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Behält man trotz Kurzarbeit den Urlaubsanspruch?

gefragt von daddafreund am 17.01.2009 um 17:30 Uhr

Oder muß der vorhandene Urlaub erst mal vorrangig abgebaut werden, bevor es zur Kurzarbeit kommt?


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Pikary
beantwortet von Pikary am 20. April 2009 23:10
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Es kommt darauf an, ob nur du alleine den Urlaub abbauen musst oder die gesamte Belegschaft. Nur der Urlaub, der allen zur Verfügung steht, müsste abgebaut werden. Hier weitere Infos zur Urlaubsregelung während der Kurzarbeit:http://www.kurzarbeit-aktuell.de/urlaub.html

Kommentar von Simple_avatar7smallPikary am 20. April 2009 23:15

oh, da ist mir ein fehler unterlaufen mit dem links zur infoseite, diese ist:

http://www.kurzarbeit-aktuell.de/urlaub.html


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. Januar 2009 17:38
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''Oder muß der vorhandene Urlaub erst mal vorrangig abgebaut werden, bevor es zur Kurzarbeit kommt?''

Nö, muss nicht. Wird aber von den Firmen immer wieder gerne so praktiziert, wenn Auftragsflaute ist.


Glaubenskrieger
beantwortet von Glaubenskrieger am 17. Januar 2009 17:39
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Als was arbeitest du ?? auf em Bau kannst du den Urlaub behalten da die meisten in der SOKA sind da kannst du deinen Urlaub auch in nen ander Firma mitnehmen! Sollte der Urlaub wegfallen muss dir das dein Boss ansagen dann muss er dir ermöglichen ihn wegzumachen!


anonym
beantwortet von sanbrasil am 16. Mai 2009 11:14
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Bei uns musste Alturlaub (=2008) abgebaut werden, bevor wir mit Kurzarbeit angefangen haben. Der Urlaubsanspruch für dieses Jahr durfte behalten werden und jeder kann die Urlaubstage so nehmen, wi er will, natürlich nach Absprache mit dem Vorgesetzten.


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