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Behält man die Steuerklasse drei wenn man getrennt lebt?

gefragt von lottikarotti am 02.09.2007 um 22:09 Uhr

Konnten die Frage im Bekanntenkreis nicht aufklären. Wer weiss bescheid?


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neurodoc
beantwortet von neurodoc am 2. September 2007 22:11
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Für das Jahr schon noch; sobald man sich an verschiedenen Wohnorten ummeldet, gilt Lohnsteuerklasse 1.

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 2. September 2007 22:15

Das ist nicht richtig, sobald man erklärt das man getrennt lebt, wird man vom Bürgerservice angeschrieben, das man die Lohnsteuerklassen wechseln muss. Ansonsten können beide ab dem Zeitpunkt der Trennung kräftig Steuern nachzahlen.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 2. September 2007 22:19

Meines Wissens gilt der 1. Januar eines Jahres als Stichtag. Wenn man getrennt ist, LSTKl 1, wenn man da noch zusammen war Lohnsteuerklasse 3 für das Jahr.

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 2. September 2007 22:22

Dann ist diese Regelung relativ neu. Wie ich vor 3 Jahren im Bürgerservice gearbeitet hatte, mussten wir die Ehepartner anschreiben, wegen Änderung der Steuerklassen. Dann haben beide die Steuerklasse I bzw. II mit Kind bekommen, und zwar ab dem Zeitpunkt der offiziellen Erklärung des Getrenntlebens.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. September 2007 23:19
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Aus eigener Erfahrung:

Bis zum Ende des Jahres, in dem die Trennung erfolgt ist, bleibt Steuerklasse III; im darauffolgenden Jahr kommt man in Steuerklasse I. (ohne Kinder)

Ich hatte seinerzeit die zuständige Behörde sofort von der Trennung informiert. Es handelt sich also um keine Grauzone.

Wenn man im darauffolgenden Jahr einen Versöhnungsversuch unternimmt und einen Tag zusammenlebt, kann man die Steuerklasse III auch im nächsten Jahr retten. Das setzt allerdings voraus, daß man mit dem Gegenpart gut kooperiert. Kann heikel werden.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. September 2007 23:16
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die Steuerklasse 2 wird nicht mehr vergeben seit einign Jahren, wer sie aber hat behält sie...ansonsten eben Steuerklasse 1 mit entsprechenden Kinderfreibeträgen 0,5 pro Kind


elkera
beantwortet von elkera am 2. September 2007 22:13
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Nein, wenn keine Kinder vorhanden sind, bekommen beide Ehepartner die Steuerklasse I, wenn ein oder mehrere Kinder vorhanden sind, bekommt derjenige bei dem das Kind, bzw. die Kinder leben die Steuerklasse II. Die Kinder werden mit jeweils 0,5 auf die Partner verteilt. Das heißt wenn 1 Kind vorhanden ist, bekommt jeder ein 0,5 Kind auf die Steuerkarte, bei 2 Kinder bekommt jeder ein Kind auf die Steuerkarte.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 2. September 2007 22:13
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Ich meine auch man rutscht dann in Steuerkl.1


Novembermond
beantwortet von Novembermond am 2. September 2007 22:54
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Also ich kam im Trennungsjahr in Steuerklasse 2 bis zum Ende des Jahres und im neuen Jahr dann sofort in 1.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 2. September 2007 23:23
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Ab Beginn der Trennungszeit muss Du die Steuerklasse wechseln.


anonym
beantwortet von Moltobene am 3. September 2007 09:27
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Im Jahr der Trennung gilt noch die alte Lohnsteuerklasse.Ab dem folgenden Jahr gilt Steuerklasse 1.So wars bei mir.Daher ist eine Trennung am Anfang des Jahres besser.Es bleibt einem noch Geld,danach schaut es viel schlechter aus.


angielein
beantwortet von angielein am 14. November 2007 20:05
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also ich hab mich im juli getrennt, und hatte bis dahin die 5. ab januar hab ich die 2


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