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Behalte ich die Rechte an einem Musikstück, dass ich bei Myvideo oder YouTube einstelle?

Frage von dgerdi dgerdi

Hallo liebe Community, wenn ich ein Musikstück schreibe und es der Öffentlichkeit bei YouTube oder MyVideo vorstelle, behalte ich dann die Rechte an dem Stück? Es wäre ja sehr leicht für jemanden (vielleicht auch einem erfolgreichen Musiker auf der Suche nach neuen Ideen) etwas aus dem Stück zu plagiieren. Ich bin zwar jetzt sicher kein Musikgenie, aber wenn ich mir die Charts so anhöre, einige andere eben auch nicht ;-) Ich bitte euch um ernstgemeinte Antworten. Vielen Dank schon einmal :-)

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Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von stechmoul stechmoul

    Wie das Copyright geregelt ist, müsste in den AGB der Site-Anbieter stehen.

    Wenn jemand etwas aus Deiner Komposition nutzt, es umändert und einbaut, ist es immer schwer, nachzuweisen, dass er tatsächlich "geklaut" hat. Dabei ist es für Dich nun egal, ob er durfte oder nicht. Wenn Du also etwas Neues vorstellst, musst Du stets damit rechnen, kopiert zu werden. Darum musst Du Dir in der heutigen Zeit auch immer etwas Neues überlegen, um on wogue zu sein.

    Kommentar von dgerdi dgerdidgerdi

    Eine klasse Antwort. Vielen Dank.

  • 1
    Antwort von BadenMusik BadenMusik

    Die Problematik ist aber noch etwas anders. Du solltest mit deiner Komposition / Text bei der GEMA als Musikschaffender ( Komponist / Texter ) gelistet und registriert sein. Ist das der Fall kann dir keiner die Rechte streitig machen. Selbst ein Dieter Bohlen nicht. Er könnte dir besten Falls ein gutes Angebot machen in dem er dir die Rechte abkauft. Aber wenn ein Mann wie Dieter Bohlen sich dafür interessiert kann man auch ordentlich was dafür verlangen. Hast du dir die Rechte nicht z.B. bei der GEMA gesichert und jemand samplet deinen Song... Da wird es dann sehr schwer und kostspielig seine Rechte durchzusetzen.

    Kommentar von dgerdi dgerdidgerdi

    Ui. Die lassen sich das bestimmt gut bezahlen bei der GEMA. Aber ich werde das prüfen. Vielen Dank für Deine Antwort.

    Kommentar von BadenMusik BadenMusikBadenMusik

    Das kostet weniger wie man glaubt. Man muss sich bei der GEMA anmelden und eine bestimmte Zahl an Werken mit einschicken. Ich hatte vor Jahren mal was gelesen von 50 € , weiß aber nicht mehr in wie weit das noch relevant ist. Wird deine Musik ein Erfolg bekommst du auch von der GEMA die Tantiemen. Also, jede Sendung im Radio, Fernsehen oder sonst öffentlich, lässt dann bei dir die Kasse klingeln. Wünsche dir viel Erfolg. Cu DJ Jupp

    P.S.: ist unter Umständen dann ein schönes Weihnachtsgeld :-)

    Kommentar von dgerdi dgerdidgerdi

    Deine Tipps werden ja immer besser :-). Danke auch für den hier. Aber ich muss erst mal wieder anfangen Musik zu schreiben. Kann noch ein halbes Jahr dauern, bis ich etwas vernünftiges auf der Pfanne habe. Aber dann werde ich Deinen Ratschlag ganz bestimmt befolgen. Besser kann man sich ja nicht absichern.

  • 1
    Antwort von seFIST seFIST

    Natürlich gehören die Rechte des Werkes noch dir. Nach Deutschem Urheberrecht ist es nicht möglich von seinem Urheberrecht abzutreten, weil das Urheberrecht durch das erstellen eines Werkes begründet wird.

    Allerdings wird Youtube sicher so eine Klausel drinn haben, die Youtube/google das Recht gibt, dein Werk dass du bei Youtube Online stellst für eigene Zwecke (sprich Werbung) zu benützen. In dem Falle tritts du an Youtube (und nur an Youtube) ein teil der Nutzungsrechte ab.

    Dies gild aber nur für Youtube/Google, nicht aber für Drittpersonen (Andere Kunden von Youtube). Diese haben weiter keinerlei recht, dein Werk in Teilen oder als Gesammtes zu veröffentlichen, verändern, kopieren oder sonstwie zu verwenden ohne deine (schriftliche) Zustimmung (Clearing)

    Ach ja, und zum Beweisen, dass ein Werk von dir ist, reicht es, das Werk auf CD aufzunehmen, und Eingeschrieben (mit Abholbestätigung in Deutschland) und mit Poststempel auf der Lasche wo man schliesst abgestempelt an sich selber zu schicken und dann Beleg für die Lieferung und das Paket ungeöffnet aufzubewahren. Da Poststempel und die Abholbestätigung rechtsgültige Dokumente sind, kann man so immer beweisen dass man ein Werk vor dem Plagiat erstellt hat

    Kommentar von dgerdi dgerdidgerdi

    Das mit dem Poststempel ist ein sehr guter Tipp. Vielen Dank dafür. Das mache ich bestimmt.

  • 1
    Antwort von Berchen1997 Berchen1997

    japp

  • 1
    Antwort von annokrat annokrat

    genau: dieter bohlen durchwühlt wöchentlich youtube nach neuen "anregungen",*gg.

    du behältst die rechte, aber kopieren kann es natürlich jemand. es liegt dann an dir, dein recht einzuklagen. aber dieter bohlen dürfte ein harter brocken sein.

    annokrat

    Kommentar von dgerdi dgerdidgerdi

    :-) Ich wollte ja niemandem zu nahe treten, aber ich glaube, dass das bei einigen "Künstlern" gar nicht so weit hergeholt ist. Danke jedenfalls. In etwa so hatte ich mir das auch gedacht.

    Kommentar von annokrat annokratannokrat

    inzwischen, bei der gigantischen fliessbandproduktion von pop-musik, halte ich es sogar für möglich, dass sich ohne böswillige absicht musikalische elemente wiederholen. irgendwann müssen doch alle möglichen notenkombinationen erzeugt worden sein,*gg.

    annokrat

    Kommentar von dgerdi dgerdidgerdi

    Das ist ja ein Teil meines Problems. Ich mache eben nicht diese einfachen rhythmischen Wechsel und "wohlgefälligen" Akkorde. Als Popmusiker würde ich mich auch nicht gerne bezeichnen, obwohl Teile des Mainstreams schon eine Zielgruppe darstellen. Aber gerade interessante Wechsel sind ja gerne mal Ziel von Plagiaten. Und wenn man sich mal anhört, was heutzutage alles ein zweites- und drittes Mal durch den Kakao gezogen wird, denke ich werden neue Ideen gerne mal geklaut.

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