Hallo zusammen!
Wer kennt zufällig den Gesetzestext wo beschrieben wird, dass NUR NOCH Ehepartner u. Kinder die Begünstigten der Lebensversicherung sein dürfen? Weiss auch nicht mehr, ob dies nur bei Betriebs-Lebensvers. gilt, oder bei allen?
Hatte Anfang letzten Jahres mal ein Schreiben als Hinweis bekommen (Steuerberater, der nicht mehr tätig ist), habe aber dieses Schreiben "verlegt". Es bezog sich auf eine Gesetzesänderung, die scheinbar mit Ausschluss der Öffentlichkeit, also klamm heimlich verabschiedet wurde (?), wo mir genau der o.g. Inhalt mitgeteilt wurde.
Da ich weder verheiratet bin, nochKinder habe, aber eine solche Lebensvers., würde demnach auf GAR KEINEN FALL meine Mutter, oder die Begünstigten sein können (sondern die versicherung müsste niemandem zahlen!)! Und dies wäre ja eine ungeheure Schweinerei! Kaum einer weiss etwas davon und bestimmt Tausende Versicherte würde es betreffen.
Wäre über fundierte Antworten sehr dankbar!
LG, Divi
Danke! Da kommt es ja wohl auch darauf an, wann die Versicherung abgeschlossen wurde(?)- ob vor- oder nach der Gesetzesänderung?!
Kennst du den Gesetzestext dazu?
den text dazu kenne ich auch nicht. aber soweit ich weiß, gelten änderungen nicht, wenn sie nach versicherungsabschluss rausgekommen sind. auf jeden fall muss die versicherung einen immer informieren, wenn etwas von tragender bedeutung ist. deine versicherungsvertreter kennt sich bestimmt aus. der weiß auch, wo so was steht. ansonsten kannst du auch unverbindlich eine andere versicherung kontakten und so tun als ob...
1.