensächligkeiten" zu wissen. -
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kiramariekiramarie
Normalerweise informiert der Arzt nicht deine Eltern. Allerdings gilt erst ab einem Alter von 16 eine eingeschränkte Schweigepflicht,dh. in schwerwiegenden Fällen darf der Arzt deine Eltern in Kenntnis setzen, z.B. wenn deine Gesundheit, dein Leben in Gefahr sind. Aber mal keine Sorge, in deinem Fall wird der Arzt dies wohl nicht tun.
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hanneskannes hab mal gehört dass die meisten frauenärzte alles hier bei gute frage. de reinschreiben.
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landy13landy13
ok du rauchst...das ist deine sache...ich kenne eine junge frau die die pille genommen hat und rauchte...sie hatte dann mit 23 einen schlaganfall.....ok es geht ihr wieder besser....aber genau darum geht es...pille und rauchen sind ein risiko zuviel
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FranticekFranticek
Meinst du, der veröffentlicht das in der Zeitung? Er hat Schweigepflicht und muß eigentlich alles für sich behalten. Auch Eltern haben in diesem Punkt kein Anrecht, etwas zu erfahren.
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seFISTseFIST
Ärztliche SChwiegepflicht... ein Arzt (egal welcher) darf nichts an dritte weitergeben ohne einverständnis des Patienten
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TiliquaTiliqua
Gaaanz ruhig, Kleine :D Keiner will dir etwas böses. Nein der Frauenarzt erzählt nichts weiter, kannst ihn ja gerne verklagen.
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angy2001angy2001
Nein, auch ein Frauenarzt hat Schweigepflicht. Deine Eltern werden das nicht erfahren.
Das ist falsch. fastlink.