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Begünstigter bei Lebensversicherung? Gesetztesänderung!

Frage von Divi12 Divi12

Hallo zusammen!

Wer kennt zufällig den Gesetzestext wo beschrieben wird, dass NUR NOCH Ehepartner u. Kinder die Begünstigten der Lebensversicherung sein dürfen? Weiss auch nicht mehr, ob dies nur bei Betriebs-Lebensvers. gilt, oder bei allen?

Hatte Anfang letzten Jahres mal ein Schreiben als Hinweis bekommen (Steuerberater, der nicht mehr tätig ist), habe aber dieses Schreiben "verlegt". Es bezog sich auf eine Gesetzesänderung,  die scheinbar mit Ausschluss der Öffentlichkeit, also klamm heimlich verabschiedet wurde (?), wo mir genau der o.g. Inhalt mitgeteilt wurde.

Da ich weder verheiratet bin, nochKinder habe, aber eine solche Lebensvers., würde demnach auf GAR KEINEN FALL meine Mutter, oder die Begünstigten sein können (sondern die versicherung müsste niemandem zahlen!)! Und dies wäre ja eine ungeheure Schweinerei! Kaum einer weiss etwas davon und bestimmt Tausende Versicherte würde es betreffen.

Wäre über fundierte Antworten sehr dankbar!

LG, Divi 

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Antworten (2)

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    Antwort von DerGehrke DerGehrke

    Bei einer normalen Lebens - Rentenversicherungen kann ich JEDE Person als Begünstigten eintragen.

     

    Vermutlich handelt es sich hier um eine Betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung, Direktzusage, Pensionszusage, Pensionskasse oder Unterstützungskasse (Der Durchführungsweg steht immer auf der Police) mit Hinterbliebenenrente oder einer vereinbarten Rentengarantiezeit.

    Begünstigte können hier sein:

    Ehepartner oder ehemalige Ehepartner, Kinder bis zum 25. Lebensjahr, Pflegekinder bis zum 25. Lebensjahr und auch ein Lebensgefährte. Beim Lebensgefährten muss VOR Rentenauszahlung eine schriftliche Erklärung an die Versicherung  erstellt werden, in der mit NAMENTLICHER ANGABE erklärt wird, dass eine häusliche Gemeinschaft bestehtt. Dann geht auch dieser Fall.

     

    Gruß

    DerGehrke

  • 0
    Antwort von achherrje achherrje

    deine versicherungspolice ist maßgeblich. da steht alles drin. der rest kann dir schnurz sein.

    Kommentar von Divi12 Divi12

    Danke! Da kommt es ja wohl auch darauf an, wann die Versicherung abgeschlossen wurde(?)- ob vor- oder nach der Gesetzesänderung?!

    Kennst du den Gesetzestext dazu?

    Kommentar von achherrje achherrje

    den text dazu kenne ich auch nicht. aber soweit ich weiß, gelten änderungen nicht, wenn sie nach versicherungsabschluss rausgekommen sind. auf jeden fall muss die versicherung einen immer informieren, wenn etwas von tragender bedeutung ist. deine versicherungsvertreter kennt sich bestimmt aus. der weiß auch, wo so was steht. ansonsten kannst du auch unverbindlich eine andere versicherung kontakten und so tun als ob...

    1.

    Kommentar von DerGehrke DerGehrkeDerGehrke

    mhhhh... na dann viel Spaß!

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