Konnten die Frage im Bekanntenkreis nicht aufklären. Wer weiss bescheid?
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Für das Jahr schon noch; sobald man sich an verschiedenen Wohnorten ummeldet, gilt Lohnsteuerklasse 1.

Aus eigener Erfahrung:
Bis zum Ende des Jahres, in dem die Trennung erfolgt ist, bleibt Steuerklasse III; im darauffolgenden Jahr kommt man in Steuerklasse I. (ohne Kinder)
Ich hatte seinerzeit die zuständige Behörde sofort von der Trennung informiert. Es handelt sich also um keine Grauzone.
Wenn man im darauffolgenden Jahr einen Versöhnungsversuch unternimmt und einen Tag zusammenlebt, kann man die Steuerklasse III auch im nächsten Jahr retten. Das setzt allerdings voraus, daß man mit dem Gegenpart gut kooperiert. Kann heikel werden.

die Steuerklasse 2 wird nicht mehr vergeben seit einign Jahren, wer sie aber hat behält sie...ansonsten eben Steuerklasse 1 mit entsprechenden Kinderfreibeträgen 0,5 pro Kind
Nein, wenn keine Kinder vorhanden sind, bekommen beide Ehepartner die Steuerklasse I, wenn ein oder mehrere Kinder vorhanden sind, bekommt derjenige bei dem das Kind, bzw. die Kinder leben die Steuerklasse II. Die Kinder werden mit jeweils 0,5 auf die Partner verteilt. Das heißt wenn 1 Kind vorhanden ist, bekommt jeder ein 0,5 Kind auf die Steuerkarte, bei 2 Kinder bekommt jeder ein Kind auf die Steuerkarte.
Also ich kam im Trennungsjahr in Steuerklasse 2 bis zum Ende des Jahres und im neuen Jahr dann sofort in 1.
Ab Beginn der Trennungszeit muss Du die Steuerklasse wechseln.
Im Jahr der Trennung gilt noch die alte Lohnsteuerklasse.Ab dem folgenden Jahr gilt Steuerklasse 1.So wars bei mir.Daher ist eine Trennung am Anfang des Jahres besser.Es bleibt einem noch Geld,danach schaut es viel schlechter aus.

also ich hab mich im juli getrennt, und hatte bis dahin die 5. ab januar hab ich die 2
Das ist nicht richtig, sobald man erklärt das man getrennt lebt, wird man vom Bürgerservice angeschrieben, das man die Lohnsteuerklassen wechseln muss. Ansonsten können beide ab dem Zeitpunkt der Trennung kräftig Steuern nachzahlen.
Meines Wissens gilt der 1. Januar eines Jahres als Stichtag. Wenn man getrennt ist, LSTKl 1, wenn man da noch zusammen war Lohnsteuerklasse 3 für das Jahr.
Dann ist diese Regelung relativ neu. Wie ich vor 3 Jahren im Bürgerservice gearbeitet hatte, mussten wir die Ehepartner anschreiben, wegen Änderung der Steuerklassen. Dann haben beide die Steuerklasse I bzw. II mit Kind bekommen, und zwar ab dem Zeitpunkt der offiziellen Erklärung des Getrenntlebens.